Vorhaben
BÜNDELUNG: "Sportbonus"
Refundierungsmodell "Sportbonus" zur Gewinnung von Neumitgliedern in gemeinnützigen Sportvereinen im Rahmen der österreichweiten Initiative #comebackstronger
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -11.626
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Gewinnung und Rückgewinnung von Mitgliedschaften in den gemeinnützigen Sportvereinen sowie Aufrechterhaltung der stark ehrenamtlich geprägten Vereinssportstruktur
Beschreibung des Ziels
Die durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, in Form von deutlichen Mitgliedschaftsrückgängen, massiv beeinträchtigte stark ehrenamtlich geprägte Vereinssportstruktur soll durch die Gewinnung und Rückgewinnung von sportbetreibenden Menschen langfristig aufrechterhalten werden. Ein Großteil jener Menschen, die einem gemeinnützigen Sportverein beitreten, bleibt diesem über einen längeren Zeitraum als Mitglied erhalten und ermöglicht dadurch dem Verein, die ehrenamtliche Sportstruktur aufrecht erhalten zu können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Neumitgliedschaften in Sportvereinen im Rahmen des Förderprogrammes Sportbonus [Anzahl]
Istwert
208.638Anzahl
Zielzustand
200.000Anzahl
Datenquelle: BMKÖS Sektion II Sport - Sportbericht 2022, Seite 301
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Umsetzung des Refundierungsmodells "Sportbonus"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Stärkung des österreichischen Sports im Allgemeinen sowie insbesondere zur Gewinnung von Mitgliedern und Rückgewinnung von alten aktiv sportausübenden Mitgliedern in den Sportvereinen nach der COVID-19-Pandemie ist seitens des Bundes eine Anpassung des finanziellen Gesamtrahmens betreffend das Refundierungsmodell „Sportbonus“ im Rahmen der Initiative #comebackstronger von € 9 Mio. auf max. € 12 Mio. geplant. Konkret werden 75 % einer Mitgliedschaft von mind. 3 Monaten, jedoch max. € 90,00 pro Mitgliedschaft gefördert. Personen mit einem vorübergehenden Aufenthaltsrecht gemäß Vertriebenen-Verordnung der Bundesregierung vom 11.3.2022 (BGBl. II Nr. 92/2022) erhalten aufgrund ihrer finanziellen Situation bis zu 100 % ihrer Mitgliedschaft, jedoch maximal € 120,00 gefördert. Die Vereine können diese Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Sportbonus“ über die Dach- und Fachverbände als Fördernehmer bei der Bundes-Sport GmbH als Fördergeber abrechnen. Seitens der Neumitglieder werden lediglich 25 % pro Mitgliedschaft beim Sportverein eingezahlt. Das Angebot gilt für aktiv sportausübende Neumitglieder aus allen Altersgruppen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Der finanzielle Gesamtrahmen dieses Förderprogrammes betrug maximal zwölf Millionen Euro. Die in den Jahren 2021 bis 2023 dargestellten IST-Werte in der Höhe von insgesamt rund € 11,63 Mio. ergeben sich aus den in diesen Jahren an die Bundes-Sport GmbH insgesamt geleisteten Transferaufwendungen für die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Abwicklung des „Sportbonus“. Aufgrund der großen Nachfrage und Anzahl an geförderten Neumitgliedschaften konnten beinahe 97 % des finanziell verfügbaren Gesamtrahmens ausgeschöpft werden, womit das Ergebnis weitestgehend der Prognose entspricht.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Körperliche und seelische Gesundheit
Regelmäßige und ausreichende Bewegung ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen bei der Gesundheitsprävention. Neumitglieder mussten im Rahmen des Förderprogramms „Sportbonus“ – mit Ausnahme von Vertriebenen aus der Ukraine auf Basis der Vertriebenen-Verordnung – auch einen Eigenbeitrag von 25 % des Mitgliedsbeitrags leisten. Es ist daher davon auszugehen, dass die erworbenen Mitgliedschaften zur Sportausübung genutzt wurden. Eine regelmäßige sportliche Betätigung von über 200.000 neuen Mitgliedern hat eine bedeutend positive Auswirkung auf das Gesundheitssystem.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.