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MASSNAHME

Rechtliche Vertretung des Bundes u. Rechtsträger gem. ProkG; sowie beratende Einbindung in grundlegende strategische Entscheidungsfindungen

Rechtliche Vertretung des Bundes und der weiteren vom Finanzprokuraturgesetz umfassten Rechtsträger; sowie frühzeitige beratende Einbindung im Vorfeld grundlegender strategischer Entscheidungsfindungen

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

89,06 % aller von der Finanzprokuratur geführten Prozesse endeten in der zehnjährigen Betrachtungsweise (2015-2024) mit einem für die Mandantschaft positiven Ergebnis.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

84,89 % aller von der Finanzprokuratur geführten Prozesse endeten in der zehnjährigen Betrachtungsweise (2013-2022) mit einem für die Mandantschaft positiven Ergebnis

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote von 77 %

Erläuterung der Entwicklung

In den vergangenen Jahren war die Prozesserfolgsquote lediglich durch Einmaleffekte so außergewöhnlich hoch, da es der Finanzprokuratur gelungen ist, in Massencausen wie z. B. Ischgl bis zum Obersten Gerichtshof für die Republik Österreich zu obsiegen. Die ungewöhnlich hohe Anzahl an Klagen allein rund um Ischgl und Corona spiegelt sich in weiterer Folge in einer noch höheren Prozesserfolgsquote nieder. 2024 wiederholte sich dieses „Massencausenphänomen“ im Zusammenhang mit den sog. „Schülerlaptops“. Auch die erfolgreiche Führung all dieser Verfahren schlug naturgemäß (einmalig) auf die Prozesserfolgsquote durch, woraus sich die außerordentlich hohe Prozesserfolgsquote ableitet. Zum Vergleich dazu hatte die Finanzprokuratur im Zeitraum 2011 bis 2020: 71,44 %; im Zeitraum 2010 bis 2019: 71,78 % oder im Zeitraum 2009 bis 2018: 71,92 %. Naturgemäß kommt es im Rahmen der anwaltlichen Vertretungstätigkeit immer wieder zu Massenverfahren bzw. zu unterschiedlich komplexen Verfahren, so auch in den vergangenen Jahrzehnten; die Dimension der gegenständlich genannten „Massenverfahren“ kann allerdings als durchaus einzigartig bezeichnet werden, wodurch sich auch die einzigartig hohe gesamte Prozesserfolgsquote im Betrachtungszeitraum erklärt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze