Die Plattform oesterreich.gv.at ist weiterhin als zentrale Informationsseite für Bürgerinnen und Bürger zu Amtswegen sehr gut positioniert. Erfolgreich in Betrieb genommen wurden der Digitale Zulassungsschein Teil 1 (ohne Weitergabemöglichkeit) und Teil 2 (mit Weitergabemöglichkeit) sowie der digitale Nachweis der Identität. Ein Erinnerungsservice über den Gültigkeitsablauf von Identitätsdokumenten (Reisepass, Personalausweis) wurde ergänzt. Zusätzlich können nun die inhaltlichen Daten (Bild, Unterschriftsbild, etc.) der eigenen Identitätsdokumente angezeigt werden. Es wurde eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, um eine Grundlage für die Priorisierung und Umsetzung weiterer Verfahren zu erhalten. Benutzerinnen und Benutzer können nun jederzeit selbstständig auf meine.id-austria.gv.at eine übersichtliche Darstellung ihrer über das ID Austria System verfügbaren Daten (= Attribute) aus staatlichen Registern einsehen. Zusätzlich gibt es außerdem Informationen über die Vorgehensweise zu möglichen Datenkorrekturen. So konnte ein hoher Beitrag zur Erreichung der Maßnahme 3 des Globalbudgets 15.01 geleistet werden, um moderne, zentrale digitale Angebote für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen.
Das österreichische KI-Ökosystem wurde 2024 durch das Aufsetzen des KI-Beirats und des AI Stakeholder Forums sowie der Weiterführung des KI-Marktplatzes gestärkt. Die interministerielle Zusammenarbeit im AI Policy Forum wurde erweitert durch die Schaffung zweier Sub-Arbeitsgruppen (für die KI-VO und für technische Fragen). Der erste Umsetzungsschritt der KI-VO wurde durch die Benennung von Behörden und öffentlichen Stellen mit Befugnissen im Bereich Grundrechte gemäß Art. 77 KI-VO fristgerecht im November 2024 getätigt (siehe Maßnahme 4 des Globalbudgets 15.01). Die Datenstrategie für Österreich wurde Anfang Oktober 2024 in Abstimmung mit den Bundesministerien und nach einer Online-Konsultation unter Einbindung der interessierten Datencommunity vom BKA publiziert. Ebenfalls im Oktober 2024 wurde der Umsetzungsplan 2024 als Erweiterung der nationalen KI-Strategie veröffentlicht.
Im Jahr 2024 konnte sowohl die Nutzung des Unternehmensserviceportals (USP) als auch die Nutzer/innenzahlen weiter gesteigert werden. Mit der Umsetzung zentraler gesetzlicher Vorhaben wie der eGründung der Einpersonen-FlexKapG und der erneuten Abwicklung der Energiekostenpauschale sowie mit der grundlegenden Erneuerung der elektronischen Standortverlegung wurde das USP als zentrale Plattform für Unternehmensservices weiter gestärkt. Technisch wurde mit dem neuen Access Management und einem modernen Registrierungsprozess ein wichtiger Schritt für mehr Skalierbarkeit, Benutzerfreundlichkeit und Zukunftssicherheit gesetzt. Die eGründung am USP ermöglichte auch 2024 die vollständig digitale Unternehmensgründung, darunter auch die neue Einpersonen-FlexKapG. Insgesamt wurden rund 2.900 Unternehmensgründungen über das USP abgewickelt, wobei 17 % aller FlexKapG-Gründungen in Österreich digital über das USP erfolgten. Parallel dazu wurde an der Ablöse der technischen Basis gearbeitet, um bis Mai 2025 ein modernes, stabiles und zukunftssicheres System bereitzustellen.
Die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) wurde technisch fertiggestellt und um neue Funktionalitäten erweitertet, vor allem um die Eingabe neuer Informationsverpflichtungen (IVPs) und Meldungen zu vereinfachen. Technisch ist die IVDB einsatzbereit und deren Verfügbarkeit ist bereits kundgemacht. Die für die notwendige einheitliche Befüllung zu erlassende VO inkl. WFA wurde der politischen Ebene übergeben aber am Ende der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr erlassen. Sie ist aufgrund der budgetären Restriktionen in der neuen Legislaturperiode ebenfalls verzögert (siehe Maßnahme 3 des Globalbudgets 15.01)
Der Register- und Systemverbund (RSV) wurde überplanmäßig ausgebaut, so dass aktuell 29 Register zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurde auf Initiative der Bund-Länder-Städte-Gemeinden-Kooperation (BLSG) der zusätzliche Ansatz verfolgt, über eine einzige Schnittstelle sowohl Single Digital Gateway (SDG)-Nachweise als auch nationale Nachweise über den RSV verfügbar zu machen. Die bereits umgesetzten Leuchtturmprojekte werden nun bereits von verschiedenen Verwaltungseinheiten in deren Verantwortungsbereich analog adaptiert. Da mehr Register angebunden wurden, als geplant waren und auch sonst alle Ziele des Zielzustands erreicht wurden, wurde der Erfolg überplanmäßig erreicht (siehe Maßnahme 3 des Globalbudgets 15.01).
Durch das Programm Once Only wurde die Entwicklung der technischen Komponenten RSV und IVDB sowie deren Zusammenspiel koordiniert. Über die fachlichen UseCases wurden gezielt technisch-funktionale Weiterentwicklungen bzw. relevante Registeranbindungen gesteuert. Weiters erfolgte die Koordinierung und technische Verschränkungen mit den Komponenten des Programmes SDG (SDG – Once Only Technical Systems (OOTS)).
