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WIRKUNGSZIEL

Stabile Rahmenbedingungen für das zeitgenössische Kunstschaffen und deren Vermittlung

Gewährleistung nachhaltig stabiler Rahmenbedingungen für die zeitgenössische Kunst und deren Vermittlung

2023
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Von den fünf Kennzahlen, die zum Wirkungsziel beitragen, wurden vier überplanmäßig und eines nicht erreicht. Der Frauenanteil in der Einzelpersonenförderung im Jahr 2023 blieb mit 54 % auf dem Niveau des Vorjahres und liegt damit weiter über dem Zielwert von 50 %. Im Bereich der Nachwuchsförderung, festgemacht am Anteil von Frauen und Männern an den Startstipendien für junge Künstler:innen, wurden die angestrebten Werte bei den Frauen mit 74 % deutlich übertroffen. Begründet ist dies generell durch den in den letzten Jahren beobachteten kontinuierlichen Anstieg des Anteils der Frauen in der jüngeren Generation der Künstler:innenschaft. Die Anzahl der internationalen Verleihzahlen von innovativen Filmen ist mit 931, infolge einer neuen Auswertungsmethode (Wiederholungseinsätze werden ab dem Jahr 2023 nicht mehr erfasst), im Vergleich zu den Vorjahren gesunken, dennoch wurde die Zielvorgabe mit 910 Verleiheinsätzen übertroffen. Auch beim Anliegen, die Mobilität der Künstler:innen ins Ausland zu fördern, konnte eine deutliche Steigerung erzielt werden. Diese Entwicklung ist vor allem auf den Aufholbedarf nach den Jahren der Pandemie zurückzuführen, die die Reisebestimmungen und Auslandsaufenthalte erheblich einschränkten.

Bei den Maßnahmen wurde im Rahmen der Fair-Pay-Strategie und des Fairness-Prozesses eine Vertrauensstelle für Betroffene von Machtmissbrauch im Kunst- und Kulturbereich initiiert, welche sich seit dem 22. September 2022 im laufenden Betrieb befindet. Die Vorbereitungen der Europäischen Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 wurden bis Ende des Jahres 2023 plangerecht abgewickelt und finalisiert. Alle bisherigen erforderlichen Finanzierungen wurden angewiesen und die begleitende Kontrolle durch das BMKÖS in Aufsichtsratssitzungen sowie Sitzungen des Controlling-Beirats wahrgenommen.
Bezüglich der Richtlinienumsetzungen zum Gender-Budgeting des Österreichischen Filminstituts (ÖFI) kann ebenso ein Erfolg berichtet werden. Das Ziel von mindestens 40 % Frauenanteil der zugesagten Fördersumme zu erreichen, wurde deutlich übertroffen, so betrug der Frauenanteil sogar 49 %.
Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein in der österreichischen Bundesverfassung verankertes Ziel. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie, die von der Abteilung Strategisches Performancemanagement und Verwaltungsinnovation in der Sektion Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation zentral koordiniert wird. In diesen Prozess ist das BMKÖS laufend eingebunden.