MASSNAHME
Verbesserte Grundlage für statistische Meldungen zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Produktion
Schaffung einer verbesserten Grundlage für statistische Meldungen zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Produktion (Statistics on agricultural input and output – SAIO)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung der SAIO-Verordnung (EU) 2022/2379
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die nationale Verordnung zur Umsetzung der SAIO-Verordnung liegt vor (Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung; BGBl. II Nr. 420/2024).
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Vorarbeiten für SAIO-Umsetzung (Analyse des vorhandenen Rechtsrahmens und Umsetzungsbedarfs)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Erlassung der nationalen Rechtsgrundlage für die Umsetzung der SAIO-Verordnung
Erläuterung der Entwicklung
Die nationale Verordnung zur Umsetzung der SAIO-Verordnung wurde zeitgerecht Ende Dezember 2024 erlassen und kundgemacht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze