WIRKUNGSZIEL
Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit
Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit
Wirkungsziel gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Zufriedenheit der Abgeordneten des Nationalrates und der Landtage mit der Beratungsleistung durch den Rechnungshof sowie mit der Aktualität
Einladungen des Rechnungshofes zu Ausschüssen der Allgemeinen Vertretungskörper
Parlamentarische Briefings von Abgeordneten zu den Rechnungshof-Berichten in Vorbereitung auf Rechnungshof- und Budgetausschüsse
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.