Die Abweichungen bewegen sich im üblichen Schwankungsbereich der Anzahl von neuen und abgeschlossenen Projekten im Jahr 2024. Darüber hinaus sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Projekte validiert und es könnte bei den vorläufigen Kennzahlen noch zu Änderungen kommen. In den letzten Jahren zeichnet sich allerdings durch den überproportional hohen Bedarf an humanitären Hilfsprojekten ein Trend zur Abweichung von vordefinierten Zielzuständen – insbesondere bei Kennzahl 12.3.1 und 12.3.3 – ab. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Projekte meist mehrjährig angelegt sind und jährliche Evaluierungen daher bestenfalls als Momentaufnahme dienen können. Jährliche Schwankungen bei der Umsetzung sind aufgrund der langfristigen Perspektive aller Vorhaben und der oft fragilen Rahmenbedingungen vor Ort zu erwarten.
Angesichts der dramatischen Zunahme von humanitären Krisen weltweit wurde die „Strategie der Humanitären Hilfe Österreichs“ verabschiedet. Mit der Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung soll ein effektives und effizientes Reagieren auf Krisen sichergestellt werden. Zentrales Instrument ist der Auslandskatastrophenfonds (AKF) der Bundesregierung, der 2024 mit 80 Mio. Euro budgetiert wurde. Wichtige Kooperationspartner Österreichs sind die humanitären VN-Organisationen, die Institutionen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären österreichischen Nichtregierungsorganisationen.
Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und fördert mit ihren Aktivitäten und Programmen so gut wie alle SDGs. Besonders hervorzuheben sind die Anstrengungen zur Armutsbekämpfung, Deckung der Grundbedürfnisse und nachhaltiger Gestaltung der Wirtschaft, mit denen die SDG-Unterziele 1.1, 1.3, 1.4 1a, 1b (Beseitigung extremer Armut, Beendigung von Armut in all ihren Dimensionen, Sozialschutzsysteme), 2.3, 2.4, 2.5 (Zugang zu Grund und Boden, Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelproduktion), 3.7, 3.8 (Gesundheitsvorsorge), 4.3, 4.4, 4.5, 4.6, 4b (Bildung), 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6a, (Zugang zu sauberem Trinkwasser, Wasser- und Sanitärversorgung), 7.1, 7.2, 7a (Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie, Energieeffizienz und Investitionen in nachhaltige Energieinfrastruktur), 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.9 (nachhaltiges, inklusives Wirtschaftswachstum, menschenwürdige Arbeitsplätze), 9.3, 9.4 (Modernisierung der Infrastruktur), 10.1, 10b (Förderung öffentlicher Entwicklungshilfe), 11.6 (angemessener Wohnraum, saubere Luft, Schutz Naturreserven), 12.2, 2.4, 12.5, 12.8 (nachhaltiger Konsum und Produktionsweise) adressiert werden. Die Anstrengungen im Rahmen der Tätigkeit zur Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit sowie der Stärkung von Frauen und inklusiven Gesellschaften leisten einen Beitrag zu SDG-Unterzielen 5.1, 5.2, 5.3 (Ende der Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen) und 16.1, 16.3, 16a, 16b (Verringerung aller Formen der Gewalt, Rechtsstaatlichkeit, Zugang zu Justiz, Kapazitätsaufbau zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus). Mit Mitteln und Projekten im Bereich Erhalt der Umwelt und Schutz der natürlichen Ressourcen mit Schwerpunkt auf den Kampf gegen den Klimawandel werden die SDG Unterziele 13.1, 13.2, 13.3, 13b (Stärkung der Widerstandskraft gegenüber klimabedingten Gefahren), 14.2 (Schutz der Meere), 15.1, 15.2, 15.3, 15.9 (Schutz der Landökosysteme, nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder) unterstützt.