MASSNAHME
Bekämpfung von Korruption
Bekämpfung von Korruption (siehe Detailbudget 11.03.06 Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung)
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil bearbeitete Fälle Korruption
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
91
Zielzustand
90
Messgrößenangabe
%
Quelle
Aufzeichnungen BA zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Berechnungsmethode
Anzahl der bearbeiteten Verfahren / Ermittlungsverfahren gesamt im Bereich Korruption
Kennzahl: Anteil von Korruptionsfällen an der Gesamtkriminalität
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
0,23
Zielzustand
0.25
Messgrößenangabe
%
Quelle
Kriminalstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl angezeigte Fälle Korruption / Anzahl angezeigte Fälle gesamt