MASSNAHME
Hausinterne Ausbildungsmodule für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Hausinterne Ausbildungsmodule für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - als auch Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten und entsendete Juristinnen und Juristen der Landesverwaltung - um eine fachkundige und zügige Einsetzbarkeit in den Referaten sowie eine bedarfsorientierte, nachhaltige Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Schulungsdauer der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
7
Zielzustand
6
Messgrößenangabe
Wochen
Quelle
VfGH/Schulungsbericht
Berechnungsmethode
Durchschnittliche Dauer in Wochen bis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 90% geschult sind