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WIRKUNGSZIEL

Stabile Rahmenbedingungen für das zeitgenössische Kunstschaffen und dessen Vermittlung

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Von den fünf Kennzahlen, die zum Wirkungsziel beitragen, wurden drei überplanmäßig und zwei nicht erreicht. Positiv hat sich der Frauenanteil in der Einzelpersonenförderung im Jahr 2021 entwickelt und lag bei 53 %. Im Bereich der Nachwuchsförderung, festgemacht am Anteil von Frauen und Männern an den Startstipendien für junge Künstlerinnen und Künstler, wurden die angestrebten Werte bei den Frauen übertroffen. Begründet ist dies generell durch den in den letzten Jahren beobachteten kontinuierlichen Anstieg des Anteils der Frauen in der jüngeren Generation der Künstlerinnen- und Künstlerschaft, aber auch durch spartenspezifische Unterschiede. Beispielsweise war in den Bereichen Darstellende Kunst und Literatur im Jahr 2021 der Frauenanteil erheblich höher als jener der Männer. Erfreulich ist ebenso, dass trotz der COVID-19-Pandemie bei den internationalen Verleihzahlen von innovativen Filmen das Niveau des Jahres 2020 gehalten werden konnte. Das Anliegen, die Mobilität der Künstlerinnen und Künstler ins Ausland zu fördern, liegt pandemiebedingt unter dem Zielwert, allerdings zeigt sich gegenüber dem Jahr 2020 bereits eine wesentliche Steigerung.
Bei den Maßnahmen wurden die Länder in die Strategieentwicklung Fair Pay/Fairness eingebunden sowie zahlreiche Aktivitäten wie etwa das Fairness-Symposium im September 2021, die Erarbeitung eines Fairness Codex oder die Erhebung zum Fair Pay Gap gesetzt. Die 1. Phase des vierjährigen mehrstufigen Richtlinien-Implementierungsplans zum Gender Budgeting im Österreichischen Filminstitut wurde erfolgreich abgeschlossen und die 2. Phase mit 1. Jänner 2022 begonnen. Für die Kulturhauptstadt 2024 wurden die Finanzierung 2021 sowie die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und des Controllingsbeirats sichergestellt.
Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein in der österreichischen Bundesverfassung verankertes Ziel. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie, die von der Abteilung Strategisches Performancemanagement und Verwaltungsinnovation in der Sektion öffentlicher Dienst zentral koordiniert wird. In diesen Prozess ist das BMKÖS laufend eingebunden.