MASSNAHME
Optimierung der Verfahrensabläufe durch Analyse der Verfahrensdauern in streitigen Zivilverfahren
Optimierung der Verfahrensabläufe durch Analyse der Verfahrensdauern in streitigen Zivilverfahren
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer „streitiger Zivil und Handelssachen“ (EU-Justizbarometer)
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
4
Zielzustand
5
Messgrößenangabe
Platzierung
Quelle
Ranking laut EU-Justizbarometer
Berechnungsmethode
Das Ranking der einzelnen EU-Staaten wird jährlich auf der Website des EU-Justizbarometers veröffentlicht