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MASSNAHME

Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen und Unternehmen finanziert.

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen durch finanzielle Unterstützung

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

18.10.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Ländern zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen bei privaten Personen und Unternehmen. Durch die umfassende Ernteversicherung werden Anreize zur Eigenvorsorge unterstützt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen wurden bei privaten Personen und Unternehmen 60% der Unterstützung finanziert. Durch die umfassende Ernteversicherung wurden Anreize zur Eigenvorsorge unterstützt.