MASSNAHME
Schaffung von modernen, zentralen digitalen Angeboten für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung
Schaffung von modernen, zentralen digitalen Angeboten für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Bereitstellung von weiteren Verfahren aus den 10 wichtigsten Behördenwegen auf der Plattform oesterreich.gv.at
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
4
Zielzustand
6
Messgrößenangabe
Anzahl
Quelle
Angebot auf der Plattform oestereich.gv.at
Berechnungsmethode
Anzahl der integrierten Verfahren
Meilenstein: Plattform oesterreich.gv.at steht allen Bürgerinnen und Bürgern für Informationen, Online-Verfahren, Plattform Dienste zur Verfügung
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Online-Verfahren Anmeldung Hauptwohnsitz, Digitaler Babypoint (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und die Bestätigung der Meldung initial beantragen), Erinnerungsservice bei Ablauf von Reisepass und/oder Personalausweis und die Beantragung einer Wahlkarte stehen für Bürgerinnen und Bürger via APP und Web zur Verfügung, ein PDF-Signaturservice ist in die APP integriert. Einige Single-Sign-On-Anbindungen von Online-Verfahren der Verwaltung (z. B. FinanzOnline) sind umgesetzt. Der digitale Führerschein ist im Oktober 2022 in Betrieb gegangen. Der mobile Zugang der e-ID konnte als Pilotbetrieb weiter ausgebaut werden. Inzwischen wurden bereits alle Passämter integriert. Weiters wurden Vorbereitungsarbeiten für den Vollbetrieb der e-ID durchgeführt und Entwicklungsarbeiten an neuen Funktionen ausgeführt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Der Vollbetrieb der e-ID steht zur Verfügung und dadurch können die Nutzerinnen und Nutzer der angebotenen Services (auch anderer) öffentlicher Stellen eindeutig identifiziert werden. Zudem stehen zumindest folgende Online-Services zusätzlich zur Verfügung: Nachbestellung von Urkunden (z. B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde), digitale Dokumentenmappe, Anmeldung zur Eheschließung.
Meilenstein: Ausbau der Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB), um Einsparungspotenziale iZm Informationsverpflichtungen zu identifizieren
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die gesetzliche Grundlage für die Entwicklung der IVDB wurde mit der Unternehmensserviceportalgesetz (USPG)-Novelle geschaffen. Darauf aufbauend wurde die IVDB technisch entwickelt und mit den Daten aus der Piloterhebung der Datenlandkarte befüllt. Diese Daten wurden bereinigt und dienen als inhaltliche Basis für die Vorbereitung der bundesweiten Erhebung der Informationsverpflichtungen. Die dafür notwendige Verordnung wurde inhaltlich vorbereitet. Parallel dazu wurde ein Auswertungstool aufgebaut.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die IVDB wurde um die Funktionalität für Auswertungsmöglichkeiten erweitert und die Möglichkeiten (per Verordnung) zur Erhebung von Informationsverpflichtungen anderer Ressorts geschaffen, um Datenredundanzen identifizieren zu können. Die Kundmachung zur Verfügbarkeit der IVDB wurde verlautbart. Die Verordnung für die bundesweite Datenbefüllung ist in Kraft getreten.
Meilenstein: Errichtung eines Register- und Systemverbunds, der ausgewählten Behörden die Abfrage gemeldeter Informationen (Once Only-Prinzip) ermöglicht
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der RSV steht für Registeranbindungen bereit und erste Register wurden bereits vollständig angebunden. Die Anbindung weiterer Register erfolgt gegenwärtig. Damit in Zusammenhang stehende rechtliche und tatsächliche Herausforderungen werden ressortübergreifend wahrgenommen. Das Admin-Interface wird mit ersten Pilotuserinnen und Pilotusern pilotiert und anhand deren Feedback weiterentwickelt. Der RSV wurde in das Berechtigungskonzept des Portalverbundes integriert.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Registeranbindungen an den Register- und Systemverbund (RSV) wurden fortgeführt, sodass über 25 Register an den RSV angebunden sind. Diese sind somit über das Admin-Interface des RSV und eine einheitliche Schnittstelle im Hintergrund für Digitalisierungsinitiativen verfügbar. Parallel dazu wurden erste UseCases als Leuchtturmprojekte für die Digitalisierung umgesetzt.