Vorhaben
BÜNDELUNG: Schutzschirm für Veranstaltungen I und II im Zusammenhang mit COVID-19
BÜNDELUNG: Schutzschirm für Veranstaltungen im Zusammenhang mit COVID-19 mit Anpassung der Richtlinie an die EU-beihilferechtlichen Änderungen mit Schutzschirm für Veranstaltungen II mit Verlängerung Schutzschirm für Veranstaltungen I und II
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -14.154
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Ermöglichung der Planung und Durchführung von Veranstaltungen trotz COVID-19-Krise
Beschreibung des Ziels
Durch die gegenständliche Maßnahme soll erreicht werden, dass im Jahr 2021 und darüber hinaus trotz COVID-19-Krise Veranstaltungen geplant und durchgeführt werden und damit wichtige wirtschaftliche Impulse für die Veranstaltungsbranche und die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten gesetzt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Anzahl der Veranstaltungen mit Förderungszusage
Ausgangszustand 2019:
Aufgrund der COVID-19-Krise und den damit verbundenen unsicheren Prognosen im Hinblick auf die Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2021 und darüber hinaus, werden derzeit kaum Veranstaltungen geplant und durchgeführt.
Zielzustand 2024:
Aufgrund der gegenständlichen Maßnahme werden vermehrt Veranstaltungen geplant und durchgeführt. Als Indikator wird die Anzahl der durch den Schutzschirm ermöglichten Veranstaltungen herangezogen.
Istzustand 2024:
Im Schutzschirm für Veranstaltungen I wurden insgesamt 1.260 Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt EUR 274.297.500,00 abgegeben. Die geplanten Kosten dieser Veranstaltungen beliefen sich auf rd. EUR 711 Mio. und lassen auf die damit in Verbindung stehende Wertschöpfung schließen. Im Schutzschirm für Veranstaltungen II wurden insgesamt 95 Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt EUR 114.117.400,00 abgegeben. Die geplanten Kosten dieser Veranstaltungen beliefen sich auf rd. EUR 125 Mio. und lassen auf die damit in Verbindung stehende Wertschöpfung schließen. Insgesamt wurden 1.355 Veranstaltungen durch eine Förderungszusage abgesichert, sodass der Zielerreichungsgrad als "zur Gänze erreicht" eingestuft wird.
Datenquelle:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Rückgang der Veranstaltungen im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 (unter 90%)
Ausgangszustand 2021:
Aufgrund der COVID-19-Krise und den damit verbundenen unsicheren Prognosen im Hinblick auf die Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2021 und darüber hinaus, werden derzeit kaum Veranstaltungen geplant und durchgeführt.
Zielzustand 2024:
BÜNDELUNG – Verlängerung Schutzschirm für Veranstaltungen I und II (Jahr 2021): Aufgrund des Schutzschirms für Veranstaltungen gelingt es, den Rückgang an tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen im Jahr 2021 unter 90% zu halten. Vergleichsbasis stellt jeweils das Jahr 2019 dar.
Istzustand 2024:
Für die Beurteilung des Rückgangs an tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen wurden einschlägige Datenquellen für kulturelle Veranstaltungen sowie Kongresse, Tagungen und Seminare herangezogen. Während im Jahr 2019 laut Meeting Industry Report Austria (MIRA) insgesamt 25.178 Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen, Seminare) durchgeführt wurden, sank dieser Wert für 2021 auf 10.402 bzw. um rund 59 %. Laut "Staatlich genehmigter Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger" (AKM) wurden im Jahr 2019 in ganz Österreich rd. 62.900 Veranstaltungen mit Livemusik durchgeführt. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 21.400, was einen Rückgang von rd. 66 % bedeutete. Die AKM erhebt gesondert auch Konzertveranstaltungen und weist für 2019 insgesamt rd. 26.200 Veranstaltungen aus. Dieser Wert ging 2021 auf 12.300 Konzerte zurück, sodass der Rückgang hier bei rd. 53 % lag. Der tatsächlich eingetretene Rückgang an durchgeführten Veranstaltungen konnte sowohl in den einzelnen Kategorien als auch insgesamt deutlich unter dem Schwellenwert von 90 % gehalten werden, sodass das Ziel als "überplanmäßig erreicht" bewertet wird.
