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MASSNAHME

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebeitskörperschaften finanziert

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebietskörperschaften finanziert

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen wurden 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften finanziert

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

18.10.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gem. KatFG 1996 werden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften nach Naturkatastrophen finanziert.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Gem. KatFG 1996 wurden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften nach Naturkatastrophen finanziert.