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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns

Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns

2024
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Trotz eines hohen Zugangs von 5.376 Rechtssachen konnte eine kurze Verfahrensdauer erreicht werden, wobei die Zahl der Erledigungen in etwa jener der eingegangenen Rechtssachen entsprach. Auch der Anteil an Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen konnte auf einem äußerst niedrigen Niveau gehalten werden. Aus diesen Gründen erscheint die Beurteilung des Wirkungsziels als „zur Gänze erreicht” zutreffend. Ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung dieses Ziels war erneut die konsequente Aus- und Weiterbildung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten und von entsandten Juristinnen und Juristen der Landesverwaltung, um eine fachkundige und zügige Einsetzbarkeit in den Referaten zu gewährleisten. Dies trägt ebenfalls dazu bei, dass die zugeteilten Geschäftsfälle auf äußerst hohem rechtswissenschaftlichem Niveau erledigt werden. Dieses Wirkungsziel ist den SDG-Unterzielen 16.3 und 16.10 zuzuordnen.

Das Jahr 2024 war für den Verfassungsgerichtshof geprägt von einem anhaltend hohen Anfall an Beschwerden und Anträgen. Wichtige Gesetzesprüfungsverfahren wie jenes zur Regelung des assistierten Suizids konnten abgeschlossen werden. Wieder erreichten den Verfassungsgerichtshof zahlreiche Anträge im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, die in kurzer Frist zu entscheiden waren. Unverändert hoch war der Anteil von Beschwerden im Asyl- und Fremdenrecht mit 71 % aller im Berichtsjahr anhängig gemachten 5.376 Verfahren. Die Verfahrensdauer mit durchschnittlich 55 Tagen in diesem Bereich ist weiterhin sehr kurz. Das ist dem hohen Arbeitseinsatz aller mit dieser Materie befassten Personen, vor allem aber den Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, zu verdanken, wie etwa internen und gemeinsamen Veranstaltungen oder wechselseitigen Dienstzuteilungen. Der Verfassungsgerichtshof ist im Jahr 2024 zu vier Sessionen in der Dauer von jeweils drei Wochen und zwei weiteren eintägigen Sitzungen zusammengetreten. Insgesamt fanden 53 Sitzungen zur Beratung und Entscheidung von Rechtssachen im Plenum oder in Kleiner Besetzung statt. Den Beratungen lagen die Entwürfe zugrunde, die von den ständigen Referentinnen und Referenten zwischen den Sessionen vorbereitet wurden. Jedes mit der Aktenbearbeitung betraute Mitglied hat im Durchschnitt etwa 445 Erledigungen vorbereitet.