MASSNAHME
Bezugnahme bei Gebarungsüberprüfungen auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
Bezugnahme bei Gebarungsüberprüfungen auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Veröffentlichte Berichte mit Bezugnahme auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
13Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die nachhaltigen Entwicklungsziele wurden in 13 veröffentlichten Berichten behandelt, u.a. „Verwaltungsstrafen im Umweltbereich“, „Koordination der Cyber-Sicherheit; Follow-up-Überprüfung“, „Central Danube Region Marketing & Development GmbH“, „Klimaschutz in Österreich; Follow-up-Überprüfung“. Der Rechnungshof konnte somit seinen Zielwert überplanmäßig erreichen. Im Tätigkeitsbericht 2024 findet sich zu einem Großteil aller im Jahr 2024 veröffentlichten Berichte eine Zuordnung zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
13
Quelle
Rechnungshof
Berechnungsmethode
Anzahl