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Vorhaben

BÜNDELUNG: Errichtung des Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds

BÜNDELUNG: Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 NPO-Gesetz betreffend Richtlinien über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß § 1 Abs. 2 NPO-Gesetz, welche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten Auswirkungen geboten sind, damit diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen, gebündelt mit NPO-FondsG (Budgetbegleitgesetz 2023)

2024
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -816.207

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Aufgrund des Erregers SARS-CoV-2 bzw. der dadurch ausgelösten Erkrankung COVID-19 hat die österreichische Bundesregierung ab Mitte März 2020 zahlreiche, bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung ergriffen. Darunter fallen insb. Ausgangsbeschränkungen und die behördliche Schließung von gastwirtschaftlichen Betrieben, Freizeit-, Sport- und Vergnügungseinrichtungen, Hotels und den meisten Geschäften (mit Ausnahme jener, die für die Existenzsicherung notwendig sind). Alle Branchen wurden von den behördlichen Maßnahmen direkt oder indirekt betroffen, was zu einem massiven Umsatzeinbruch führte.

Die in der Verordnung vorgesehenen finanziellen Maßnahmen in Form von Förderungen zur Milderung von entstandenen Einnahmenausfällen förderbarer Organisationen entsprechen teilweise Beihilfen gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV (s. § 3 der Richtlinie).

Das Ergreifen von finanziellen Maßnahmen zugunsten von Organisationen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 obliegt gemäß § 3 Abs. 2 Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds (NPO-Gesetz | 20. COVID-19-Gesetz) nach Beauftragung durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws).

Die aws ist durch den Bund dabei so auszustatten, dass diese in der Lage ist, Förderungen bis zu einem Höchstbetrag von 1075 Mio. Euro (abzüglich Abwicklungskosten) auszuzahlen und ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Zur genauen Ausgestaltung der Förderungen gemäß § 3 Abs. 2 NPO-Gesetz (20. COVID-19-Gesetz) erlässt der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unter Beachtung der geltenden Vorgaben des EU-Beihilfenrechtes per Verordnung Richtlinien.

Richtlinien betreffend die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten dienen, wurden durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen am 8.4.2020 bereits erlassen (BGBl. II Nr. 143/2020). Diese Richtlinie wurde als Beihilferegelung durch die Europäische Kommission am 8.4.2020 genehmigt (SA.56840, Entscheidung C(2020) 2354 final).

Ein weiteres Unterstützungsinstrument in Form von Förderungen für förderbare Organisationen, die durch die COVID-19 Krise einen erheblichen Einnahmenausfall erleiden, wird durch die gegenständliche Richtlinie implementiert.

Die Förderungen werden durch die aws gewährt.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Unterstützung von förderbaren Organisationen, die aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Erregers SARS-CoV-2 Einnahmenausfälle erleiden und erheblichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind

Beschreibung des Ziels

Milderung von Einnahmenausfällen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von förderbaren Organisationen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen, damit die förderbaren Organisationen weiterhin ihre statutengemäßen Aufgaben erbringen können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erhaltung der Zahlungsfähigkeit durch Unterstützungsleistungen

Ausgangszustand 2020:

Erhebliche Einnahmenausfälle bedingt durch behördlich angeordnete Schließungen und andere Einschränkungen, Ausfälle von Spenden- und Sponsorgeldern aufgrund des Konjunktureinbruchs, etc. gefährden die Erbringung der satzungsgemäßen, gesellschaftlich erwünschten Tätigkeiten der förderbaren Organisationen.

Zielzustand 2024:

Die Gewährung von Unterstützungsleistungen trägt zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit bei. Der Fonds wurde in einem hohen Ausmaß ausgeschöpft und die geförderten Organisationen sind in der Lage, ihre satzungsgemäßen Tätigkeiten weiterhin zu erbringen. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Förderungen wird auf indikativer Basis bis zu 1075 Mio. Euro (abzüglich Abwicklungskosten) betragen.

Istzustand 2024:

Der NPO-Fonds hat von 2020 bis Ende 2024 insgesamt 830,4 Mio. € an 23.649 Fördernehmer ausgezahlt und auf diese Weise die entstandenen Einnahmenausfälle teilweise ausgeglichen.

Datenquelle:
Daten von aws

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


NPO-Unterstützungsfonds

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Milderung von entstandenen Einnahmenausfällen förderbarer Organisationen – NonProfit-Organisationen; freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbänden unbeschadet ihrer rechtlichen Stellung; gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen auf Grund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt, Rechtsträgerinnen und Rechtsträger, an denen förderbare Organisationen beteiligt sind – durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und die durch diesen hervorgerufene Erkrankung COVID-19 zur Erbringung ihrer statutengemäßen Aufgaben durch die aws.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-816.207

Tsd. Euro

Plan

-1.551.787

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

10.588

Tsd. Euro

Plan

16.560

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

805.619

Tsd. Euro

Plan

1.535.227

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

816.207

Tsd. Euro

Plan

1.551.787

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-240.289

Tsd. Euro

Plan

-551.288

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

4.288

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

238.289

Tsd. Euro

Plan

547.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

240.289

Tsd. Euro

Plan

551.288

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-432.932

Tsd. Euro

Plan

-594.999

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.668

Tsd. Euro

Plan

6.749

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

430.264

Tsd. Euro

Plan

588.250

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

432.932

Tsd. Euro

Plan

594.999

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-121.656

Tsd. Euro

Plan

-375.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.546

Tsd. Euro

Plan

5.023

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

119.110

Tsd. Euro

Plan

369.977

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

121.656

Tsd. Euro

Plan

375.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-18.229

Tsd. Euro

Plan

-30.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.563

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

15.666

Tsd. Euro

Plan

30.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

18.229

Tsd. Euro

Plan

30.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.101

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

811

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.290

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.101

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Transferaufwendungen des Bundes für den NPO-Fonds im Ergebnishaushalt betrugen für den Zeitraum 2020 bis 2024 insgesamt 805,6 Mio. € (siehe Tabelle). Hinzu kamen Aufwendungen für die Abwicklung durch die aws von insgesamt 10,6 Mio. €.

Die Auszahlungen für Transfers waren im Jahr 2020 deutlich höher als die Aufwendungen (+81,7 Mio. €). In den Folgejahren wurde das Liquiditätsmanagement des Bundes an den Bedarf der aws angepasst. Zum Ende eines Finanzjahres noch verfügbare Fördermittel wurden als Treuhandvermögen in der Vermögensrechnung erfasst.

Abweichend zu den finanziellen Auswirkungen im Bundeshaushalt wurden von der aws bis 31.12.2024 Förderungen iHv. insgesamt 830,4 Mio. € ausbezahlt. Die Differenz zwischen den ausgezahlten Förderungen und den Auszahlungen für Transfers entsteht durch die Wiederverwendung rückgezahlter Förderungen. Für die einzelnen Phasen wurden Förderungen in folgender Höhe von der aws ausbezahlt:
1. Phase (1.4. bis 30.9.2020): 327,1 Mio. €
2. Phase (1.10. bis 31.12.2020): 161,0 Mio. €
3. Phase (1.1. bis 30.6.2021): 235,1 Mio. €
4. Phase (1.10. bis 31.12.2021): 60,7 Mio. €
5. Phase (1.1. bis 31.3.2022): 46,5 Mio. €

Das maximale Volumen des NPO-Fonds (Fördermittel und Abwicklungskosten) wurde mit jeder Phase erweitert. Anfangs betrug das maximale Volumen 665 Mio. €, zuletzt 1.075 Mio. €.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Insgesamt wurden von der aws 59.200 Förderungen an 23.649 Fördernehmer ausbezahlt. Die Fördernehmer verteilten sich auf alle Bundesländer, wobei die meisten aus Niederösterreich (5.623), Oberösterreich (4.436) und der Steiermark (3531) waren. Die höchsten Fördermittel erhielten hingegen Fördernehmer aus Wien mit insgesamt 265,7 Mio. €. Bei der Errichtung des NPO-Unterstützungsfonds im Jahr 2020 konnten hinsichtlich der zu erwartenden Begünstigten/Antragstellenden keine genauen Zahlen bestimmt werden. Die Anzahl der Anträge wurde auf 25.000 geschätzt. Die maximale Förderhöhe variierte nach Phase und Art der Förderung (Kostenzuschuss, Struktursicherungsbeitrag, Lockdown-Zuschuss, COVID-19-Testkosten). Im RH-Bericht befindet sich eine übersichtliche Tabelle über die „Förderelemente“ (Tabelle B, S. 75f) und die maximalen Förderhöhen.

Sektorspezifisch wurden die meisten Fördernehmer dem Bereich „Sport“ (6.795) zugeordnet. Die Fördermittel selbst verteilten sich gleichmäßiger auf die verschiedenen Bereiche. Details sind den Tabellen und Abbildungen der angeführten Berichte zu entnehmen.

Die externe Evaluierung durch die WU Wien ergab, dass geförderte NPOs eine höhere Überlebensrate hatten als nicht geförderte NPOs (siehe Link).

Gesamtbeurteilung

Förderbare Organisationen
Die förderbaren Organisationen wurden in § 1 Abs. 2 NPO-Fonds-Gesetz festgelegt sowie in der jeweiligen NPO-Fonds-Richtlinienverordnung spezifiziert. Demnach waren NPOs, freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie zu diesen zugehörige Rechtsträger förderfähig. Keine Förderungen durften an politische Parteien, Kapital- und Personengesellschaften von Gebietskörperschaften mit Anteilen von mehr als 50 %, beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors sowie Organisationen, denen ein Fixkostenzuschuss, ein Verlustersatz oder ein Ausfallsbonus gewährt wurde, vergeben werden.

Förderbare Kosten
Die förderbaren Kosten waren beschränkt auf solche, die zur Erfüllung der statutengemäßen Aufgaben der förderbaren Organisationen, anfielen. Im Detail sind diese in der jeweiligen NPO-Fonds-Richtlinienverordnung angeführt. Beispielsweise waren dies Zahlungen für Miete, Versicherungsprämien, Wasser oder Energie.

Finanzielle Unterstützung
Der NPO-Unterstützungsfonds hat 59.200 Förderungen an 23.649 Fördernehmer in unterschiedlichen wirtschaftlichen Sektoren geleitestet. Insgesamt wurden von der aws Unterstützungsleistungen iHv. 830,4 Mio. € in mehreren Phasen ausbezahlt. Der NPO-Fonds trug auf diese Weise dazu bei Einnahmenausfälle von NPOs und anderen anspruchsberechtigten Fördernehmern deutlich zu reduzieren. Weder der Rechnungshof noch die WU Wien fanden Hinweise auf eine systematische Überförderung.

Überlebensrate und Leistungserbringung
Die externe Evaluierung der WU ergab, dass die Überlebensrate von geförderten NPOs (84 %) während der Pandemie höher war als von nicht-geförderten (80 %), insgesamt jedoch unter dem Durchschnitt von 2016 bis 2018 (93 %) lag. Vor allem „größere“ Fördernehmer betonten die Wichtigkeit der Förderungen aus dem NPO-Fonds, um die Leistungen aufrecht erhalten zu können.
Die qualitative Erhebung zeigt jedoch auch, dass neben den Finanzen vor allem der grundsätzliche Mangel an Freiwilligen auch während der Pandemie eine wichtige Rolle spielte.

Rückforderungen
Die aws führte sowohl zufallsbasierte Stichprobenprüfungen als auch risikobasierte Prüfungen durch. Je Phase führte die aws zwischen 250 und 500 Stichproben durch. Der RH stellte fest, dass es durchschnittlich bei 6,4 % der Anträge zu Rückforderungen kam. Die meisten Rückforderungen fanden in der 1. und 2. Phase statt. Insgesamt wurden Förderungen iHv. rund 26 Mio. € zurückgefordert (siehe Endbericht gemäß § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds).

Abwicklung
Die Abwicklung der Förderanträge erfolgte durch die aws. Die Antragstellung erfolgte in einer automatisierten IT-Anwendung. Die Abwicklungskosten betrugen insgesamt 10,6 Mio. €. Die externe Evaluierung der WU zeigte, dass „kleine“ Fördernehmer die Antragstellung aufwendiger fanden als große Fördernehmer.

Informationskampagne
Für die einzelnen Phasen wurden Informationskampagnen durchgeführt. Insgesamt wurden 1,4 Mio. € für Informationskampagnen des Bundesministeriums verwendet, der größte Teil entfiel auf Werbung für die Phasen 1 und 2.

Weitere Informationen finden sich in unterschiedlichen Berichten:
• Monats-/Quartalsberichte sowie Endberichte zum NPO-Fonds ans Parlament
• RH-Bericht: Reihe BUND 2024/23 NPO-Unterstützungsfonds
• Externe Evaluierung durch WU Wien

Auf der Website https://npo-fonds.at sind neben allgemeinen Informationen auch alle gewährten Förderungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds über 1.500 € pro Kalenderjahr zu finden.

Zusammenfassend sind die erwarteten Wirkungen aus Sicht des Bundesministeriums „überwiegend eingetreten“. Der NPO-Unterstützungsfonds trug maßgeblich dazu bei, viele Organisationen finanziell abzusichern. Dennoch sank die Überlebensrate während der COVID-19-Pandemie gegenüber dem Zeitraum davor.


Verbesserungspotentiale

• Bedarfsorientiertes Liquiditätsmanagement sollte von Beginn an umgesetzt werden
• Abwicklungsverträge sollten rechtzeitig vor Beginn der vereinbarten Laufzeit abgeschlossen werden


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen