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MASSNAHME

Bekämpfung von Korruption

Bekämpfung von Korruption (siehe Detailbudget 11.03.06 Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung)

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil bearbeitete Fälle Korruption

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

91,5

%

Zielzustand

90

%

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

91


Quelle

Aufzeichnungen BA zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

Berechnungsmethode

Anzahl der bearbeiteten Verfahren / Ermittlungsverfahren gesamt im Bereich Korruption

Kennzahl: Anteil von Korruptionsfällen an der Gesamtkriminalität

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0,23

%

Zielzustand

0,25

%

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

0,23


Quelle

Kriminalstatistik

Berechnungsmethode

Anzahl angezeigte Fälle Korruption / Anzahl angezeigte Fälle gesamt