MASSNAHME
Faires, gleiches und transparentes Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bundesmuseen/ÖNB
Faires, gleiches und transparentes Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer:innen der Bundesmuseen/ÖNB
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Abschluss eines einheitlichen Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Ein Kollektivvertrag wurde nicht abgeschlossen, die Verhandlungen sind ausgesetzt worden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Trotz laufender Verhandlungen gibt es für das erarbeitete Vertragspaket noch keine Einigung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Abschluss eines Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB ist erfolgt.
Erläuterung der Entwicklung
Nach der Einbringung von Abänderungswünschen zu bisherigen Ergebnissen konnte keine Einigung erreicht werden, derzeit sind die Verhandlungen unterbrochen. Mit September 2024 konnte jedoch ein Mindestlohn für Beschäftigte der Bundemuseen/ÖNB eingeführt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht