Zur Gewaltkriminalität zählen strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, die vorsätzlich begangen werden. Im Jahr 2024 wurden in Österreich 86.205 Gewaltdelikte zur Anzeige gebracht. Das entspricht einem leichten Anstieg von einem Prozent im Vergleich zu 2023, als 85.374 Anzeigen erstattet wurden. In rund 60 Prozent der Fälle von Gewaltkriminalität besteht eine vorherige Bekanntschaft zwischen Täterin beziehungsweise Täter und Opfer. Im Jahr 2024 wurden bei angezeigten Gewaltdelikten insgesamt 352 Schusswaffen, 2.596 Stichwaffen und 593 Hiebwaffen verwendet, mitgeführt oder deren Einsatz angedroht.
Im Jahr 2024 wurden bei den angezeigten Morddelikten insgesamt 36 männliche und 40 weibliche Opfer protokolliert. Dies entspricht einem Anstieg der männlichen Opfer um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bzw. einem Rückgang der weiblichen Opfer um 4,8 Prozent. Zieht man die durch die Staatsanwaltschaften eingestellten und abgeänderten Delikte sowie den Bezug zur Gewalt in der Privatsphäre in Betracht, so ereigneten sich im Jahr 2024 28 Morde an Frauen (2023: 27) und 18 Morde an Männern (2023: 6). Im Gegensatz zur gesamten Gewaltkriminalität bestand bei den erfassten Mordfällen in 78,6 Prozent der Fälle eine persönliche Beziehung zwischen Täterin beziehungsweise Täter und Opfer. Während die Gesamtzahl der Gewaltdelikte leicht anstieg, war im Bereich Gewalt in der Privatsphäre ein Rückgang zu verzeichnen. Die Zahl der angezeigten Delikte sank von 20.590 im Jahr 2023 auf 20.080 im Jahr 2024 – ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Zahl der ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverbote ist 2024 auf 14.583 gesunken (2023: 15.115).
Das Annäherungsverbot bewährte sich im fünften Jahr nach Inkrafttreten als wirksames polizeiliches Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis. Gefährder konnten zu 95,4 % nachhaltig ferngehalten werden, nur 4,6 % haben das Annäherungsverbot bei einer Kontrolle der Exekutive nicht eingehalten, das Ziel wurde überplanmäßig erreicht.
Die Anzeigen als Belastungskennzahlen pro 100.000 Einwohner mit Täter-Opfer – Beziehung im Durchschnitt von fünf Jahren sind bei den Gewaltdelikten im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. War bis 2020 eine positive Entwicklung ersichtlich (Rückgang von 445 im Jahr 2013 auf 413 im Jahr 2019), so ist der Wert 2020 erstmals wieder auf 443 gestiegen, im Jahr 2023 lag der Wert sogar bei 549, nun ist der Wert wieder auf 506 gesunken – das Ziel wurde überwiegend erreicht. Die Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten im Durchschnitt der letzten fünf Jahre konnte wie im Vorjahr bei 85 % gehalten werden. Das Ziel wurde zur Gänze erreicht. In den meisten Fällen besteht eine Beziehung zwischen Täter und Opfer, oft in einem direkten familiären Zusammenhang.
Im Sinne eines gesamtheitlichen Ansatzes wurde auch der Fokus im Bereich Präventionsarbeit, Information und Opferstärkung weiterverfolgt. Im Bereich Gespräche und/oder Veranstaltungen zur Gewaltprävention konnten von den 7.720 geplanten 9.874 durchgeführt werden, das Ziel wurde überplanmäßig erreicht. Im Bereich Gespräche und/oder Veranstaltungen zur Sexualdeliktsprävention konnten von 514 geplanten 758 durchgeführt werden. Das Ziel wurde somit überplanmäßig erreicht. 2024 gab es 124 Kooperationstreffen und Vernetzungstreffen zum Thema Gewaltschutz. Das Ziel wurde überplanmäßig erreicht.
Um Strukturelle Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu verhindern ist der Bereich Jugendprävention besonders wichtig, hier konnten die Ziele wie geplant umgesetzt werden. Mit der Initiative Kinderpolizei konnten 37.151 SchülerInnen erreicht werden (Ziel 20.000). Dabei stärken PolizistInnen das Bewusstsein der Kinder für Gefahren, nicht nur im Straßenverkehr. Der Anteil jugendlicher Täter bei Gewaltdelikten liegt innerhalb der letzten Jahre mit einer leicht steigenden Tendenz bei ca. 10 %, wobei dieser im Jahr 2024 mit 10,8 % auf Höhe des Zielwerts liegt.
Das Wirkungsziel und die dazugehörigen Maßnahmen wurden aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung den SDG-Unterzielen „Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen“, „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern“ und Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden“ zugeordnet.