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MASSNAHME

Umsetzung der Entwicklung im ländlichen Raum auf Basis des GAP-Strategieplans bzw. für LE 2014-2020 im Ausfinanzierungszeitraum bis 2025

Umsetzung der Entwicklung im ländlichen Raum auf Basis des GAP-Strategieplans bzw. für LE 2014-2020 im Ausfinanzierungszeitraum bis 2025

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der von Frauen übernommenen Betriebe im Rahmen der LE-Maßnahme „Existenzgründungsbeihilfe“

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

30

%

Zielzustand

20

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil der Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmer im Rahmen der LE-Maßnahme Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (GAP-Periode 2014-2022) bzw. der LE-Maßnahme Niederlassungsprämie für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (GAP-Periode 2023-2027) hat sich weiter positiv entwickelt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die jährliche Entwicklung:

Jahr Betriebsübernahmen Davon weiblich Anteil in %
2015 338 52 15,4
2016 2.221 377 17,0
2017 2.135 369 17,3
2018 2.007 400 19,9
2019 1.657 334 20,2
2020 1.780 347 19,5
2021 1.535 330 21,5
2022 1.434 237 16,5
2023 1.347 435 32,3
2024 550 165 30,0

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

19,8


Quelle

AMA, Berechnung BMLUK

Berechnungsmethode

Anteil der von Frauen übernommenen Betriebe an allen Betrieben der LE-Maßnahme Existenzgründungsbeihilfe pro Jahr

Meilenstein: Plangemäße Auszahlungen für die Ausgleichszulagen und im Projektbereich

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Auszahlungen für den Flächenbereich und teilweise auch im Nichtflächenbereich haben gemäß den Finanzplänen des Programms GAP-Strategieplan 2023-2027 stattgefunden. Im Nichtflächenbereich wurden noch Zahlungen im Rahmen der n+3-Regel getätigt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Umsetzung des Programms LE 2014-2020 läuft plangemäß und einzelne Interventionen des GAP-Strategieplans 2023-2027 sind angelaufen.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Die Auszahlungen der jährlich geplanten Mittelvolumina für den Flächen- und Nichtflächenbereich haben gemäß Finanzplan des Programms LE 2014-2020 für das Jahr 2023 stattgefunden.

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2024 konnten die Auszahlungen im Flächenbereich entsprechend den Planungen vorgenommen werden. Mit der planmäßigen Durchführung können stabile Rahmenbedingungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sichergestellt werden. Besondere Bedeutung haben die Zahlungen für das Erreichen der Umweltziele und die Sicherung der Bewirtschaftung von Gebieten mit Benachteiligungen (vor allem Berggebiete). Sie sind zudem zentral, um die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft auszubauen und die Wertschöpfung zu steigern. Bei den Projektmaßnahmen gehen die direkten Wirkungen weit über die Land- und Forstwirtschaft hinaus. Beispielsweise wird mit Infrastrukturen der ländliche Raum insgesamt gestärkt, oder die ländlichen Akteure mit Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen oder soziale Vorhaben. Ende 2024 waren 9.969 von 10.491,51 Mio. Euro ausbezahlt, was einem Umsetzungsstand von 95,0 % entspricht. Die Ursache für die nicht vollständige Ausnutzung der Mittel zum jetzigen Zeitpunkt liegt im Antragsverhalten von potentiell Begünstigten. Da der Zeitraum für die Ausfinanzierung auch noch das Jahr 2025 umfasst, wird von einer vollständigen Umsetzung bis zum Programmabschluss ausgegangen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze