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MASSNAHME

Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen und Unternehmen finanziert.

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen durch finanzielle Unterstützung

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Schäden nach Naturkatstrophen bei privaten Personen und Unternehmen wurden im Jahr 2024 aus Mitteln des Katastrophenfonds mit 211,7 Mio. Euro abgegolten. Für die umfassende Ernteversicherung wurden im Jahr 2024 73,8 Mio. Euro zur Stützung der Versicherungsprämien bereitgestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

18.10.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Ländern zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen bei privaten Personen und Unternehmen. Durch die umfassende Ernteversicherung werden Anreize zur Eigenvorsorge unterstützt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen wurden bei privaten Personen und Unternehmen 60% der Unterstützung finanziert. Durch die umfassende Ernteversicherung wurden Anreize zur Eigenvorsorge unterstützt.

Erläuterung der Entwicklung

Der Bund trägt 60% der von den Ländern an Private und Unternehmen gewährten finanziellen Hilfen zur Beseitigung der Katastrophenschäden und zum Wiederaufbau; diese finanzielle Unterstützung betrug 2024 211,7 Mio. Euro. Der Grund für die deutliche Zunahme gegenüber 2023, als 16,3 Mio. Euro gewährt wurden, liegt an der Hochwasserkatastrophe im September 2024 in Niederösterreich.

Die Länder gewähren deren Hilfen aufgrund von Landesgesetzen bzw. von entsprechend festgesetzten Richtlinien. Mit den bereitgestellten Mitteln für die Hagel- und Ernteversicherung (2024: 73,8 Mio. Euro) stützt der Bund die entsprechenden Versicherungsprämien in Höhe von 27,5%, soweit die Länder in gleicher höhe Unterstützungen leisten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze