MASSNAHME
Gezielte Aktivitäten des Justizmanagements
Gezielte Aktivitäten des Justizmanagements (z.B. Berichtsaufträge, Aufarbeitungspläne etc) auf Basis einer engmaschigen laufenden Beobachtung der Entwicklung der Urteilsausfertigungsdauer und der Verfahrensdauer.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
10
Zielzustand
14
Messgrößenangabe
x von 100.000
Quelle
BIS-Justiz, BMJ, Berichte der Justizombudsstellen
Berechnungsmethode
jährliche Beschwerden im Verhältnis zum jährlichen Gesamtanfall