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WIRKUNGSZIEL

Mobilitätswende zur Erreichung der Klimaneutralität 2040

Forcierung der Mobilitätswende zur Erreichung der Klimaneutralität 2040

2024
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Für die Zielsetzung der Bundesregierung, Klimaneutralität in Österreich bis 2040 zu erreichen, ist es erforderlich, das Verkehrssystem nach dem Prinzip „Verkehr vermeiden, Verkehr verlagern und Verkehr verbessern“ zu transformieren. Ebenso sind Vorhaltung und der Ausbau der Infrastruktur sowie die nachhaltige Steuerung des Verkehrsaufkommens unter Veränderung des Modalsplits zu Gunsten umweltgerechter Verkehrsträger aus ökologischer und gesellschaftspolitischer Sicht zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich notwendig.
Die grundsätzlich positive Entwicklung der gewählten Indikatoren bestätigt, dass die richtigen Maßnahmen zur Forcierung der Mobilitätswende zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 gesetzt wurden.
Die an und für sich wünschenswerte Steigerung des Modal-Split-Anteils der Schiene am gesamten Güterverkehrsaufkommen stellt eine besondere Herausforderung dar, da der Anteil in Österreich im EU-Vergleich bereits hoch ist und trotz nationaler Bemühungen Trends des europäischen Verkehrsmarktes und der Infrastruktur ausgesetzt ist. Somit ist bereits eine ungefähre Beibehaltung des bisherigen Modal-Split-Anteils der Schiene mit großem Aufwand verbunden und als Leistung zu bewerten. Kurzfristig ist – da die derzeit ungünstige Wirtschaftsentwicklung verstärkt die Schiene trifft – mit einem weiteren Rückgang des Schienenanteils im Modal Split zu rechnen. Dennoch wird weiterhin seitens des BMK durch Umsetzung zahlreicher Maßnahmen das auch im Masterplan Güterverkehr 2030 verankerte langfristige Ziel von 34 % Modal-Split-Anteil des Schienengüterverkehrs im Jahr 2040 im Auge behalten.
Als Auswirkung der Corona-Krise ergab sich zwischenzeitlich ein Rückgang der absolvierten Personenkilometer der bis einschließlich 2022 feststellbar war. Im Jahr 2024 konnte der Rückgang jedoch wieder mehr als ausgeglichen und ein Rekordergebnis erzielt werden.

Beim Schienengüterverkehr wurde im Jahr 2023 mit 1.1. eine Wegeentgeltförderung für das Marktsegment „manipulierter Verkehr“ eingeführt. Diese betrug bis Ende März 50 %, wurde ab April 2023 auf 100 % erhöht und im Jahr 2024 fortgeführt. Darüber hinaus wurden im Schienengüterverkehr im Jahr 2024 im Rahmen des SGV-Programms die seit 2022 geltenden, erhöhten Fördersätze für den kombinierten Verkehr und den Einzelwagenverkehr weitgehend fortgeführt. In der Produktionsform unbegleiteter Kombinierter Verkehr wurden die Fördersätze der Verkehrsklasse Inland als Anreizeffekt erhöht.

Beim Anteil der Personenkraftfahrzeuge (Klasse M1) mit emissionsfreien Antrieben an den Neuzulassungen haben 2024 mehrere Faktoren zu einem Rückgang beigetragen: Gemäß VO (EU) 2019/631 müssen die Fahrzeughersteller ab 2025 verschärfte CO2-Ziele erreichen. Die Einführung neuer emissionsfreier Fahrzeugmodelle fokussiert sich daher auf den Zeitraum ab 2025. Im Jahr 2024 wurden 44.622 BEV (Battery Electric Vehicle) und 1 FCEV (Fuel Cell Electric Vehicle) der Klasse M1 neu zugelassen. Die Neuzulassungen emissionsfreier Fahrzeuge sind damit im Jahresvergleich um 6 % gesunken.
Beim Anteil der schweren Lastkraftfahrzeuge (N3) mit emissionsfreien Antrieben an den Neuzulassungen wurden die Rahmenbedingungen durch das Förderprogramm ENIN, für die Anschaffung emissionsfreier Lkw und Errichtung von Infrastruktur wesentlich verbessert. Insgesamt konnten 2024 sechs Ausschreibungen zu ENIN durchgeführt werden, wobei vier davon den Fokus auf N3 bzw. N3 Sonderfahrzeuge hatten. Im Jahr 2024 wurden 88 BEV der Klasse N3 neu zugelassen und damit um den Faktor 6 mehr als 2023.
Dank des aktiven Ausbaus sowie der Weiterentwicklung der klimaaktiv mobil Aktions- und Förderangebote für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement werden relevante Akteure, wie z.B. Gemeinden, Städte und Unternehmen zur Umsetzung klimaneutraler Mobilitätsprojekte motiviert und unterstützt, was insbesondere auch die Beschlussfassung zahlreicher lokaler und regionaler Masterpläne Gehen und Radverkehrsplanungen sowie umfangreicher Partnerschaften im Rahmen von klimaaktiv mobil bewirkt. Die Anzahl der klimaaktiv mobil Partner:innen stieg auch aufgrund der hohen Nachfrage nach klimaaktiv mobil zertifizierten Aus- und Weiterbildungen (Kompetenzpartner:innen) sowie der zur Umsetzung von klimafreundlichen Investitionen für die aktive Mobilität geschlossenen Projektpartnerschaften auf insgesamt 12.350 an. Dadurch wird auf nationaler, lokaler und regionaler Ebene die Mobilitätswende vorangetrieben.
Das Wirkungsziel trägt insbesondere zu den SDG-Unterzielen 3.9 „Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern“, 8.4 „Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen“, 9.1 „Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen“, 9.4 „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“, 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“, 11.3 „Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken“, 11.6 „Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung“, 11.a „Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen“, 11.b „Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Politiken und Pläne zur Förderung der Inklusion, der Ressourceneffizienz, der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen beschließen und umsetzen, wesentlich erhöhen und gemäß dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln und umsetzen“, 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“ und 13.3 „Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern“ bei.