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Vorhaben

Überbrückungsfinanzierung für Selbständige Künstler:innen

Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungsfinanzierungen im Rahmen des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für Selbständige Künstlerinnen und Künstler

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -60.000

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Durch die seit September stetig steigenden Infektionszahlen hat sich bereits im Lauf des Herbstes 2021 ein starker Rückgang der Nachfrage nach Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich abgezeichnet, der auch für die betroffenen Künstler:innen zu Einkommensverlusten geführt hat. Durch die seit 22.11.2021 wieder geltenden Betretungsverbote von Kunst- und Kulturbetrieben sowie die weitreichenden Beschränkungen von Zusammenkünften (5. COVID-19-NotmaßnahmenVO) besteht nun nahezu keine Möglichkeit für Künstler:innen, ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Deshalb ist davon auszugehen, dass sich viele von ihnen wieder bzw. weiterhin in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, weswegen das bewährte Instrument der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler:innen weitergeführt werden soll und eine Antragstellung für die Monate November und Dezember vorgesehen wird.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkung der Einkommenssituation von Künstler:innen zum Zweck des Erhalts des künstlerischen Angebots in Österreich

Beschreibung des Ziels

Aus den Mitteln der „Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler“ sind an Künstlerinnen und Künstler, die sich auf Grund des Ausbruchs von COVID-19 in einer wirtschaftlichen Notlage befinden bzw. sich nach wie vor in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen zu gewähren, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versicherten Künstler:innen [Anzahl]

Istwert

14.540

Anzahl

Zielzustand

15.000

Anzahl

Datenquelle: SVS, Sozialversicherung der Selbständigen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Auszahlung einer Beihilfe für die Monate November und Dezember 2021

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Unterstützungsbetrag beträgt 2.000 Euro also eine monatliche Unterstützungsleistung von 1.000 Euro, die darauf Bedacht nimmt, dass durch den Lockdown nahezu keine Erwerbstätigkeit möglich ist.
Die Antragsberechtigung bleibt unverändert und stellt auf die in der gesetzlichen Grundlage geregelten Stichtage und eine laufende künstlerische Tätigkeit ab. Die erwartete Zahl an Anträgen orientiert sich an der Anzahl, die im ersten Halbjahr 2021 gestellt wurden, da dort ähnlich strenge Einschränkungen im künstlerischen Bereich vorgesehen waren (ca, 6.000-7.000). Anträge sollen bis 31.1.2022 möglich sein, da zu diesem Zeitpunkt für alle Antragsteller:innen absehbar sein sollte, ob eine Antragstellung im Härtefallfonds bei der WKO oder bei Überbrückungsfinanzierung bei der SVS günstiger ist. Da Härtefallfonds und SVS die aktuelle Unterstützungsphase synchron beginnen, ist auch keine Anrechnung in der Richtlinie mehr vorgesehen, sondern ein gegenseitiger Ausschluss der Instrumente. Vor dem 1.11.2021 bezogene Unterstützungen aus dem Härtefallfonds schaden nicht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2023
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-60.000

Tsd. Euro

Plan

-60.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

60.000

Tsd. Euro

Plan

60.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

60.000

Tsd. Euro

Plan

60.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-60.000

Tsd. Euro

Plan

-60.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

60.000

Tsd. Euro

Plan

60.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

60.000

Tsd. Euro

Plan

60.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Mittel der im Rahmen der SVS abgewickelten Überbrückungsfinanzierung für Künstler:innen wurden in Etappen mit jeweils der entsprechenden Novelle des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen erhöht:
• von 90 Mio. Euro auf 110 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 149/2020),
• von 110 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 38/2021),
• von 120 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 84/2021),
• von 140 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 137/2021),
• von 150 Mio. Euro auf 175 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 223/2021).
Der Fonds wurde zunächst im Jahr 2020 mit 90 Mio. Euro dotiert und schließlich im Jahr 2021 in fünf Etappen auf 175 Mio. Euro erhöht, wovon 157,13 Mio. Euro an Künstler:innen ausbezahlt wurden.
Die etappenweise Erhöhung der Mittel ab dem Jahr 2020 (Initiativanträge) war insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Entwicklung der Pandemie (Dauer der Pandemie) nicht vorhersehbar und aufgrund des Antragsvolumens von Künstler:innen notwendig.

Gesamtbeurteilung

Aus den Mitteln der SVS-Überbrückungsfinanzierung wurden an Künstler:innen, die sich aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 in einer wirtschaftlichen Notlage befanden, Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen gewährt, damit diese in die Lage versetzt wurden, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben. Durch das im Sinne der vorliegenden WFA umgesetzte Ziel bzw. die Maßnahme konnte ein Beitrag zur Sicherstellung einer lebendigen und innovativen Kunst- und Kulturlandschaft geleistet werden. Die Pandemie hat verdeutlicht, dass Kunst und Kultur bedeutende Elemente gesellschaftlichen Zusammenhalts und Identitätsbewusstseins sind. Der Beginn der Pandemie im Jahr 2020 und die folgenden Lockdowns haben das praktische Erliegen der sonst so lebendigen Kulturszene bewirkt und damit die schwierige finanzielle Situation verursacht, in die die unmittelbar betroffenen Künstler:innen geraten sind.
Die sich zuspitzenden Auswirkungen mussten durch rasche und wirksame Maßnahmen abgefedert werden. Der Fonds verfolgte das Ziel, Künstler:innen, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 besonders betroffen waren, eine Unterstützung zukommen zu lassen, da sie zu den Ersten gehört haben, die von diesen Maßnahmen betroffen waren und die Einschränkungen ihre Verdienstmöglichkeiten besonders lange geschmälert haben. Insgesamt erhielten 10.047 Personen mindestens eine bzw. max. zwölf Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung. Es wurden insgesamt 2.214 Anträge abgelehnt. Der häufigste Grund für eine Ablehnung stellte die mangelnde Erfüllung der Voraussetzungen hinsichtlich der Sozialversicherung der Selbständigen dar. Die durchschnittlich ausbezahlte Förderung pro Person betrug 15.639,48 Euro. Maximal konnten 25.600 Euro an Beihilfen bzw. Lockdown-Kompensationen bezogen werden. Das Verhältnis Frauen zu Männern hinsichtlich der positiv erledigten Anträge lag im Antragszeitraum bei 41% zu 59%. Der Ausschöpfungsgrad des gesamten Fördervolumens (Gesamtvolumen 175 Mio. Euro bei einer ausbezahlten Fördersumme in Höhe von 157,13 Mio. Euro) beträgt 89,79%. Die Verwaltungskosten betragen 1,379 Mio. Euro, in diesen sind die Kosten für die nachgelagerte Kontrolle (aktuell noch nicht abgeschlossen) bereits enthalten. Das entspricht 0,79% der Dotierung von 175 Mio. Euro bzw. 0,88% des ausbezahlten Volumens von 157,130 Mio. Euro.
Das Ziel „Anzahl der in der SVS versicherten Künstler:innen“ wurde überwiegend erreicht. Vor Ausbruch der Pandemie waren rund 15.600 Personen bei der SVS pflichtversichert. Der Zielzustand 15.000 pflichtversicherte Personen nach der Pandemie wurde mit tatsächlich 14.540 pflichtversicherten Personen überwiegend erreicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen finanziellen Schwierigkeiten der Künstler:innen erheblich abgefedert werden konnten und somit die Kulturszene wesentlich dabei unterstützt wurde, ihre Tätigkeit auch nach Ende der Pandemie weiterhin ausüben zu können.


Verbesserungspotentiale

Die Datenlage zu den im Bereich Kunst und Kultur tätigen Personen war aufgrund der Erschwernis der eindeutigen Abgrenzung dieses Sektors abhängig. Insofern war eine Prognose für eine Mittelbereitstellung im Zuge der COVID-19-Pandemie erschwert.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.