MASSNAHME
Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2022/23 sowie des Bundes-Gleichbehandlungsberichts 2024
Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2022/23 sowie des Bundes-Gleichbehandlungsberichts 2024 (Gleichstellungsmaßnahme)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Übermittlung der Gleichbehandlungsberichte an den Nationalrat
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die beiden Gleichbehandlungsberichte wurden fristgerecht im Nationalrat eingebracht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Gleichbehandlungsberichte lagen dem Nationalrat fristgerecht vor und wurden im 4. Quartal 2022 in den Nationalrat eingebracht.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Gleichbehandlungsberichte sind im 4. Quartal 2024 in den Nationalrat eingebracht.
Erläuterung der Entwicklung
Die Organisationsschritte im Koordinierungsprozess wurden so eingetaktet, dass die Einbringung im Nationalrat termingerecht möglich war.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze