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Vorhaben

BÜNDELUNG: Schutzschirm für Veranstaltungen I und II im Zusammenhang mit COVID-19

BÜNDELUNG: Schutzschirm für Veranstaltungen im Zusammenhang mit COVID-19 mit Anpassung der Richtlinie an die EU-beihilferechtlichen Änderungen mit Schutzschirm für Veranstaltungen II mit Verlängerung Schutzschirm für Veranstaltungen I und II

2024
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -14.154

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Veranstaltungen sind von der COVID-19-Krise stark betroffen. Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Die im weiteren Verlauf zurückhaltende Konzeption von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sport-Events – führt zu einer Stagnation in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Besonders die Hotellerie und Cateringunternehmen, aber auch Reisebüros und Reiseveranstalter sind in hohem Ausmaß von Veranstaltungen abhängig.

Einer Studie des IHS aus dem Jahr 2017 zufolge haben allein die professionellen Eventagenturen in Österreich im Jahr 2015 rund 3,8 Mrd. Euro umgesetzt. Dazu kamen noch rund 2 Mrd. Euro aus eigenen Veranstaltungen von Unternehmen. Touristen, die während ihres Aufenthalts in Österreich Veranstaltungen besuchten, konsumierten rund 2,12 Mrd. Euro für Transport, Beherbergung etc. Insgesamt betrug die durch Veranstaltungsausgaben ausgelöste Bruttowertschöpfung in Österreich im Jahr 2015 fast 8,9 Mrd. Euro. (knapp 2,9 % der gesamten österreichischen Bruttowertschöpfung).

Eine Studie des Strategic Alliance of the National Convention Bureaux of Europe vom Mai 2020 hat verschiedene Szenarien zur Erholung des Veranstaltungssektors (Kongresse und Events) während und nach der COVID-19-Krise in Europa errechnet. Das pessimistische Szenario ist dabei von einem Rückgang von bis zu 77 % im Jahr 2020 ausgegangen, wobei für den November und Dezember 2020 bereits wieder mit einer Rate von 75 % an durchgeführten Veranstaltungen gerechnet wurde. Auch für das Jahr 2021 wird im pessimistischen Szenario mit rund 60 % Rückgang bei den Veranstaltungen gerechnet. Mit dem Erreichen des Niveaus von 2019 wäre damit erst im Laufe des Jahres 2023 zu rechnen. Aufgrund der epidemiologischen Entwicklungen im Jahr 2020 und den massiven verordneten Einschränkungen bei den Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass das Negativ-Szenario im Hinblick auf 2020 und 2021 jedenfalls als realistisch zu betrachten ist, wenn nicht sogar noch unterschritten wird. Auch im kulturellen Bereich (insb. Konzerte) und bei Sportveranstaltungen ist von Absagen und Einschränkungen in ähnlichen Dimensionen auszugehen.

BÜNDELUNG – Verlängerung Schutzschirm für Veranstaltungen I und II
In einem Update zur oben angeführten Studie der Strategic Alliance of the National Convention Bureaux of Europe, das im ersten Halbjahr 2021 veröffentlicht wurde, werden die dargestellten Szenarien aktualisiert. Dabei wird im pessimistischen Szenario davon ausgegangen, dass die Ausgaben von Veranstaltungsteilnehmenden im Jahr 2021 um über 90 % im Vergleich zu 2019 zurückgehen werden. Für 2022 wird dieser Rückgang mit 60 % und für 2023 mit 40 % geschätzt. Daraus kann ein Rückgang der tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen abgeleitet werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Schutzschirm für Veranstaltungen war im Veranstaltungs- und Kultursektor ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie.

Das gegenständliche Vorhaben leistet einen Beitrag zu den SDG-Unterzielen 8.3 (Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen) und 8.9 (Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Ermöglichung der Planung und Durchführung von Veranstaltungen trotz COVID-19-Krise

Beschreibung des Ziels

Durch die gegenständliche Maßnahme soll erreicht werden, dass im Jahr 2021 und darüber hinaus trotz COVID-19-Krise Veranstaltungen geplant und durchgeführt werden und damit wichtige wirtschaftliche Impulse für die Veranstaltungsbranche und die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten gesetzt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Anzahl der Veranstaltungen mit Förderungszusage

Ausgangszustand 2019:

Aufgrund der COVID-19-Krise und den damit verbundenen unsicheren Prognosen im Hinblick auf die Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2021 und darüber hinaus, werden derzeit kaum Veranstaltungen geplant und durchgeführt.

Zielzustand 2024:

Aufgrund der gegenständlichen Maßnahme werden vermehrt Veranstaltungen geplant und durchgeführt. Als Indikator wird die Anzahl der durch den Schutzschirm ermöglichten Veranstaltungen herangezogen.

Istzustand 2024:

Im Schutzschirm für Veranstaltungen I wurden insgesamt 1.260 Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt EUR 274.297.500,00 abgegeben. Die geplanten Kosten dieser Veranstaltungen beliefen sich auf rd. EUR 711 Mio. und lassen auf die damit in Verbindung stehende Wertschöpfung schließen. Im Schutzschirm für Veranstaltungen II wurden insgesamt 95 Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt EUR 114.117.400,00 abgegeben. Die geplanten Kosten dieser Veranstaltungen beliefen sich auf rd. EUR 125 Mio. und lassen auf die damit in Verbindung stehende Wertschöpfung schließen. Insgesamt wurden 1.355 Veranstaltungen durch eine Förderungszusage abgesichert, sodass der Zielerreichungsgrad als "zur Gänze erreicht" eingestuft wird.

Datenquelle:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Rückgang der Veranstaltungen im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 (unter 90%)

Ausgangszustand 2021:

Aufgrund der COVID-19-Krise und den damit verbundenen unsicheren Prognosen im Hinblick auf die Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2021 und darüber hinaus, werden derzeit kaum Veranstaltungen geplant und durchgeführt.

Zielzustand 2024:

BÜNDELUNG – Verlängerung Schutzschirm für Veranstaltungen I und II (Jahr 2021): Aufgrund des Schutzschirms für Veranstaltungen gelingt es, den Rückgang an tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen im Jahr 2021 unter 90% zu halten. Vergleichsbasis stellt jeweils das Jahr 2019 dar.

Istzustand 2024:

Für die Beurteilung des Rückgangs an tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen wurden einschlägige Datenquellen für kulturelle Veranstaltungen sowie Kongresse, Tagungen und Seminare herangezogen. Während im Jahr 2019 laut Meeting Industry Report Austria (MIRA) insgesamt 25.178 Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen, Seminare) durchgeführt wurden, sank dieser Wert für 2021 auf 10.402 bzw. um rund 59 %. Laut "Staatlich genehmigter Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger" (AKM) wurden im Jahr 2019 in ganz Österreich rd. 62.900 Veranstaltungen mit Livemusik durchgeführt. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 21.400, was einen Rückgang von rd. 66 % bedeutete. Die AKM erhebt gesondert auch Konzertveranstaltungen und weist für 2019 insgesamt rd. 26.200 Veranstaltungen aus. Dieser Wert ging 2021 auf 12.300 Konzerte zurück, sodass der Rückgang hier bei rd. 53 % lag. Der tatsächlich eingetretene Rückgang an durchgeführten Veranstaltungen konnte sowohl in den einzelnen Kategorien als auch insgesamt deutlich unter dem Schwellenwert von 90 % gehalten werden, sodass das Ziel als "überplanmäßig erreicht" bewertet wird.

Datenquelle:
Austrian Convention Bureau & Österreich Werbung: Meeting Industry Report Austria 2019 und 2021; Kulturstatistik (Statistik Austria und AKM)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Meilenstein 3: Rückgang der Veranstaltungen im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2019 (unter 60%)

Ausgangszustand 2019:

Aufgrund der COVID-19-Krise und den damit verbundenen unsicheren Prognosen im Hinblick auf die Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2021 und darüber hinaus, werden derzeit kaum Veranstaltungen geplant und durchgeführt.

Zielzustand 2024:

BÜNDELUNG – Verlängerung Schutzschirm für Veranstaltungen I und II (Jahr 2022): Aufgrund des Schutzschirms für Veranstaltungen gelingt es, den Rückgang an tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen im Jahr 2022 unter 60% zu halten. Vergleichsbasis stellt jeweils das Jahr 2019 dar.

Istzustand 2024:

Für die Beurteilung des Rückgangs an tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen wurden einschlägige Datenquellen für kulturelle Veranstaltungen sowie Kongresse, Tagungen und Seminare herangezogen. Während im Jahr 2019 laut Meeting Industry Report Austria (MIRA) insgesamt 25.178 Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen, Seminare) durchgeführt wurden, lag dieser Wert im Jahr 2022 bereits wieder bei 20.843 Veranstaltungen, sodass der Rückgang lediglich bei rund 17 % lag. Laut "Staatlich genehmigter Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger" (AKM) wurden im Jahr 2019 in ganz Österreich rd. 62.900 Veranstaltungen mit Livemusik durchgeführt. Im Jahr 2022 lag dieser Wert bei 37.500, was einen Rückgang von rd. 40 % bedeutete. Die AKM erhebt gesondert auch Konzertveranstaltungen und weist für 2019 insgesamt rd. 26.200 Veranstaltungen aus. Dieser Wert lag im Jahr 2022 bei 16.900 Konzerten, sodass der Rückgang hier rd. 35 % betrug. Der tatsächlich eingetretene Rückgang an durchgeführten Veranstaltungen konnte sowohl in den einzelnen Kategorien als auch insgesamt deutlich unter dem Schwellenwert von 60 % gehalten werden, sodass das Ziel als "überplanmäßig erreicht" bewertet wird.

Datenquelle:
Austrian Convention Bureau & Österreich Werbung: Meeting Industry Report Austria 2019 und 2022; Kulturstatistik (Statistik Austria und AKM)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schutzschirm für Veranstaltungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Schutzschirm für Veranstaltungen wird den Veranstaltern ein Zuschuss für den finanziellen Nachteil gewährt, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert. Die Absage oder wesentliche Einschränkung der Veranstaltung muss dabei in objektiv nachvollziehbarer Weise im Zusammenhang mit COVID-19 stehen (z.B. Gründe, die eine erhebliche Anzahl der Akteure, Teilnehmer oder Sprecher betreffen und ihre An- und Abreise bzw. ihren Aufenthalt beschränken sowie gesetzliche oder behördliche Maßnahmen). Die Auszahlungshöhe der Förderung ergibt sich aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen. Kann die Veranstaltung wie geplant stattfinden, wird keine Förderung ausbezahlt.

Förderungswerber bzw. -nehmer sind grundsätzlich jene Veranstalter, die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen. Umfasste Veranstaltungen sind z.B. B2B- und B2C-Veranstaltungen, Kongresse, Messen, Gelegenheitsmärkte, kulturelle Veranstaltungen und Sportveranstaltungen. Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse), sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen. Die Planung der Teilnehmerzahlen hat anhand der in der Förderungsrichtlinie festgelegten Teilnehmerobergrenzen für die jeweiligen Zeiträume zu erfolgen. Weiters ist der Entwurf eines COVID-19-Präventionskonzeptes vorzulegen.

Die Abwicklung der gegenständlichen Maßnahme erfolgt durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT). Für die Förderungsmaßnahme stehen gemäß § 6 Abs. 2 KMU-Förderungsgesetz 300 Mio. Euro zur Verfügung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

BÜNDELUNG – Anpassung der Förderung an EU-beihilferechtliche Änderungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Am 28. Jänner 2021 hat die Europäische Kommission den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Gleichzeitig wurde die in Abschnitt 3.1 des Befristeten Rahmens festgelegte Obergrenze von 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro angehoben. Diese Änderungen werden auch in der gegenständlichen Förderungsrichtlinie adaptiert. Damit können Veranstaltungen mit bis zu 2 Mio. Euro (unter Einrechnung De-minimis) im Einzelfall unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

BÜNDELUNG – Schutzschirm für Veranstaltung II

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderungsmaßnahme „Schutzschirm für Veranstaltungen I“ besteht seit Jänner 2021. Die hohe Anzahl an bislang eingelangten Ansuchen zeigt, dass die Förderungsmaßnahme auf breites Interesse stößt. Gleichzeitig bedingt die Heterogenität der Veranstaltungsbranche, dass mit der derzeitigen Förderungsobergrenze von maximal 2 Mio. Euro pro Veranstalter gerade große und wertschöpfungswirksame Veranstaltungen zum Teil nicht das Auslangen finden. Der dadurch eingeschränkte Wirkungsbereich der Maßnahme für diese Veranstaltungen soll durch die Möglichkeit einer Förderung bis zu einem Gesamtbetrag von max. 10 Mio. Euro pro Veranstalter (und Veranstaltung) adressiert werden. Die Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für einen Schutzschirm für Veranstaltungen II.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

BÜNDELUNG – Verlängerung Schutzschirm für Veranstaltungen I und II

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Richtlinien sehen derzeit vor, dass die Förderungsverträge mit 31. Dezember 2021 zu Stande kommen müssen. In Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen (4. Welle) ist eine Verlängerung der Richtlinien geboten. Die neuen Fristen orientieren sich an den EU-beihilfenrechtlichen Grundlagen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-14.154

Tsd. Euro

Plan

-300.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.672

Tsd. Euro

Plan

3.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.482

Tsd. Euro

Plan

297.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14.154

Tsd. Euro

Plan

300.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.850

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.721

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

16.129

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.850

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-941

Tsd. Euro

Plan

-24.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

941

Tsd. Euro

Plan

2.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

22.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

941

Tsd. Euro

Plan

24.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

4.637

Tsd. Euro

Plan

-150.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

10

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-4.647

Tsd. Euro

Plan

150.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-4.637

Tsd. Euro

Plan

150.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-125.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

125.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

125.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planungen wurde jeweils davon ausgegangen, dass ein Großteil der durch Förderungszusagen abgedeckten Veranstaltungen auch tatsächlich COVID-19-bedingt abgesagt bzw. eingeschränkt durchgeführt werden müsste. Diese Annahme trat letztlich nicht ein, sodass der Transferaufwand deutlich geringer ausfiel, als ursprünglich geschätzt. Letztlich kam es im Jahr 2023 auch noch zu Rückzahlungen von Förderungsmitteln durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) in Höhe von EUR 4.647.300,00.

Die Aufwendungen für Werkleistungen konnten durch die letztlich gewählte Abgeltung des Basisaufwandes durch Pauschalbeträge auf die Jahre 2021 und 2022 fokussiert werden. In weiterer Folge kamen noch geringfügige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Auszahlungsanträgen infolge tatsächlich eingetretener COVID-19-bedingter Absagen bzw. Einschränkungen hinzu.

Aufgrund der Novelle des Bundesministeriengesetzes 2022 ressortierten die Angelegenheiten des Tourismus ab 18. Juli 2022 zum neu geschaffenen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und nicht mehr zum Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Dementsprechend schlugen sich die finanziellen Auswirkungen ab diesem Datum nicht mehr in der Untergliederung 42 (Landwirtschaft), sondern in der Untergliederung 40 (Wirtschaft) nieder.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Verwaltungskosten für Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Gesamtwirtschaft

Insgesamt konnten 1.355 Veranstaltungen mit einer Förderungszusage bedacht werden. Das hierfür maximal mögliche Zuschussvolumen betrug in Summe rd. EUR 388 Mio., wovon im Endergebnis jedoch nur EUR 11.480.600,00 für 175 Veranstaltungen zur Auszahlung an die Förderungsnehmer gelangten. Insgesamt konnten also über 87 % der Veranstaltungen mit Förderungszusage planmäßig bzw. ohne auszahlungsrelevante Einschränkungen durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die insgesamt abgesicherten 1.355 Veranstaltungen mit ihren geplanten Kosten von rd. EUR 837 Mio. ohne den Schutzschirm für Veranstaltungen nicht oder nur eingeschränkt geplant und durchgeführt worden wären.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Der Verwaltungsaufwand variiert je nach Ansuchen und kann nicht pauschal festgestellt werden, in der ursprünglichen Annahme wurde mit einem zeitlichen Aufwand von 4 Stunden pro Fall für Bürokräfte und kfm. Angestellte gerechnet. Während der Laufzeit konnten Vereinfachungen der Antragsstellung umgesetzt werden, die etwa den Entfall gewisser Angaben durch die Heranziehung bereits vorhandener Daten umfassten.

Gesamtbeurteilung

Der Schutzschirm für Veranstaltungen wurde in der zweiten Jahreshälfte 2020 unter dem Eindruck der ersten COVID-19-Wellen konzipiert und sollte die Planung und Durchführung von Veranstaltungen ermöglichen. Mit der im Jänner 2021 in Kraft getretenen Erstfassung der dazu erarbeiteten Förderungsrichtlinie waren Zuschüsse in Höhe von bis zu EUR 1 Mio. pro Veranstaltung und Veranstalter möglich. Aufgrund der Anpassung der entsprechenden beihilfenrechtlichen Grundlage durch die Europäische Kommission erfolgte eine Anhebung der maximalen Zuschusshöhe im Einzelfall auf EUR 2 Mio. pro Veranstaltung und Veranstalter. Das Förderungsprogramm wurde letztlich noch für Großveranstaltungen um den sogenannten „Schutzschirm für Veranstaltungen II“ ergänzt, der mit einer gesonderten beihilfenrechtlichen Grundlage eine Abdeckung von bis zu EUR 10 Mio. pro Fall ermöglichte. Die Variante des Schutzschirm bis EUR 2 Mio. wurde als „Schutzschirm für Veranstaltungen I“ fortgeführt.

Der Schutzschirm für Veranstaltungen (I+II) stand für Veranstaltungen, die im Zeitraum Jänner 2021 bis 30. Juni 2023 stattfinden sollten, zur Verfügung. Insgesamt konnten 1.355 Veranstaltungen mit einer Förderungszusage bedacht werden. Das hierfür maximal mögliche Zuschussvolumen betrug in Summe rd. EUR 388 Mio., wovon im Endergebnis jedoch nur EUR 11.480.600,00 für 175 Veranstaltungen zur Auszahlung an die Förderungsnehmer gelangten. Insgesamt konnten also über 87 % der Veranstaltungen mit Förderungszusage planmäßig bzw. ohne auszahlungsrelevante Einschränkungen durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die insgesamt abgesicherten 1.355 Veranstaltungen mit ihren geplanten Kosten von rd. EUR 837 Mio. ohne den Schutzschirm nicht oder nur eingeschränkt geplant und durchgeführt worden wären.

Mit dem Schutzschirm für Veranstaltungen wurde den Veranstaltern ein Zuschuss für einen allfälligen finanziellen Nachteil gewährt, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultierte. Die Absage oder wesentliche Einschränkung der Veranstaltung musste dabei in objektiv nachvollziehbarer Weise im Zusammenhang mit COVID-19 stehen (z.B. Gründe, die eine erhebliche Anzahl der Akteure, Teilnehmer oder Sprecher betreffen und ihre An- und Abreise bzw. ihren Aufenthalt beschränken sowie gesetzliche oder behördliche Maßnahmen). Die Auszahlungshöhe der Förderung ergab sich aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen. Konnte die Veranstaltung wie geplant stattfinden, wurde keine Förderung ausbezahlt.

Für die Beurteilung des Rückgangs an tatsächlich durchgeführten Veranstaltungen in den Jahren 2021 und 2022 wurden einschlägige Datenquellen für kulturelle Veranstaltungen sowie Kongresse, Tagungen und Seminare herangezogen.
Während im Jahr 2019 laut Meeting Industry Report Austria (MIRA) insgesamt 25.178 Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen, Seminare) durchgeführt wurden, sank dieser Wert für 2021 auf 10.402 bzw. um rund 59 %. Laut „Staatlich genehmigter Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger“ (AKM) wurden im Jahr 2019 in ganz Österreich rd. 62.900 Veranstaltungen mit Livemusik durchgeführt. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 21.400, was einen Rückgang von rd. 66 % bedeutete. Die AKM erhebt gesondert auch Konzertveranstaltungen und weist für 2019 insgesamt rd. 26.200 Veranstaltungen aus. Dieser Wert ging 2021 auf 12.300 Konzerte zurück, sodass der Rückgang hier bei rd. 53 % lag. Der tatsächlich eingetretene Rückgang an durchgeführten Veranstaltungen konnte 2021 sowohl in den einzelnen Kategorien als auch insgesamt deutlich unter dem Schwellenwert von 90 % gehalten werden, sodass das Ziel als „überplanmäßig erreicht“ bewertet wird.

Während im Jahr 2019 laut MIRA insgesamt 25.178 Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen, Seminare) durchgeführt wurden, lag dieser Wert im Jahr 2022 bereits wieder bei 20.843 Veranstaltungen, sodass der Rückgang lediglich bei rund 17 % lag.
Laut AKM wurden im Jahr 2019 in ganz Österreich rd. 62.900 Veranstaltungen mit Livemusik durchgeführt. Im Jahr 2022 lag dieser Wert bei 37.500, was einen Rückgang von rd. 40 % bedeutete.
Die AKM erhebt gesondert auch Konzertveranstaltungen und weist für 2019 insgesamt rd. 26.200 Veranstaltungen aus. Dieser Wert lag im Jahr 2022 bei 16.900 Konzerten, sodass der Rückgang hier rd. 35 % betrug.
Der tatsächlich eingetretene Rückgang an durchgeführten Veranstaltungen konnte 2022 sowohl in den einzelnen Kategorien als auch insgesamt deutlich unter dem Schwellenwert von 60 % gehalten werden, sodass das Ziel als „überplanmäßig erreicht“ bewertet wird.

Der Großteil der festgelegten Meilensteine und Kennzahlen konnte „überplanmäßig erreicht“ werden, sodass auch die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens als „überplanmäßig eingetreten“ beurteilt werden.


Verbesserungspotentiale

Das hohe Fallaufkommen hat die digitale Transformation im Bereich der Abwicklung der gewerblichen Tourismusförderung beschleunigt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen