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MASSNAHME

Ausweitung von Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes analog zum Modell der Abzugsteuer für Einkünfte aus Leitungsrechten

Ausweitung von Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes analog zum im Jahr 2018 geschaffenen Modell der Abzugsteuer für Einkünfte aus Leitungsrechten, das eine erhebliche Vereinfachung für Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Grund und Boden darstellt

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Weitere Ökologisierung des Steuersystems

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Zahlungen, die von Infrastrukturbetreibern für die Errichtung von Leitungen (z. B. Strom, Gas) auf Grund und Boden geleistet werden, unterliegen einer Abzugsteuer in Höhe von 10 % des Auszahlungsbetrages

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Auch Zahlungen, die für Hochwasserschutz geleistet werden, unterliegen einer Abzugsteuer