MASSNAHME
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebeitskörperschaften finanziert
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebietskörperschaften finanziert
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen wurden 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften finanziert
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Im Jahr 2024 wurden den Ländern 14,5 Mio. Euro (inkl. Landesstraßen B), den Gemeinden 26,4 Mio. Euro und dem Bund 1,5 Mio. Euro durch den Katastrophenfonds ersetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
18.10.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gem. KatFG 1996 werden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften nach Naturkatastrophen finanziert.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Gem. KatFG 1996 wurden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften nach Naturkatastrophen finanziert.
Erläuterung der Entwicklung
Der im Jahr 2024 durch den Bund finanzierte Beitrag entspricht 50% der Mittel, die zur Wiederherstellung von zerstörter Infrastruktur nach Naturkatastrophen verwendet wurden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze