Vorhaben
Überbrückungsfinanzierung für Selbständige Künstler:innen
Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungsfinanzierungen im Rahmen des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für Selbständige Künstlerinnen und Künstler
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -60.000
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Stärkung der Einkommenssituation von Künstler:innen zum Zweck des Erhalts des künstlerischen Angebots in Österreich
Beschreibung des Ziels
Aus den Mitteln der „Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler“ sind an Künstlerinnen und Künstler, die sich auf Grund des Ausbruchs von COVID-19 in einer wirtschaftlichen Notlage befinden bzw. sich nach wie vor in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen zu gewähren, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versicherten Künstler:innen [Anzahl]
Istwert
14.540Anzahl
Zielzustand
15.000Anzahl
Datenquelle: SVS, Sozialversicherung der Selbständigen
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Auszahlung einer Beihilfe für die Monate November und Dezember 2021
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Unterstützungsbetrag beträgt 2.000 Euro also eine monatliche Unterstützungsleistung von 1.000 Euro, die darauf Bedacht nimmt, dass durch den Lockdown nahezu keine Erwerbstätigkeit möglich ist.
Die Antragsberechtigung bleibt unverändert und stellt auf die in der gesetzlichen Grundlage geregelten Stichtage und eine laufende künstlerische Tätigkeit ab. Die erwartete Zahl an Anträgen orientiert sich an der Anzahl, die im ersten Halbjahr 2021 gestellt wurden, da dort ähnlich strenge Einschränkungen im künstlerischen Bereich vorgesehen waren (ca, 6.000-7.000). Anträge sollen bis 31.1.2022 möglich sein, da zu diesem Zeitpunkt für alle Antragsteller:innen absehbar sein sollte, ob eine Antragstellung im Härtefallfonds bei der WKO oder bei Überbrückungsfinanzierung bei der SVS günstiger ist. Da Härtefallfonds und SVS die aktuelle Unterstützungsphase synchron beginnen, ist auch keine Anrechnung in der Richtlinie mehr vorgesehen, sondern ein gegenseitiger Ausschluss der Instrumente. Vor dem 1.11.2021 bezogene Unterstützungen aus dem Härtefallfonds schaden nicht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Mittel der im Rahmen der SVS abgewickelten Überbrückungsfinanzierung für Künstler:innen wurden in Etappen mit jeweils der entsprechenden Novelle des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen erhöht:
• von 90 Mio. Euro auf 110 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 149/2020),
• von 110 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 38/2021),
• von 120 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 84/2021),
• von 140 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 137/2021),
• von 150 Mio. Euro auf 175 Mio. Euro (BGBl. I Nr. 223/2021).
Der Fonds wurde zunächst im Jahr 2020 mit 90 Mio. Euro dotiert und schließlich im Jahr 2021 in fünf Etappen auf 175 Mio. Euro erhöht, wovon 157,13 Mio. Euro an Künstler:innen ausbezahlt wurden.
Die etappenweise Erhöhung der Mittel ab dem Jahr 2020 (Initiativanträge) war insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Entwicklung der Pandemie (Dauer der Pandemie) nicht vorhersehbar und aufgrund des Antragsvolumens von Künstler:innen notwendig.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.