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MASSNAHME

Verstärkte, insbes. auf Genderaspekt abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.

Verstärkte, insbesondere auf den Genderaspekt abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Ansprechen eines jüngeren Zielpublikums

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abhaltung von Veranstaltungen mit Genderaspekt.

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Um der Tabuisierung und Verharmlosung von Gewalt an Frauen aktiv entgegenzuwirken, veranstaltet das Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien in Zusammenarbeit mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Volksanwaltschaft all-jährlich die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“. Die Vorlesungsreihe will Studierende aus unterschiedlichen Fachrichtungen dafür gewinnen, sich im Hinblick auf ihre zukünftige berufliche Praxis sowie im wissenschaftlichen Kontext mit der Gewaltthematik und den für die Betroffenen daraus resultierenden gesundheitlichen Problemen intensiv zu befassen. Die Volksanwaltschaft nutzt die Ringvorlesung, um Gewaltschutz und Gewaltprävention als politische und gesellschaftliche Herausforderung zu thematisieren, auf Defizite hinzuweisen und um auf deren Behebung ausgerichtete Aus- und Fortbildungsprogramme in den Rechts-, Gesundheits- und Sozialberufen zu initiieren. Um auf die gesamte Bandbreite der Herausforderungen aufmerksam zu machen, legt die Ringvorlesung dabei alljährlich einen anderen inhaltlichen Schwerpunkt. Im Jahr 2024 lag dieser auf „Eine von fünf – Schritt für Schritt aus der Gewalt“.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2023 können Veranstaltungen wieder in Präsenz durchgeführt werden so zB auch die Auftaktveranstaltung der Ringvorlesung "Eine von Fünf" .

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Um der Tabuisierung und Verharmlosung von Gewalt an Frauen entgegenzuwirken werden jene Veranstaltungen der Volksanwaltschaft, die den Genderaspekt im Fokus haben, z.B. Ringvorlesungen, forciert. Zur Stärkung der Awareness beim jüngeren Zielpublikum soll der Einsatz von social Media angedacht werden.

Erläuterung der Entwicklung

Wenn Opfer häuslicher Gewalt medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, geben sie aus Scham und/oder Angst nicht immer die Ursachen für ihre Verletzungen und Beschwerden an. Deshalb sind die richtige Interpretation vorliegender Verletzungsmuster bzw. das Erkennen der Gewalt als Auslöser bestehender Krankheitssymptome nicht nur für die fachgerechte Versorgung der Betroffenen ausschlaggebend, sondern ebenso für die (Sekundär-)Prävention weiterer Misshandlungen.
Häufig kann die Gewaltspirale durch die ärztliche Intervention nachhaltig unterbrochen werden, indem die Patientinnen nach erfolgter Behandlung und ausführlicher Dokumentation ihrer Verletzungen an entsprechende Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen vermittelt werden. Die Ringvorlesung „Eine von fünf“ konkretisierte die erforderlichen Kenntnisse für eine solche bedürfnisentsprechende Versorgung, Beratung und den qualifizierten Weiterverweis. Zudem stellten Gesundheitsfachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Beratungsstellen gegen Gewalt und der Volksanwaltschaft unterschiedliche Maßnahmen zur Prävention und Interventionen vor.
Die Auftaktveranstaltung, zu der die Veranstalterinnen in die Volksanwaltschaft einluden, fand am 20. November 2024 via Livestream statt. Sie beleuchtete einen Sonderfall von „häuslicher“ Gewalt: Wenn das Zuhause eine Einrichtung ist, etwa ein Pflegeheim, eine Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen oder eine Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche. Expertinnen und Experten diskutierten mit Volksanwalt Bernhard Achitz darüber, wie Gewalt dort verhindert werden kann, und was Betroffene, aber auch Zeuginnen und Zeugen im Krisenfall tun können. Die Veranstaltung wurde gut angenommen. Den Livestream verfolgten rund 100 Personen.

In Österreich ist jede dritte Frau von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Mehr als jede vierte Frau musste eine Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. Unterstützung und Zivilcourage sind die stärksten Maßnahmen, um diese Situation zu verbessern. Um Frauen und Mädchen zu ermutigen, sich aus häuslicher Gewalt zu befreien, sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu wehren und generell für sich einzustehen, startete Volksanwältin Gaby Schwarz die #Mutfrauen-Initiative.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze