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MASSNAHME

Umsetzung der Europäischen Kulturhauptstadt 2024

Umsetzung der Europäischen Kulturhauptstadt 2024

2020
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Strukturelle Rahmenbedingungen für die Kulturhauptstadt 2024 ausarbeiten

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Der Entwurf einer Rahmenvereinbarung zwischen Bund, den Ländern Oberösterreich und Steiermark und der Betriebsgesellschaft zu Controlling und Verwendungsnachweisprüfung war zum Zeitpunkt 31.12.2020 in Verhandlung. Der Fördervertrag zwischen dem Bund und der Betriebsgesellschaft war zum Zeitpunkt 31.12.2020 soweit wie möglich vorbereitet, um nach Beschluss der Rahmenvereinbarung finalisiert zu werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bad Ischl - Salzkammergut wurde zur Europäischen Kulturhauptstadt 2024 ernannt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Vertrag mit den zuständigen Gebietskörperschaften und der Kulturhauptstadt-GmbH betreffend Governance, Finanzierung und Monitoring liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der im Frühjahr 2020 hereinbrechenden Covid-19-Pandemie haben sich die Gründung der Betriebsgesellschaft und die Aufnahme der Vertragsverhandlungen verzögert. Mit Stand April 2021 befinden sich die Verträge (Vereinbarung der Fördergeber und Fördervertrag) wie auch die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung für die Bundesfördermittel im bundesinternen Genehmigungsprozess.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise