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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Stabilität der öffentlichen Finanzen

Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen

2024
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Laut Notifikation der Statistik Austria Ende März 2025 ergibt sich 2024 ein gesamtstaatlicher Maastricht-Saldo von -4,7% des BIP und eine Schuldenquote von 81,8% des BIP. Im Vergleich zu 2023 hat sich der Maastricht-Saldo damit um 2,0 Prozentpunkte des BIP verschlechtert. Die Schuldenquote ist gegenüber 2023 um 3,3 Prozentpunkte des BIP gestiegen.
Wesentlich für dieses Ergebnis war die unterschiedliche Entwicklung der Staatsausgaben und Staatseinnahmen. Während die Staatseinnahmen im Jahr 2024 um 4,9% zugenommen haben, sind die Staatsausgaben um 8,8% gestiegen. Die Staatsausgaben lagen damit um 8,3 Mrd. Euro über dem im Oktober 2023 prognostizierten Wert. Der starke Anstieg der Staatsausgaben steht im Zusammenhang mit verzögerten Effekten der Inflationsanpassungen bei den Arbeitnehmerentgelten, den Pensionen und den indexierten Sozialleistungen. Auch Ausgaben für soziale Sachleistungen (insb. Sachleistungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege) und Zinsausgaben sind deutlich angestiegen. Dem gegenüber steht ein Rückgang bei den Subventionen. Die Entwicklung der Staatseinnahmen entsprach auf aggregiertem Niveau im Wesentlichen der Prognose im Oktober 2023.
Nach Sektoren betrachtet fiel das Maastricht-Defizit für alle Subsektoren – Bund, Länder, Gemeinden und SV-Sektor – höher aus als 2023. Gleiches gilt im Vergleich zur Prognose für 2024 im Oktober 2023.

Hingewiesen werden soll an dieser Stelle auch auf drei Maßnahmen auf Globalbudget-Ebene: Mit dem GB 44.02 werden durch den Katastrophenfonds Vorbeugungsmaßnahmen sowie Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen, Unternehmen sowie geschädigte Gebietskörperschaften finanziert:
– Schäden nach Naturkatastrophen bei privaten Personen und Unternehmen wurden im Jahr 2024 aus Mitteln des Katastrophenfonds mit 211,7 Mio. Euro abgegolten. Für die umfassende Ernteversicherung wurden im Jahr 2024 73,8 Mio. Euro zur Stützung der Versicherungsprämien bereitgestellt.
– Im Evaluierungszeitraum wurden den Ländern 14,5 Mio. Euro (inkl. Landesstraßen B), den Gemeinden 26,4 Mio. Euro und dem Bund 1,5 Mio. Euro aufgrund von Schäden durch Naturkatastrophen durch den Katastrophenfonds ersetzt.
– Für Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen wurden im Jahr 2024 dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) 219,5 Mio. Euro und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) 41,6 Mio. Euro aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt.

Das Wirkungsziel lässt sich folgenden SDG-Unterzielen zuordnen:
SDG-Unterziel 16.6 (Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen) und 16.10 (Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften): Die gesamtstaatlichen Haushaltsziele (das sind der Maastricht-Saldo, die Schuldenquote, der strukturelle Saldo und die Ausgabenregel) wurden 2024 durch die Tagungen auf Expertenebene koordiniert. Durch ein laufendes Controlling und eine monatliche Vollzugsberichterstattung wird der Vollzug der aktuellen Maßnahmen beobachtet und dem Budgetausschuss des Nationalrats berichtet.
SDB-Unterziel 13.1 (Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken): Durch den Katastrophenfonds werden Vorbeugungsmaßnahmen sowie Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen, Unternehmen sowie geschädigte Gebietskörperschaften finanziert.