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WIRKUNGSZIEL

Stabile Rahmenbedingungen für die zeitgenössische Kunst und deren Vermittlung

Gewährleistung nachhaltig stabiler Rahmenbedingungen für die zeitgenössische Kunst und deren Vermittlung

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Von den fünf Kennzahlen, die zum Wirkungsziel beitragen, wurden drei überplanmäßig und zwei nicht erreicht. Positiv hat sich der Frauenanteil in der Einzelpersonenförderung im Jahr 2020 entwickelt und lag bei 53 %. Im Bereich der Nachwuchsförderung, festgemacht am Anteil von Frauen und Männern an den Startstipendien für junge Künstlerinnen und Künstler wurden die angestrebten Werte bei den Frauen übertroffen. Begründet ist dies generell durch den in den letzten Jahren beobachteten kontinuierlichen Anstieg des Anteils der Frauen in der jüngeren Generation der Künstlerinnen- und Künstlerschaft, aber auch durch spartenspezifische Unterschiede. Beispielsweise war in den Bereichen Darstellende Kunst, Mode und Literatur im Jahr 2020 der Frauenanteil erheblich höher als jener der Männer. Erfreulich ist ebenso, dass trotz der Covid-19-Pandemie bei den internationalen Verleihzahlen von innovativen Filmen die Zielwerte, wie auch in den Vorjahren überschritten wurden. Das Anliegen, die Mobilität der Künstlerinnen und Künstler ins Ausland zu fördern, konnte pandemie-bedingt aufgrund der Reisebeschränkungen nicht das hohe Niveau der Vorjahre erreichen und liegt deutlich unter dem Zielwert.
Vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise im Kunst- und Kulturbereich kam es hinsichtlich der Maßnahmen und deren Durchführung gesamtheitlich betrachtet teilweise zu zeitlichen Verzögerungen. Dies betraf den Beschluss der Richtlinienänderung für das Gender Budgeting im Österreichischen Filminstitut sowie die Rahmenvereinbarungen für die Kulturhauptstadt 2024. Angesichts der Erschwernisse kann trotzdem ein optimistischer Gesamteindruck für die Zukunft vermittelt werden: die gesetzten Maßnahmenziele wurden – wenn auch nicht fristgerecht – zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzt.
Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein in der österreichischen Bundesverfassung verankertes Ziel. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie, die von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle zentral koordiniert wird. In diesen Prozess ist das BMKÖS laufend eingebunden.