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WIRKUNGSZIEL

Förderung von Breiten- und Gesundheitssport

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Jahr 2021 war geprägt durch die COVID-19-Pandemie, welche das Umfeld des Wirkungsziels maßgeblich beeinflusste. Die Steigerung der sportlich aktiven Bevölkerung ist im Hinblick auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Gesamtbevölkerung in Österreich nicht nur in Zeiten einer Pandemie erstrebenswert. Gerade jedoch in einer Zeit der Pandemie und den damit einhergehenden sozialen Einschränkungen kommt Sport und Bewegung aufgrund der wissenschaftlich überzeugend nachgewiesenen positiven Effekte auf die physische Gesundheit sowie das psychische und soziale Wohlbefinden eine besondere Bedeutung zu. Als wissenschaftlich belegter Nutzen von regelmäßiger körperlicher Aktivität für die Gesundheit seien überblicksmäßig positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-, Atmungs-, Nerven-, Verdauungs-, Hormon- und Immunsystem, den Bewegungsapparat und die Psyche genannt.

Das Ergebnis der Kennzahl 1 des Wirkungsziels 4 der UG 17 konnte angesichts der während des „Bewegt im Park“-Durchführungszeitraums (Juni – September 2021) eingetretenen sukzessiven Lockerungen der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen übererfüllt werden. Dass „Bewegt im Park“ outdoor stattfindet, war mehr denn je von Bedeutung. Auch konnte der „Tag des Sports“, Österreichs größtes Open-Air-Sportfestival, nach einem Jahr COVID-19-Zwangspause wieder durchgeführt werden.

Das Ergebnis der Kennzahl 2 des Wirkungsziels 4 der UG 17 konnte aufgrund der unsicheren und sich kurzfristig sowie lokal immer wieder verändernden COVID-19-Infektionslage und den damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen nicht erreicht werden. Um vor diesem Hintergrund dennoch möglichst viele Bewegungseinheiten in Kindergärten und Volksschulen in den Projekten „Kinder gesund bewegen“ und „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ durchführen zu können und darüber hinaus auch die aufgebauten Kooperationen und die bestehenden personellen Strukturen soweit wie möglich zu erhalten, wurden bedarfsgerechte Vorgehensweisen für die Umsetzung und Abrechnung der Projekte entwickelt.

Aufgrund der eingangs dargelegten positiven Effekte von Sport und Bewegung auf die Gesundheit wird festgehalten, dass das Wirkungsziel 4 einen Beitrag zum SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, insbesondere zu Teilziel 3.4 „Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern“ leistet.