MASSNAHME
Beantwortung von BürgerInnenanfragen durch das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts
Beantwortung von BürgerInnenanfragen durch das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts Anmerkung zur Maßnahmenkennzahl: Das Bundeskanzleramt geht davon aus, dass sich nach den COVID-19-Pandemiejahren 2020 bis 2023 die Anzahl der Anfragen auf das Niveau von 2019 einpendeln wird, daher lautet der Zielzustand 2024 der Maßnahmenkennzahl 1.519
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-em Mitarbeiter/-in
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
2.663
Zielzustand
1519
Messgrößenangabe
Anzahl
Quelle
Bundeskanzleramt, interne Datenbank des BürgerInnenservices
Berechnungsmethode
Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-en Mitarbeiter/-in (=pro Vollbeschäftigungsäquivalent)