Datenquelle:
Austrian Convention Bureau & Österreich Werbung: Meeting Industry Report Austria 2019 und 2021; Kulturstatistik (Statistik Austria und AKM)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Meilenstein 3: Rückgang der Veranstaltungen im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2019 (unter 60%)
Ausgangszustand 2019:
Aufgrund der COVID-19-Krise und den damit verbundenen unsicheren Prognosen im Hinblick auf die Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2021 und darüber hinaus, werden derzeit kaum Veranstaltungen geplant und durchgeführt.
Zielzustand 2024:
BÜNDELUNG – Verlängerung Schutzschirm für Veranstaltungen I und II (Jahr 2022): Aufgrund des Schutzschirms für Veranstaltungen gelingt es, den Rückgang an tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen im Jahr 2022 unter 60% zu halten. Vergleichsbasis stellt jeweils das Jahr 2019 dar.
Istzustand 2024:
Für die Beurteilung des Rückgangs an tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen wurden einschlägige Datenquellen für kulturelle Veranstaltungen sowie Kongresse, Tagungen und Seminare herangezogen. Während im Jahr 2019 laut Meeting Industry Report Austria (MIRA) insgesamt 25.178 Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen, Seminare) durchgeführt wurden, lag dieser Wert im Jahr 2022 bereits wieder bei 20.843 Veranstaltungen, sodass der Rückgang lediglich bei rund 17 % lag. Laut "Staatlich genehmigter Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger" (AKM) wurden im Jahr 2019 in ganz Österreich rd. 62.900 Veranstaltungen mit Livemusik durchgeführt. Im Jahr 2022 lag dieser Wert bei 37.500, was einen Rückgang von rd. 40 % bedeutete. Die AKM erhebt gesondert auch Konzertveranstaltungen und weist für 2019 insgesamt rd. 26.200 Veranstaltungen aus. Dieser Wert lag im Jahr 2022 bei 16.900 Konzerten, sodass der Rückgang hier rd. 35 % betrug. Der tatsächlich eingetretene Rückgang an durchgeführten Veranstaltungen konnte sowohl in den einzelnen Kategorien als auch insgesamt deutlich unter dem Schwellenwert von 60 % gehalten werden, sodass das Ziel als "überplanmäßig erreicht" bewertet wird.
Datenquelle:
Austrian Convention Bureau & Österreich Werbung: Meeting Industry Report Austria 2019 und 2022; Kulturstatistik (Statistik Austria und AKM)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schutzschirm für Veranstaltungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Schutzschirm für Veranstaltungen wird den Veranstaltern ein Zuschuss für den finanziellen Nachteil gewährt, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert. Die Absage oder wesentliche Einschränkung der Veranstaltung muss dabei in objektiv nachvollziehbarer Weise im Zusammenhang mit COVID-19 stehen (z.B. Gründe, die eine erhebliche Anzahl der Akteure, Teilnehmer oder Sprecher betreffen und ihre An- und Abreise bzw. ihren Aufenthalt beschränken sowie gesetzliche oder behördliche Maßnahmen). Die Auszahlungshöhe der Förderung ergibt sich aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen. Kann die Veranstaltung wie geplant stattfinden, wird keine Förderung ausbezahlt.
Förderungswerber bzw. -nehmer sind grundsätzlich jene Veranstalter, die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen. Umfasste Veranstaltungen sind z.B. B2B- und B2C-Veranstaltungen, Kongresse, Messen, Gelegenheitsmärkte, kulturelle Veranstaltungen und Sportveranstaltungen. Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse), sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen. Die Planung der Teilnehmerzahlen hat anhand der in der Förderungsrichtlinie festgelegten Teilnehmerobergrenzen für die jeweiligen Zeiträume zu erfolgen. Weiters ist der Entwurf eines COVID-19-Präventionskonzeptes vorzulegen.
Die Abwicklung der gegenständlichen Maßnahme erfolgt durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT). Für die Förderungsmaßnahme stehen gemäß § 6 Abs. 2 KMU-Förderungsgesetz 300 Mio. Euro zur Verfügung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
BÜNDELUNG – Anpassung der Förderung an EU-beihilferechtliche Änderungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Am 28. Jänner 2021 hat die Europäische Kommission den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Gleichzeitig wurde die in Abschnitt 3.1 des Befristeten Rahmens festgelegte Obergrenze von 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro angehoben. Diese Änderungen werden auch in der gegenständlichen Förderungsrichtlinie adaptiert. Damit können Veranstaltungen mit bis zu 2 Mio. Euro (unter Einrechnung De-minimis) im Einzelfall unterstützt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
BÜNDELUNG – Schutzschirm für Veranstaltung II
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderungsmaßnahme „Schutzschirm für Veranstaltungen I“ besteht seit Jänner 2021. Die hohe Anzahl an bislang eingelangten Ansuchen zeigt, dass die Förderungsmaßnahme auf breites Interesse stößt. Gleichzeitig bedingt die Heterogenität der Veranstaltungsbranche, dass mit der derzeitigen Förderungsobergrenze von maximal 2 Mio. Euro pro Veranstalter gerade große und wertschöpfungswirksame Veranstaltungen zum Teil nicht das Auslangen finden. Der dadurch eingeschränkte Wirkungsbereich der Maßnahme für diese Veranstaltungen soll durch die Möglichkeit einer Förderung bis zu einem Gesamtbetrag von max. 10 Mio. Euro pro Veranstalter (und Veranstaltung) adressiert werden. Die Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für einen Schutzschirm für Veranstaltungen II.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
BÜNDELUNG – Verlängerung Schutzschirm für Veranstaltungen I und II
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Richtlinien sehen derzeit vor, dass die Förderungsverträge mit 31. Dezember 2021 zu Stande kommen müssen. In Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen (4. Welle) ist eine Verlängerung der Richtlinien geboten. Die neuen Fristen orientieren sich an den EU-beihilfenrechtlichen Grundlagen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planungen wurde jeweils davon ausgegangen, dass ein Großteil der durch Förderungszusagen abgedeckten Veranstaltungen auch tatsächlich COVID-19-bedingt abgesagt bzw. eingeschränkt durchgeführt werden müsste. Diese Annahme trat letztlich nicht ein, sodass der Transferaufwand deutlich geringer ausfiel, als ursprünglich geschätzt. Letztlich kam es im Jahr 2023 auch noch zu Rückzahlungen von Förderungsmitteln durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) in Höhe von EUR 4.647.300,00.
Die Aufwendungen für Werkleistungen konnten durch die letztlich gewählte Abgeltung des Basisaufwandes durch Pauschalbeträge auf die Jahre 2021 und 2022 fokussiert werden. In weiterer Folge kamen noch geringfügige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Auszahlungsanträgen infolge tatsächlich eingetretener COVID-19-bedingter Absagen bzw. Einschränkungen hinzu.
Aufgrund der Novelle des Bundesministeriengesetzes 2022 ressortierten die Angelegenheiten des Tourismus ab 18. Juli 2022 zum neu geschaffenen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und nicht mehr zum Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Dementsprechend schlugen sich die finanziellen Auswirkungen ab diesem Datum nicht mehr in der Untergliederung 42 (Landwirtschaft), sondern in der Untergliederung 40 (Wirtschaft) nieder.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Insgesamt konnten 1.355 Veranstaltungen mit einer Förderungszusage bedacht werden. Das hierfür maximal mögliche Zuschussvolumen betrug in Summe rd. EUR 388 Mio., wovon im Endergebnis jedoch nur EUR 11.480.600,00 für 175 Veranstaltungen zur Auszahlung an die Förderungsnehmer gelangten. Insgesamt konnten also über 87 % der Veranstaltungen mit Förderungszusage planmäßig bzw. ohne auszahlungsrelevante Einschränkungen durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die insgesamt abgesicherten 1.355 Veranstaltungen mit ihren geplanten Kosten von rd. EUR 837 Mio. ohne den Schutzschirm für Veranstaltungen nicht oder nur eingeschränkt geplant und durchgeführt worden wären.
Der Verwaltungsaufwand variiert je nach Ansuchen und kann nicht pauschal festgestellt werden, in der ursprünglichen Annahme wurde mit einem zeitlichen Aufwand von 4 Stunden pro Fall für Bürokräfte und kfm. Angestellte gerechnet. Während der Laufzeit konnten Vereinfachungen der Antragsstellung umgesetzt werden, die etwa den Entfall gewisser Angaben durch die Heranziehung bereits vorhandener Daten umfassten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.