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MASSNAHME

Bekämpfung der irregulären Migration

Bekämpfung der irregulären Migration (siehe Detailbudget 18.01.05 Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten)

2024
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Missbrauchsquote Visa (Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt)

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0,05

%

Zielzustand

0,05

%

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

0,11


Quelle

Administrative Aufzeichnungen BMI

Berechnungsmethode

Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt

Kennzahl: Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0,3

%

Zielzustand

0,32

%

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

0,12


Quelle

Administrative Aufzeichnungen BMI

Berechnungsmethode

Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt

Meilenstein: Umsetzung ETIAS - Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-System

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Entwicklung bzw. Umsetzung von ETIAS wurde fortgesetzt. Die aktuellen Planungen gehen davon aus, dass das System bis zum letzten Quartal 2026 eingeführt werden soll.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Verschiebung des Beginns von ESS auf EU-Ebene. Die Verzögerungen ergeben sich daraus, dass für das Projekt massive Änderungen des Umfangs und einer Verlängerung der Laufzeit genehmigt wurden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Entwicklung/Umsetzung von ETIAS wird fortgesetzt - voraussichtliche Fertigstellung 2025

Erläuterung der Entwicklung

Das ursprüngliche Ziel, ab Mitte des Jahres 2023 von allen Einreisenden aus Drittstaaten, die derzeit kein Visum für die Einreise nach Europa benötigen, verpflichtend eine ETIAS-Genehmigung zu beantragen, konnte aufgrund der Verschiebung der Implementierung des EU-Projektes ESS (Entry-Exit-System) nicht eingehalten werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht