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Vorhaben

Bündelung: Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen gemäß § 4 IntG im Zeitraum von 01.01.2019 bis 31.03.2021

Bündelung: Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds im Zeitraum 01.01.2019 – 31.03.2020 nachträglich gebündelt mit der Verlängerung der Umsetzung dieser Maßnahmen bis zum 31.3.2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes und der Novelle zum Integrationsgesetz BGBl. I Nr. 41/2019

2023
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -31.638

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Flüchtlingsintegration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von enormer Bedeutung für den Zusammenhalt und die Sicherung des sozialen Friedens in Österreich ist. Integrationsmaßnahmen sollen zur Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich befähigen. Zentral sind dabei die Teilhabe durch Erwerbsarbeit, der Zugang zu und die Annahme von Bildungsangeboten, die Gleichstellung der Geschlechter und das rasche Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit. Besonders die Integration von anerkannten Flüchtlingen stellt, insbesondere aufgrund der Migrationskrise des Jahres 2015 und der damit verbundenen Nachwirkungen, eine große Herausforderung dar, welcher durch das bedarfsorientierte Angebot an Integrationsmaßnahmen begegnet werden soll.
Gemäß der Kompetenzverteilung des § 4 des Integrationsgesetzes (IntG) hinsichtlich des Deutscherwerbs bei Flüchtlingen hat die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Deutschkursmaßnahmen auf dem Sprachniveau A1 zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung dieser Maßnahmen hat durch den Österreichischen Integrationsfonds zu erfolgen, wobei sich dieser dabei Kursträgern bedienen kann.
Das BMEIA und der ÖIF setzen bereits Sprachfördermaßnahmen um. Für die Laufzeit 01.11.2017 bis 31.03.2019 werden derzeit rund 23.700 Deutschkursplätze schwerpunktmäßig für die Zielgruppe der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten bereitgestellt.
Nun gilt es diese Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2019-31.03.2020 bedarfsorientiert fortzusetzen.
Mit diesem Vorhaben sollen daher schwerpunktmäßig Deutschkurse für das Zielniveau A1 für die Zielgruppe der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendetem 15. Lebensjahr und einer Statuszuerkennung nach dem 31.12.2014 geschaffen und damit der sich aus § 4 Abs 2 lit a IntG ergebenden Verpflichtung nachgekommen werden. Darüber hinaus sollen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendetem 15. Lebensjahr, die den Status vor dem 1.1.2015 zuerkannt bekommen haben, Deutschkurse mit dem Zielniveau A1 zur Verfügung gestellt werden. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die nicht der Arbeitsvermittlung im Sinne des § 7 Abs 2 Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl Nr. 609/1977 zur Verfügung stehen können ihm Rahmen dieses Vorhabens Kurse auf dem Sprachniveau A2, gegebenenfalls B1 in Anspruch nehmen.
In Umsetzung des § 68 Abs 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl I Nr. 100/2015 sollen auch Asylwerber aus Herkunftsländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, sofern freie Kursplätze in Kursen bis zum Zielniveau A1 zur Verfügung stehen, teilnehmen können.

Nachträgliche Bündelung:
Wie oben dargelegt, fördert der ÖIF mit den im Rahmen des ursprünglichen Vorhabens bereitgestellten Mitteln in Umsetzung des § 4 Abs 2 lit a IntG österreichweit 26 Deutschkursprojekte mit einem Schwerpunkt auf das Zielniveau A1. Diese im Rahmen der dritten Auflage des Startpakets Deutsch & Integration geförderten Projekte haben eine Laufzeit von 01.01.2019 bis 31.03.2020. Für die genannte Laufzeit waren mit den Kursträgern als Zielzahlen der geförderten Projekte rund 20.000 Kursplätze vereinbart. Dabei wurden von Anfang Jänner Bis Ende Oktober 2019 ca. 10.000 Deutschkursplätze in Anspruch genommen.
Am 01.01.2020 tritt das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) und die auf die Vorgaben des SH-GG abgestimmte Novelle des Integrationsgesetzes in Kraft.
Gemäß § 4 Abs 1 IntG idF des BGBl. I Nr. 41/2019 hat das BMEIA gemeinsam mit dem ÖIF ab 01.01.2020 Deutschkurse mit dem Zielniveau B1 für subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte, denen keine sprachqualifizierende Sachleistungen im Rahmen des § 5 Abs 9 Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes zukommen, bereitzustellen. Dabei ist gemäß § 28 Abs 7 IntG zu beachten, dass für jenen Teil der Zielgruppe, der Mindestsicherung (= Vorgängerregelung zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) bezieht, das Deutschkursangebot bis einschließlich Zielniveau A1 beschränkt ist. Darüber hinaus können gemäß § 68 Abs 1 3. Satz AsylG 2005 weiterhin Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit an den Kursen teilnehmen.
Mit diesem nachträglich gebündelten Vorhaben soll daher nahtlos an das bisherige Vorhaben angeknüpft werden und die bisherigen Ziele auf die neuen Begebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dabei wird berücksichtigt, dass mit Stand 6. Dezember 2019 nur die Landtage von Oberösterreich und Niederösterreich die Ausführungsgesetze zum Grundsatzgesetz so beschlossen haben, dass diese, wie im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vorgesehen, mit dem 1.1.2020 in Kraft treten können. Hinsichtlich Oberösterreich ist noch zu beachten, dass das Oberösterreichische Sozialhilfe-Ausführungsgesetz noch nicht kundgemacht wurde. Die übrigen Länder begründen ihre abwartende Haltung hinsichtlich der Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes mit der noch ausständigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Der Verfassungsgerichthof prüft unter der GZ: G 164, 171/2019 derzeit gemäß Art 140 Abs 1 Z 2 B-VG auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates die Verfassungsmäßigkeit dieses Grundsatzgesetzes.
Hinsichtlich der Planung des Bedarfs an Deutschkursen im Rahmen dieses Vorhabens ist zu beachten, dass die Nichtumsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes Auswirkungen auf das gesetzlich vorgeschriebene Deutschkursangebot des BMEIA und des ÖIF hat: Setzt ein Bundesland das Gesetz um, so haben das BMEIA und der ÖIF Deutschkurse mit dem Zielniveau B1 für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die keinen Anspruch auf sprachqualifizierende Sachleistungen der Länder gemäß § 5 Abs 9 SH-GG haben, anzubieten. Setzt ein Bundesland keine Schritte, um das SH-GG umzusetzen, so gilt auch für „Neufälle“ ab 01.01.2020 weiterhin das System der bedarfsorientierten Mindestsicherung, und das zur Verfügung zu stellende Deutschkursangebot des BMEIA und ÖIF ist damit automatisch auf das Zielniveau A1 beschränkt.
Aufgrund der oben genannten Gründen gestaltet sich die Planung des Bedarfs an Sprachfördermaßnahmen, die mit diesem gebündelten Vorhaben umgesetzt werden sollen, daher als sehr schwierig. Daher erscheint die Verlängerung der bestehenden Projekte zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben Zielführend. Das BMEIA möchte mit diesem Vorhaben gemeinsam mit dem ÖIF ein umfassendes, rechtkonformes Angebot an Sprachfördermaßnahmen sowohl in Bundesländern, die das SH-GG bereits umgesetzt haben, als auch in denen, die das SH-GG nicht umgesetzt haben, anbieten.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben trägt zur Erfüllung der in der § 4 IntG und § 68 AsylG auf die Bundesministerin, die für die Angelegenheiten der Integration zuständig ist, statuierten Pflicht Deutschkurse bereitzustellen.
Das gegenständliche Vorhaben trägt zur Erreichung folgender Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG, Agenda 2030) bei: 4.6, 4.7, 4.a, 5.1.
Es trägt zudem zur Erreichung folgender Zielsetzung aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 bei: bedarfsgerechtes und zielgruppenorientiertes Deutschkursangebot – regional, zugänglich, leistbar, qualitativ hoch­wertig (vgl. S. 145).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aktive Unterstützung der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendetem 15. Lebensjahr und einer Statuszuerkennung nach dem 31.12.2014 bei der Erreichung des Zielniveaus A1; bzw. ab dem 1.1.2020 gemäß § 4 Abs 1 iVm § 28 Abs 7 IntG

Beschreibung des Ziels

Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die Grundlage für eine gelungene Integration. Im Rahmen der Umsetzung des § 4 Abs. 2 lit a IntG soll dieser Zielgruppe der Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Niveau A1 ermöglicht werden. Das Erreichen des Sprachniveaus wird mit einer Abschlussprüfung überprüft. Sofern erforderlich werden der Zielgruppe daher auch Alphabetisierungskurse zur Verfügung gestellt. Der relevante Sprachstand wird im Rahmen von Sprachclearings festgestellt.

Nachträgliche Bündelung:
Ab dem 1.1.2020 ändert sich gemäß § 4 Abs 1 iVm § 28 Abs 7 IntG das Angebot dahingehend, dass nur mehr jener Teil der Zielgruppe, die Leistungen der Mindestsicherung bezieht, diese Deutschkursmaßnahmen mit Zielniveau A1 erhält.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Zur Verfügung gestellte Deutschkursplätze mit dem Zielniveau A1 im Zeitraum 01.01.2019-31.03.2021 [Anzahl]

Istwert

15.653

Anzahl

Zielzustand

26.178

Anzahl

Datenquelle: ÖIF Teilnehmerstatistik

Bestandene Integrationsprüfungen Zielniveau A1 [Anzahl]

Istwert

3.747

Anzahl

Zielzustand

15.445

Anzahl

Datenquelle: ÖIF Prüfungsstatistik

Ziel 2: Aktive Unterstützung der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendetem 15. Lebensjahr und einer Statuszuerkennung vor dem 01.01.2015 bei der Erreichung des Zielniveau A1

Beschreibung des Ziels

Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die Grundlage für eine gelungene Integration. Daher soll Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendetem 15. Lebensjahr und einer Statuszuerkennung vor dem 01.01.2015 auch der Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Niveau A1 ermöglicht werden. Das Erreichen des Sprachniveaus wird mit einer Abschlussprüfung überprüft. Sofern erforderlich werden der Zielgruppe daher auch Alphabetisierungskurse zur Verfügung zur Verfügung gestellt. Der relevante Sprachstand wird im Rahmen von Sprachclearings festgestellt.

Nachträgliche Bündelung:
Ab dem 1.1.2020 ist analog zu § 4 Abs 1 iVm § 28 Abs 7 IntG zu beachten, dass sich die Deutschkurse im Rahmen des Startpaket Deutsch & Integration nur mehr auf jenen Teil der Zielgruppe mit Statuszuerkennung vor 01.01.2015 bezieht, die Leistungen der Mindestsicherung beziehen. Diesen Personen soll weiterhin der Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Zielniveau A1 ermöglicht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Deutschkursplätze für AB und SB mit dem Zielniveau A1 mit Statuszuerkennung vor dem 1.1.2015 [Anzahl]

Istwert

991

Anzahl

Zielzustand

2.322

Anzahl

Datenquelle: ÖIF Teilnehmerstatistik

Bestandene A1 Integrationsprüfungen von AB und SB mit Statuszuerkennung vor dem 1.1.2015 [Anzahl]

Istwert

236

Anzahl

Zielzustand

1.212

Anzahl

Datenquelle: ÖIF Prüfungsstatistik

Ziel 3: Subsidiäre Bereitstellung von Kursplätzen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit den Zielniveau A2 und B1

Beschreibung des Ziels

Gemäß der Zuständigkeitsaufteilung des § 4 Integrationsgesetz werden Sprachfördermaßnahmen auf dem Niveau A2 vom BMASK und dem AMS nur für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen angeboten. Daher werden den Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, welche dem AMS nicht zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, Sprachfördermaßnahmen die das Erlernen der deutschen Sprache auf dem A2-Niveau sowie gegebenenfalls B1-Niveau ermöglichen. Das Erreichen des Sprachniveaus wird mit einer Abschlussprüfung überprüft.

Nachträgliche Bündelung:
Ab dem 1.1.2020 verändert sich gemäß § 4 Abs 1 IntG das Angebot dahingehend, dass schwerpunktmäßig der Zielgruppe der subsidiär Schutzberechtigten, und Asylberechtigten, die keine Mindestsicherung beziehen bzw. keinen Anspruch auf sprachqualifizierenden Sachleistungen der Länder gemäß § 5 Abs 9 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz haben, der Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Niveau B1 ermöglicht werden soll.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Deutschkursplätze mit dem Zielniveau B1 [Anzahl]

Istwert

3.776

Anzahl

Zielzustand

2.322

Anzahl

Datenquelle: ÖIF Teilnehmerstatistik

Bestandene Sprachprüfungen A2 und B1 [Anzahl]

Istwert

1.347

Anzahl

Zielzustand

1.370

Anzahl

Datenquelle: ÖIF Prüfungsstatistik

Ziel 4: Aktive Unterstützung der sprachlichen Integration von Asylwerbern aus Herkunftsländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit durch Bereitstellung von Sprachfördermaßnahmen gemäß § 68 Abs 1 3. Satz Asylgesetz

Beschreibung des Ziels

Es ist beabsichtigt, Asylwerbern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ab dem vollendetem 15. Lebensjahr den Erwerb der deutschen Sprache bis zum Niveau A1 zu ermöglichen. Das Erreichen des Sprachniveaus wird mit einer Abschlussprüfung überprüft. Sofern erforderlich sind der Zielgruppe daher auch Alphabetisierungskurse zur Verfügung zu stellen. Der relevante Sprachstand wird im Rahmen von Sprachclearings festgestellt.

Nachträgliche Bündelung:
Ziel bleibt unverändert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Deutschkursplätze für Asylwerber aus Herkunftsländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. [Anzahl]

Istwert

86

Anzahl

Zielzustand

1.027

Anzahl

Datenquelle: ÖIF Teilnehmerstatistik

Durch AW bestandene A1 Prüfungen [Anzahl]

Istwert

31

Anzahl

Zielzustand

606

Anzahl

Datenquelle: ÖIF Prüfungsstatistik


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vergabe von Projektförderungen an Deutschkursanbieter

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um einen möglichst baldigen Spracherwerb der Zielgruppe sicherzustellen, sind Deutschkenntnisse in professioneller und strukturierter Form zu vermitteln. Der ÖIF vergibt dabei Projektförderungen im Rahmen von öffentlichen Aufrufen insbesondere an Kursanbieter, Bildungseinrichtungen und sonstige private Organisationen. Der ÖIF erstellt dabei – unter Beachtung der auf ihn anwendbaren Grundsätze der ARR 2014 – eine Förderrichtlinie für diese Projektförderungen.
Bei der Vergabe der Förderungen wird der ÖIF die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirkungsorientierung, Transparenz und Gleichstellung von Mann und Frau beachten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Vergabe von Individualförderungen für den Besuch von Deutschkursmaßnahmen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufgrund der geografischen und regionalen Gegebenheiten in Österreich ist es nicht möglich, im gesamten Bundesgebiet Deutschkurse mit Hilfe von Anbietern vor Ort nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirkungsorientierung, Transparenz und Gleichstellung von Mann und Frau durchzuführen. Von der Zielgruppe ist daher grundsätzlich auch eine gewisse Mobilität und Flexibilität zu erwarten, wenn es darum geht, Deutschkenntnisse zu erwerben. Um trotzdem jedem, der Anspruch auf eine geförderte Sprachmaßnahme hat, den Besuch dieser Sprachmaßnahmen zu ermöglichen, greift der ÖIF subsidiär auf das Instrument der Individualförderung zurück. Die Vergabe der Individualförderungen erfolgt in Form der Übernahme der Kosten der jeweiligen Sprachfördermaßnahme durch den ÖIF und ist an die Teilnahme einer Sprachfördermaßnahme bei einem zertifizierten Anbieter gebunden. Der ÖIF erlässt dazu eine entsprechende Förderrichtlinie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-31.638

Tsd. Euro

Plan

-31.449

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

31.638

Tsd. Euro

Plan

31.449

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

31.638

Tsd. Euro

Plan

31.449

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.847

Tsd. Euro

Plan

-17.847

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Transferaufwand

Ist

17.847

Tsd. Euro

Plan

17.847

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

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Plan

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

17.847

Tsd. Euro

Plan

17.847

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.738

Tsd. Euro

Plan

-12.733

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

12.738

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Personalaufwand

Ist

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0

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

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Plan

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Aufwendungen gesamt

Ist

12.738

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Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-834

Tsd. Euro

Plan

-695

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Erträge

Ist

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

Ist

834

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Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-219

Tsd. Euro

Plan

-174

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Erträge

Ist

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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219

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Tabelle „Ergebnisrechnung“ enthält nur die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt (Detailbudget Integration) in den genannten Jahren.

Im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens hat der ÖIF insgesamt Förderungen in der Höhe von € 32,883 Mio gewährt („Gesamtfördersumme“).
Dazu hat der ÖIF Mittel aus dem Detailbudget Integration € 29.886 Mio. als Fördermittel, welche der ÖIF im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben konnte, erhalten. Zusätzlich standen dem ÖIF unverbrauchte Fördermittel aus den vorigen Vereinbarungen betreffend die Umsetzung von Deutschkursmaßnahmen in der Höhe von € 2,997‬ Mio. zur Verfügung. Für die Verwaltung der Fördermittel war es vorgesehen, dem ÖIF im Rahmen von Regelbudgetranchen € 1,563 Mio. bereitzustellen. Der Transferaufwand betreffend die Mittel, die der ÖIF für die Umsetzung von Deutschkursmaßnahmen gemäß § 4 IntG aus dem Detailbudget Integration erhalten hat, ist mit einer Summe von € 29,886 Mio. im Plan geblieben, da der ÖIF mit den geplanten Mitteln das Auslangen finden konnte. Der Mehraufwand von € 0,198 Mio. resultiert aus den gestiegenen Abwicklungskosten beim ÖIF. Die gestiegenen Abwicklungskosten ergaben sich aus einem höheren als ursprünglich angenommenen Aufwendungen für das Personal, da im Zuge der Planung mit 15,1 Vollzeitäquivalente (VZÄ) gerechnet wurde und tatsächlich 15,68 VZÄ benötigt wurden. Dieser Personelle Mehraufwand ergab sich durch die COVID-19 bedingte Etablierung von Online Deutschkursen.
Nach erfolgter Förderabrechnungsprüfung durch den ÖIF ist die Gesamtfördersumme um € 2,957 Mio. gesunken und hat somit € 29,926 Mio. betragen. Dies ist dadurch bedingt, da einerseits den Fördernehmern geringere Ausgaben unter anderem für Unterrichtsmaterialien und Personal angefallen sind und andererseits es auch zu Aberkennungen der abgerechneten Kosten kam. Die übrig gebliebenen Mittel wurden zur Umsetzung der § 4 IntG Deutschkursmaßnahmen in den Folgejahren verwendet. Die Tatsache, dass die Fördersumme nicht linear entsprechend der geringeren Anzahl von in Anspruch genommenen Deutschkursplätzen gesunken ist, entspricht der Systematik des Förderwesens: es wird nicht für die vereinbarte Leistung pro tatsächlich in Anspruch genommenen Kursplatz bezahlt, sondern die entsprechend dem Projektziel angefallenen Kosten abgerechnet bzw. ersetzt. Die COVID-19 Krise schlug sich mit geringerer Kursauslastung und zusätzlichen Ausgaben für die COVID-19 Prävention nieder und führte somit zu höheren Kosten pro Kursplatz.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Im Zeitpunkt der Planung des Vorhabens wurde angenommen, dass 40 % der Deutschkursplätze (12.632 Kursplätze) von Personen im Alter von unter 30 Jahren in Anspruch genommen werden.
Tatsächlich wurden 38,04 % der Deutschkursplätze (7.804 Kursplätze) im Rahmen des „Startpaket Deutsch & Integration“ von Personen im Alter von unter 30 Jahren in Anspruch genommen.

