Das Jahr 2020 war geprägt durch die Covid-19-Pandemie, welche das Umfeld des Wirkungsziels maßgeblich beeinflusste. Die Steigerung der sportlich aktiven Bevölkerung ist im Hinblick auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Gesamtbevölkerung in Österreich nicht nur in Zeiten einer Pandemie erstrebenswert. Gerade jedoch in einer Zeit der Pandemie und den damit einhergehenden sozialen Einschränkungen kommt Sport und Bewegung aufgrund der wissenschaftlich überzeugend nachgewiesenen positiven Effekte auf die physische Gesundheit sowie das psychische und soziale Wohlbefinden eine besondere Bedeutung zu. Als wissenschaftlich belegter Nutzen von regelmäßiger körperlicher Aktivität für die Gesundheit seien überblicksmäßig positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-, Atmungs-, Nerven-, Verdauungs-, Hormon- und Immunsystem, den Bewegungsapparat und die Psyche genannt.
Die Ergebnisse der Kennzahl 1 und 2 des Wirkungsziels 4 der UG 17 konnten sowohl durch die Entwicklung von alternativen Szenarien zur Durchführung von bewegungsförderlichen Einheiten unter den jeweils gültigen Covid-19-Verordnungen als auch aufgrund der während des „Bewegt im Park“-Durchführungszeitraums (Juni – September 2020) eingetretenen sukzessiven Lockerungen der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen übererfüllt werden. Aufgrund der Covid-19-Pandemie musste jedoch der Tag des Sports 2020 abgesagt werden.
Unabhängig von der Covid-19-Pandemie wurde dem Zukunftsaspekt intensiver Rechnung getragen, indem der Bewegung im Rahmen des schulischen Tagesablaufs unserer Kinder noch mehr Beachtung geschenkt wurde. Die Förderprojekte „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ und „Kinder gesund bewegen“ sind essenzielle Projekte innerhalb der Wirkungszielerreichung. Auf die Weiterentwicklung von angebotenen Bewegungseinheiten im öffentlichen Raum für alle Altersklassen wurde ein besonderes Augenmerk gelegt. Mit dem Förderprojekt „Bewegt im Park“ wird ein breites Publikum mit einem niederschwellig zu nutzenden sowie einem gesundheitsfördernden Bewegungsangebot erreicht.
Aufgrund der eingangs dargelegten positiven Effekte von Sport und Bewegung auf die Gesundheit wird festgehalten, dass das Wirkungsziels 4 einen Beitrag zum SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, insbesondere zu Teilziel 3.4 „Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern“ leistet.