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WIRKUNGSZIEL

Stabile Rahmenbedingungen für das zeitgenössische Kunstschaffen und deren Vermittlung

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Von den fünf Kennzahlen, die zum Wirkungsziel beitragen, wurden vier überplanmäßig und eines nicht erreicht.
Positiv hat sich der Frauenanteil in der Einzelpersonenförderung im Jahr 2022 entwickelt und lag bei 54 %. Im Bereich der Nachwuchsförderung, festgemacht am Anteil von Frauen und Männern an den Startstipendien für junge Künstler:innen, wurden die angestrebten Werte bei den Frauen übertroffen. Begründet ist dies generell durch den in den in letzten Jahren beobachteten kontinuierlichen Anstieg des Anteils der Frauen in der jüngeren Generation der Künstler:innenschaft. Erfreulich ist ebenso, dass trotz der COVID-19-Pandemie bei den internationalen Verleihzahlen von innovativen Filmen nahezu das Niveau des Jahres 2019 wieder erreicht werden konnte. Auch beim Anliegen, die Mobilität der Künstler:innen ins Ausland zu fördern, konnte eine Steigerung erzielt werden, hier liegt der Wert im Jahr 2022 sogar leicht über jenem aus dem Jahr 2019. Diese Entwicklung ist vor allem auf die im Jahr 2022 bereits teils wieder gelockerten Reisebestimmungen zurückzuführen.

Bei den Maßnahmen fanden im Themenbereich Fair-Pay laufend Arbeitsgruppen in der Fokusgruppe Fair-Pay (in Kooperation mit den Bundesländern, Städte- und Gemeindebund sowie unter Einbindung der Interessensgemeinschaften) statt, um die im Regierungsprogramm vorgesehene Fair-Pay-Strategie der österreichischen Gebietskörperschaften zu entwickeln. Im Juni 2022 konnte diese im Rahmen der Landeskulturreferent:innentagung in Grafenegg vorgestellt werden. Alle Gebietskörperschaften erklären sich hier bereit, gemeinsam einen größeren Beitrag zu fairer Bezahlung in Kunst und Kultur zu leisten.
Die Vorbereitung der Europäischen Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 läuft auf Hochtouren. Wichtige Projekte, u.a. Umgang mit der Vergangenheit, Perspektiven für die Jugend, Bodenversiegelung und Leerstand sowie nachhaltiger Kulturtourismus, sind fixiert. Außerdem werden viele Veranstaltungen an den Anforderungen der Initiative „Green Events Austria“ (Förderung und Entwicklung nachhaltiger Veranstaltungskonzepte, Produkte und Dienstleistungen) ausgerichtet.
Bezüglich der Richtlinienumsetzungen zum Gender-Budgeting des Österreichischen Filminstituts (ÖFI) kann ebenso ein Erfolg berichtet werden. Das Ziel in allen Projektstufen mindestens 35 % Frauenanteil zu erreichen wurde übertroffen: Im Jahr 2022 gingen 41 % im Bereich der Stoffentwicklung, 44 % in der Projektentwicklung und 39 % bei der Herstellung an Frauen.

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein in der österreichischen Bundesverfassung verankertes Ziel. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie, die von der Abteilung Strategisches Performancemanagement und Verwaltungsinnovation in der Sektion Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation zentral koordiniert wird. In diesen Prozess ist das BMKÖS laufend eingebunden.