Gesamtbeurteilung

Das übergeordnete Ziel des Vorhabens gemäß § 4 IntG und § 68 AsylG bestand darin, die aktive Unterstützung der sprachlichen Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Asylwerbern aus Ländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit sicherzustellen. Dies sollte durch die Bereitstellung von Deutschkursen mit Werte- und Orientierungswissen erfolgen. Das ist auch erfolgt: Jede anspruchsberechtigte asylberechtigte, subsidiär schutzberechtigten Person oder jeder Asylwerbende aus einem Herkunftsland mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit hat Kursplätze bis zum Zielniveau B1 und in einzelnen Fällen sogar darüber hinaus in Anspruch nehmen können. Dabei ist besonders erfreulich, dass das Ziel, innerhalb dessen die Zielgruppe bei der Erreichung des Zielniveaus B1 unterstützt wurde, übertroffen werden konnte. Statt der geplanten 2.322 B1 Kursplätze wurden 3.776 B1 Kursplätze in Anspruch genommen, und die geplanten bestandenen Prüfungen der Niveaus A2 und B1 mit 1.347 erreichten fast das Ziel von 1.370 bestandenen Prüfungen. Obwohl die Indikatoren für die Ziele 1, 2 und 4 keine eindeutige Erreichung des Ziels des Vorhabens vermuten lassen, wurde das übergeordnete Ziel erfolgreich realisiert: Jede Person mit einem Anspruch auf einen Deutschkursplatz hat auch einen Kursplatz erhalten. Da alle Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig waren, umgesetzt wurden, sind die Ziele 1,2, 4, mit teilweise erreicht bewertet worden. Die Gründe der Nichterreichung der Zielindikatoren sind insbesondere folgende: Die gewählten Zielindikatoren sind von externen Faktoren wie Asylantragszahlen und in der Folge Asylzuerkennungszahlen abhängig. Die jüngste Analyse des Budgetdienstes des Parlaments betonte, dass die Kostenentwicklung und der Bedarf an Leistungen in den Bereichen Integration, Gesundheit, Soziales und Bildung mittelfristig schwer abzuschätzen ist. Dies unterstreicht die Unsicherheiten, denen das Vorhaben in Bezug auf Ressourcenplanung und –allokation ausgesetzt war. Bei der Planung des Vorhabens im Dezember 2019, nach Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen, wurde von einem Gesamtbedarf von 31.581 Deutschkursplätzen ausgegangen. Während der Laufzeit des Vorhabens wurden jedoch nur 20.511 Deutschkursplätze von der Zielgruppe in Anspruch genommen. Von den geplanten 18.633 positiven Prüfungsteilnahmen wurden aufgrund der geringeren Inanspruchnahme von Deutschkursplätzen 5.363 Prüfungen positiv absolviert. Diese rückläufige Entwicklung der Kursplatzinanspruchnahmen war durch den ersten Corona-Lockdown im März 2020 stark beeinflusst, der einerseits zu einer Unterbrechung des aktiven Kursbetriebs führte und bis zum Ende des Vorhabens am 31. März 2021 nicht vollständig aufgeholt werden konnte.
Andererseits fielen die Asylantrags- und Asylzuerkennungszahlen niedriger als ursprünglich angenommen aus.
Geringere Asylzuerkennungszahlen bedeuten auch weniger potentielle Teilnehmende an Deutschkursen im Rahmen dieses Vorhabens. Die schwierigen Corona- Bedingungen erforderten Anpassungen im Kursbetrieb. Die Kursträger wurden angewiesen, sich an die Vorgaben der Bundesregierung, wie zum Beispiel größere Abstände in den Kursräumlichkeiten und dadurch kleinere Gruppengrößen, zu halten. Nach der Wiederaufnahme wurden Kurse auf den Sprachniveaus A2 und B1 unter Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen auch online abgehalten. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) nutzte diese Zeit, um gemeinsam mit den Kursträgern Online-Formate für Deutschkurse gemäß § 4 IntG zu etablieren. Trotz der widrigen Umstände konnte das Ziel erreicht werden, dass jede Person aus der Zielgruppe des § 4 IntG und § 68 AsylG einen Deutschkurs- oder Prüfungsplatz in Anspruch nehmen konnte. Da alle geplanten Maßnahmen gesetzt wurden, die Zielindikatoren 1,2 und 4 auf Grund externer Faktoren (geringere Zahl von potentiellen Teilnehmenden an Deutschkursen) nicht erreicht werden konnten, ist das Vorhaben dahingehend zu beurteilen, dass die Wirkungen des
Gesamtvorhabens teilweise eingetreten sind.


Verbesserungspotentiale

Im Rahmen der Evaluierung hat sich herausgestellt, dass Förderungsverträge zur Abwicklung von Deutschkursmaßnahmen gemäß § 4 IntG in Zeiten von volatilem und schwer vorhersehbarem Bedarf an Deutschkursmaßnahmen weniger Steuerungsmöglichkeiten gegenüber von Rahmenvereinbarungen gemäß Bundesvergabegesetz bieten. Somit haben die Projektträger Kurse mit der Mindestanzahl an Kursteilnehmenden begonnen, was zu höheren Kursplatzkosten geführt hat. Im Gegensatz dazu kann im Fall von Rahmenvereinbarungen gezielt eingegriffen werden. Der ÖIF als Besteller entscheidet, wann ein Kurs beginnt und kann so für eine höhere Kursplatzauslastung sorgen. Ab dem Jahr 2023 werden die Deutschkursmaßnahmen gemäß § 4 IntG nicht mehr über Projektförderungen sondern auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen gemäß Bundesvergabegesetz umgesetzt. Die gewählten Zielindikatoren sowie in weiterer Folge der Erfolg des Vorhabens basieren rückblickend betrachtet auf einer Prognose von Asylgewährungszahlen. Sind diese nicht so hoch wie angenommen, werden in der Folge auch weniger Kursplätze in Anspruch genommen. Im konkreten Fall konnten die Zielindikatoren mengenmäßig nicht erreicht werden, obwohl das übergeordnete Ziel einen Kursplatz mit entsprechendem Zielniveau bereitzustellen erreicht wurde. Künftig wäre anzudenken, die Asylzuerkennungszahlen mit
der Anzahl von in Anspruch genommenen Kursplätzen in Relation zu setzen bzw. die Wartezeiten auf einen Kursplatz als Erfolgsindikator heranzuziehen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.