MASSNAHME
Durch den Katastrophenfonds werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert
Durch den Katastrophenfonds werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Gem. KatFG 1996 wurden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen der erforderlichen Mittel finanziert
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
18.10.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gem. KatFG 1996 werden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen der erforderlichen Mittel finanziert. Das Bedrohungsrisiko durch Naturgefahren wird für Mensch, Umwelt und Wirtschaft durch die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren (Vorsorge) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen verringert.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Gem. KatFG 1996 wurden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen der erforderlichen Mittel finanziert. Das Bedrohungsrisiko durch Naturgefahren wurde für Mensch, Umwelt und Wirtschaft durch die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren (Vorsorge) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen verringert.