Im Jahr 2024 hat die Digitale Kompetenzoffensive auf Basis der Strategie „Digitale Kompetenzen“ und des erfolgreichen Pilotprogrammes „Digital Skills for All“ das niederschwellige „Digital Überall“ Workshop-Programm für Einsteigerinnen und Einsteiger in ganz Österreich gestartet. Durch direkte Buchungsmöglichkeiten über Gemeinden wurden neue Strukturen geschaffen, die digitale Kompetenzen auch in ländliche Gemeinden gebracht haben. Die Workshops erreichen treffsicher wenig digital affine Bevölkerungsgruppen wie Seniorinnen und Senioren (über 61%) und Bürgerinnen und Bürger mit einem niedrigen Bildungsabschluss (51%). Weiters hat die DKO zur besseren Messbarkeit und Vergleichbarkeit von digitalen Bildungsangeboten einen Nationalen Referenzrahmen für Digitale Kompetenzen eingeführt. Es wurden bereits über 500 non-formale Bildungsangebote und 20 Curricula im formalen Bereich zugeordnet.
Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in ganz Österreich gleichermaßen. Um Wohlstand, Arbeitsplätze und Lebensqualität langfristig zu sichern und auszubauen, hat die österreichische Bundesregierung als Konnektivitätsziele bis 2030 die Gigabit-Netzanbindungen für alle Haushalte und eine 5G-Versorgung aller besiedelten Gebiete festgelegt. Das ist ein ambitioniertes Ziel, das nur in gemeinsamer Kraftanstrengung mit den Gemeinden, Ländern und Unternehmen erreicht werden kann. Das Wirkungsziel betreffend Österreichs Verfügbarkeit von Gigabit-Netzanbindungen wurde in der aktuellen Berichtsperiode überplanmäßig erreicht. Die Verfügbarkeit von Gigabit-Netzanbindungen (≥ 1.000 Mbit/s) konnte bis Q4/2024 auf 75 Prozent der Haushalte erhöht werden. Zudem besteht bei 99 Prozent des Siedlungsraums sowie bei 98 Prozent des besiedelbaren Raums eine 5G-Outdoor-Abdeckung. Im Digital Decade Country Report 2025 hält die Europäische Kommission fest, dass obwohl sowohl die VHCN- als auch FTTP-Abdeckung in Österreich immer noch hinter dem EU-Durchschnitt zurückbleiben, gehören Österreichs Wachstumsraten in diesen Bereichen weiterhin zu den höchsten in der gesamten EU.
Im Mittelpunkt der Initiativen Breitband Austria 2020 (BBA2020) und Breitband Austria 2030 (BBA2030) stehen jene Gebiete Österreichs, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden (Vermeidung einer digitalen Kluft zwischen Stadt und Land). Analysen des Breitbandbüros zeigen, dass der Lenkungseffekt der Breitbandinitiativen funktioniert. Der Ausbau mit Förderungsmitteln erfolgt überwiegend in den als ländlich klassifizierten Gemeinden, wo er aufgrund der niedrigen Bevölkerungsdichte eigenwirtschaftlich nicht darstellbar ist. Um die verbliebene Infrastrukturlücken bis 2030 zu schließen, sind weitere kontinuierliche öffentliche und private Investitionen von entscheidender Bedeutung.
Durch die Breitbandinitiativen wird auch das SDG-Ziel 9.c, den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologien erheblich zu erweitern, unterstützt. Zudem soll gemäß des SDG-Ziels der Zugang zum Internet auch erschwinglich sein. Die RTR-GmbH ermittelt seit dem Jahr 2010 einen hedonischen Preisindex für feste und mobile Breitbandprodukte. Hedonisch bedeutet, dass neben Preisänderungen auch Änderungen der Produkteigenschaften – insbesondere Downloadraten und Downloadvolumen – berücksichtigt werden. Für die Konsumentinnen und Konsumenten entwickelten sich die Preise sehr erfreulich. Sowohl bei festen (minus 28 Prozent) als auch bei mobilen Breitbandprodukten (minus 71 Prozent) liegen die Preise im Q1/2024 deutlich unter jenen des Basisjahres 2010. Dies wird auch in einer Studie der EK bestätigt: Im EU-Vergleich zählen die Mobilfunkpreise in Österreich zu den kostengünstigsten. Im Festnetzbereich hat Österreich attraktive Preise für Angebote mit geringeren Bandbreiten, gehören aber tendenziell zu den teureren Ländern für Geschwindigkeiten über 100 Mbit/s was sich auch in der nach wie vor verhaltenen Take-up-Rate von hohen Bandbreiten widerspiegelt.
Das Wirkungsziel wird insgesamt als „überwiegend“ beurteilt, da ausschließlich eine Kennzahl nicht erreicht wurde, während alle anderen überplanmäßig erreicht wurden. Im Wesentlichen traten daher die erstrebten Wirkungen ein, und es ist zukünftig auch mit einer höheren Anzahl an elektronischen Gründungen zu rechnen.
Es gab keine direkten Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf das Wirkungsziel, abgesehen von inflationsbedingten erhöhten Kosten, die mit den finanziellen Mitteln der Untergliederung 15 gedeckt werden konnten.