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MASSNAHME

Einsatz von qualitäts- und quantitätsorientierten Instrumentarien von Austrian Business Agency (ABA) und Austria Wirtschaftsservice (AWS)

Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes insb. durch nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft, des Arbeitsstandortes und des Filmstandortes durch gezielten Instrumenten-Einsatz von Austrian Business Agency (ABA) und Austria Wirtschaftsservice (AWS).

2024
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Neuidentifikation von ausländischen Investitionsprojekten

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

486

Anzahl

Zielzustand

470

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der schwierigen geopolitischen Lage (Kriege in der Ukraine und in Israel) und der schwächelnden Konjunktur und die dadurch bedingten, hohen Energiepreise sowie die Inflation in vielen Ländern haben sich 2024 negativ auf die Expansionsentscheidungen von vielen international tätigen Unternehmen ausgewirkt. Trotz des Einsatzes vieler neuer (auch digitaler) Vertriebsaktivitäten (Social Media Kampagnen etc.) ist die Anzahl der neu identifizierten ausländischen Investitionsprojekte gesunken, liegt jedoch noch über Plan.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

567


Quelle

Jährlicher Jahresbericht der Austrian Business Agency (ABA)

Berechnungsmethode

Zählen der neu identifizierten ausländischen Investitionsprojekte

Kennzahl: Durch „FISA+ - Filmstandort Austria“ geförderte Filmprojekte am Standort Österreich

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

93

Anzahl

Zielzustand

55

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Durch die seit 1.1.2023 bestehende neue Filmförderung „FISA+“ konnten bereits im ersten Jahr der Implementierung Ausgaben in Österreich in Höhe von knapp EUR 180 Mio. generiert werden. Die zunehmende Bekanntheit, internationale hohe Wettbewerbsfähigkeit dieses Modells sowie die Verzögerung der Einführung eines ähnlichen Fördermodells in Deutschland haben im Jahr 2024 zu einer neuerlichen Steigerung der Zahl der genehmigten Projekte und auch zu einer Steigerung der Ausgaben (EUR 306 Mio.) geführt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

25


Quelle

AWS-Reporting

Berechnungsmethode

Zählen der durch FISA+ geförderten Filmprojekte am Standort Österreich

Kennzahl: Erhöhung des Umsatzanteils durch Investitionen in nachhaltige digitale transformative Prozesse

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

0

%

Zielzustand

20

%

Erläuterung der Entwicklung

Das Programm TWIN Transition als Teilmenge der Transformationsoffensive hat richtlinientechnisch verspätet gestartet, sodass erste Förderungszusagen im Zuge des neuen Programms erst im Q2/2024 erfolgt sind. Die Umsetzung der zumeist umfangreichen Vorhaben dauert im Schnitt 2-3 Jahre. Erst danach können wirkungsrelevante Angaben wie das Steigern des Umsatzanteils mit den neuen und verbesserten Produkten bei Unternehmen gemessen werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2023

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

AWS Monitoring

Berechnungsmethode

Umsatzanteil, der mit der geförderten innovativen Produktions- oder Prozessneuausrichtung bzw. -umstellung mit nachhaltiger/digitaler Relevanz erzielt wird

Meilenstein: Ausgelöstes Unternehmens-Investitionsvolumen zum Aufbau von Halbleiter-Produktionskapazitäten, die die ersten ihrer Art in der EU sind

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Sonderrichtlinie für die Förderung von Vorhaben unter Säule 2 des EU Chips Act ist seit Februar 2025 in Kraft. Damit besteht die nationale Rechtsgrundlage für die Unterfertigung von Förderungsverträgen der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) mit Fördernehmenden. Mit Stand April 2025 wurde bereits das erste Projekt (ams OSRAM) von der Europäischen Kommission genehmigt. Der Förderungsvertrag befindet sich in Ausarbeitung bei der AWS.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bisher gibt es keine Grundlage zur Förderung von notifizierungspflichtigen Großinvestitionen zum Aufbau von Halbleiterproduktionskapazitäten, die es so bislang in der EU nicht gibt und somit die ersten ihrer Art in der EU sind (im Zusammenhang mit der Säule 2 des europäischen Chips Act).

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Schaffung der Grundlagen zur Förderung (Genehmigung durch die Europäische Kommission, Unterzeichnung der Förderungsverträge auf nationaler Ebene) von notifizierungspflichtigen Großinvestitionen zum Aufbau von Halbleiterproduktionskapazitäten, die es so bislang in der EU nicht gibt und somit die ersten ihrer Art in der EU sind.

Erläuterung der Entwicklung

Die Sonderrichtlinie für die Förderung von Vorhaben unter Säule 2 des EU Chips Act wurde vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erarbeitet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze