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Vorhaben

BÜNDELUNG: "Sportbonus"

Refundierungsmodell "Sportbonus" zur Gewinnung von Neumitgliedern in gemeinnützigen Sportvereinen im Rahmen der österreichweiten Initiative #comebackstronger

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -11.626

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die COVID-19-Pandemie hat die österreichische Bevölkerung vor große Herausforderungen gestellt. Die Zeit seit dem 1. Lockdown im März 2020 war insbesondere aber auch für den österreichischen Sport eine schwierige Phase. Der stark beeinträchtigte Zugang zu gemeinsamer Bewegung und gemeinsamem Sport hat zu einer verringerten sportlichen Aktivität in der Bevölkerung geführt. Der Vereinsbetrieb musste geschlossen werden, Indoorsport war im Breitensport nicht möglich und auch der Teamsport musste generell zurückgefahren werden. Vereinsangehörige haben ihre Mitgliedschaft nicht verlängert und sind somit – zumindest vorübergehend – aus dem organisierten Sport ausgeschieden. Insbesondere dort, wo die Sportausübung über einen langen Zeitraum gar nicht möglich war, kam es zu einem starken Rückgang bei den Mitgliederzahlen.

Die Unterstützungsmaßnahmen, die zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Pandemie für den österreichischen Sport entwickelt wurden – in erster Linie über den NPO-Fonds und den Sportligenfonds – wurden allgemein sehr positiv und im internationalen Vergleich vorbildhaft gesehen. Bereits Ende 2020 wurden darüber hinaus in enger Absprache zwischen dem organisierten Sport in Österreich und dem BMKÖS Planungen unter dem Titel „#comebackstronger“ gestartet, um eine gestärkte Rückkehr in den Sport so gut wie möglich zu unterstützen und für die Zeit nach dem Auslaufen der Unterstützungszahlungen gerüstet zu sein. In mehreren Arbeitsgruppen wurden zentrale Projekte gemeinsam ausgearbeitet.

Als eines der zentralen Projekte wurde das Refundierungsmodell „Sportbonus“, zur Gewinnung von Neumitgliedern in gemeinnützigen Sportvereinen, ins Leben gerufen. Unter Neumitgliedern sollten demnach sowohl Personen verstanden werden, die bislang noch nicht Mitglied in diesem Verein waren als auch jene, die in Folge der COVID-19-Pandemie aus dem Vereinssport ausgeschieden sind und zurückgewonnen werden sollen. Der Sportbonus dient der Teilrückerstattung von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen für die Zeiträume 2021/2022, 2022 bzw. 2022/2023 gemäß dem Förderprogramm. Dabei werden 75 % des Mitgliedsbeitrages, jedoch max. € 90,00 pro Mitgliedschaft gefördert. Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ist jener Mitgliedsbeitrag, den das Mitglied für die jeweilige Mitgliedschaft zu zahlen hätte. Der finanzielle Gesamtrahmen dieses Förderprogrammes umfasste ursprünglich bei der Einvernehmensherstellung im August 2021 maximal 9 (neun) Millionen Euro und soll nun auf maximal 12 (zwölf) Millionen Euro erhöht werden. Damit können etwa 200.000 Neumitglieder lukriert werden.

Die Notwendigkeit der Anpassung des Förderprogramms ergibt sich aus dem bislang äußerst erfolgreichen Verlauf des Förderprogramms „Sportbonus“. Bis einschließlich Mai 2022 konnten über das Förderprogramm rund 145.000 neue Mitglieder mit einem Fördervolumen von rund € 7,817 Mio. lukriert werden. Entgegen der ursprünglichen Einschätzung der Fördernehmer blieb das Interesse an Jahresmitgliedschaften für das Jahr 2022 auch im Sommer 2022 sehr hoch, wodurch mit einem weiterhin hohen Aufkommen des Programms zu rechnen ist.

Mit dem Refundierungsmodell „Sportbonus“ sollen einerseits gemeinnützige Sportvereine unterstützt werden, indem Neumitglieder gewonnen bzw. alte Mitglieder zurück in den Verein geholt werden. In Anbetracht dessen, dass die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2017 laut Erhebung der Statistik Austria stark gesunken waren, sollten andererseits auf diesem Weg mehr Menschen für die Bewegung und den Vereinssport begeistert werden. Das Refundierungsmodell „Sportbonus“ wurde zudem durch eine breit angelegte Medienkampagne beworben.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Gewinnung und Rückgewinnung von Mitgliedschaften in den gemeinnützigen Sportvereinen sowie Aufrechterhaltung der stark ehrenamtlich geprägten Vereinssportstruktur

Beschreibung des Ziels

Die durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, in Form von deutlichen Mitgliedschaftsrückgängen, massiv beeinträchtigte stark ehrenamtlich geprägte Vereinssportstruktur soll durch die Gewinnung und Rückgewinnung von sportbetreibenden Menschen langfristig aufrechterhalten werden. Ein Großteil jener Menschen, die einem gemeinnützigen Sportverein beitreten, bleibt diesem über einen längeren Zeitraum als Mitglied erhalten und ermöglicht dadurch dem Verein, die ehrenamtliche Sportstruktur aufrecht erhalten zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Neumitgliedschaften in Sportvereinen im Rahmen des Förderprogrammes Sportbonus [Anzahl]

Istwert

208.638

Anzahl

Zielzustand

200.000

Anzahl

Datenquelle: BMKÖS Sektion II Sport - Sportbericht 2022, Seite 301


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Umsetzung des Refundierungsmodells "Sportbonus"

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Stärkung des österreichischen Sports im Allgemeinen sowie insbesondere zur Gewinnung von Mitgliedern und Rückgewinnung von alten aktiv sportausübenden Mitgliedern in den Sportvereinen nach der COVID-19-Pandemie ist seitens des Bundes eine Anpassung des finanziellen Gesamtrahmens betreffend das Refundierungsmodell „Sportbonus“ im Rahmen der Initiative #comebackstronger von € 9 Mio. auf max. € 12 Mio. geplant. Konkret werden 75 % einer Mitgliedschaft von mind. 3 Monaten, jedoch max. € 90,00 pro Mitgliedschaft gefördert. Personen mit einem vorübergehenden Aufenthaltsrecht gemäß Vertriebenen-Verordnung der Bundesregierung vom 11.3.2022 (BGBl. II Nr. 92/2022) erhalten aufgrund ihrer finanziellen Situation bis zu 100 % ihrer Mitgliedschaft, jedoch maximal € 120,00 gefördert. Die Vereine können diese Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Sportbonus“ über die Dach- und Fachverbände als Fördernehmer bei der Bundes-Sport GmbH als Fördergeber abrechnen. Seitens der Neumitglieder werden lediglich 25 % pro Mitgliedschaft beim Sportverein eingezahlt. Das Angebot gilt für aktiv sportausübende Neumitglieder aus allen Altersgruppen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-11.626

Tsd. Euro

Plan

-12.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.626

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.626

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.802

Tsd. Euro

Plan

-1.802

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.802

Tsd. Euro

Plan

1.802

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.802

Tsd. Euro

Plan

1.802

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.810

Tsd. Euro

Plan

-10.198

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.810

Tsd. Euro

Plan

10.198

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.810

Tsd. Euro

Plan

10.198

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-14

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der finanzielle Gesamtrahmen dieses Förderprogrammes betrug maximal zwölf Millionen Euro. Die in den Jahren 2021 bis 2023 dargestellten IST-Werte in der Höhe von insgesamt rund € 11,63 Mio. ergeben sich aus den in diesen Jahren an die Bundes-Sport GmbH insgesamt geleisteten Transferaufwendungen für die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Abwicklung des „Sportbonus“. Aufgrund der großen Nachfrage und Anzahl an geförderten Neumitgliedschaften konnten beinahe 97 % des finanziell verfügbaren Gesamtrahmens ausgeschöpft werden, womit das Ergebnis weitestgehend der Prognose entspricht.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Körperliche und seelische Gesundheit

Regelmäßige und ausreichende Bewegung ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen bei der Gesundheitsprävention. Neumitglieder mussten im Rahmen des Förderprogramms „Sportbonus“ – mit Ausnahme von Vertriebenen aus der Ukraine auf Basis der Vertriebenen-Verordnung – auch einen Eigenbeitrag von 25 % des Mitgliedsbeitrags leisten. Es ist daher davon auszugehen, dass die erworbenen Mitgliedschaften zur Sportausübung genutzt wurden. Eine regelmäßige sportliche Betätigung von über 200.000 neuen Mitgliedern hat eine bedeutend positive Auswirkung auf das Gesundheitssystem.

Gesamtbeurteilung

Eine für den Sport zentrale Folge der COVID-19-Pandemie war der Rückgang der Zahl der Mitglieder in den österreichischen Sportvereinen in Folge der verordneten Beschränkungen bei der Sportausübung. Da die finanziellen Beiträge der Mitglieder die wesentlichste Säule bei der Finanzierung der Sportvereine bilden, war die Rück- bzw. Neugewinnung von Mitgliedern in enger Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport eine zentrale Maßnahme im Rahmen von „#comebackstronger“ – dem Maßnahmenpaket zur Unterstützung des Sports während und nach der Pandemie.

Durch den „Sportbonus“ wurden Neumitgliedschaften in Sportvereinen mit 75 % des Mitgliedsbeitrags, maximal aber mit € 90 pro Mitgliedschaft gefördert. Der Eigenbeitrag von 25 % war einerseits die Grundlage für die Auszahlung der Förderung, andererseits ein wesentliches Element um einen potenziellen Missbrauch zu verhindern. Mitgliedschaften für Vertriebene aus der Ukraine, die eine Bestätigung aufgrund der Vertriebenen-Verordnung vorweisen konnten, wurden bis zu € 120 ohne Eigenbeitrag gefördert.

Die im Projektverlauf nach oben angepassten Zielwerte konnten mit 208.638 Neumitgliedern übererfüllt werden. Anzumerken ist, dass die Beteiligung der Sportvereine während des Förderprogramms immer größer wurde. Das lag vor allem an der zunehmenden Bekanntheit der Aktion und an den konkreten Anfragen, die an die Sportvereine seitens möglicher Neumitglieder gerichtet wurden. Der „Sportbonus“ war die mit Abstand größte Mitgliedergewinnungsaktion in der Geschichte des österreichischen Sports und stellte einen wichtigen Beitrag zum Wiedererstarken des Sports nach der COVID-19-Pandemie dar.

Ein wesentliches Erfolgskriterium war die enge Kooperation des Bundesministeriums mit dem organisierten Sport sowie der Bundes-Sport GmbH als abwickelnde Stelle. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die das Fördermodell im Detail entwickelt hat. Die Expertise aus den Dach- und Fachverbänden war wesentlich, um möglichst viele Vereine zur Teilnahme zu bewegen und ein möglichst einfach abzuwickelndes Förderverfahren aufzusetzen. Da Vereine auf die Mitarbeit von Ehrenamtlichen angewiesen sind, war die Beschränkung des erforderlichen Verwaltungsaufwands auf das Notwendigste ein wesentliches Anliegen bei der Ausarbeitung des Förderprogramms.

Das Feedback zur Abwicklung des Programms war in hohem Ausmaß positiv, wie sich in Expert:inneninterviews im Rahmen einer Masterarbeit zum „Sportbonus“ gezeigt hat. Die Ergebnisse waren präzise messbar. Die Erfahrungen aus dem Förderprogramm „Sportbonus“ waren wesentlich, um daraus ein konkretes Förderprogramm für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu entwickeln, das mit „Willkommen im Club“ 2024 umgesetzt wurde.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.