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Vorhaben

Teuerungsausgleich

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Betriebsmittel

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -108.850

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Durch die Kriegsereignisse in der Ukraine kam es zu einem weiteren starken Anstieg der Strom- und Gaspreise sowie der Dünger- und Futtermittelkosten – die sich insgesamt sehr negativ auf die Produktionskosten sämtlicher landwirtschaftlicher Betriebe in Österreich (ca. 100.000 Betriebe) niedergeschlagen haben; es ist weiterhin mit hohen Kostenbelastungen für die Produzenten zu rechnen, die nicht zur Gänze über die Marktpreise ausgeglichen werden können.
Da alle Sektoren der Landwirtschaft von der Teuerung betroffen sind, soll die Förderung allen landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen. Das Ausmaß der Förderung orientiert sich sowohl am durchschnittlichen Gasölverbrauch für die angebauten Kulturarten als auch am Ausmaß der Tierhaltung. Es stehen insgesamt 110 Mio. Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Teuerungsausgleich ist eine national finanzierte Förderungsmaßnahme zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Betriebsmittel seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs. Ziel ist, dass bäuerliche Familienbetriebe trotz der akuten Verteuerung der Betriebsmittel die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe nicht in Frage stellen und damit weiterhin zu einer regional ausgewogenen Lebensmittelversorgung beitragen. Die Maßnahme trägt damit zu den Zielen gem. § 1 des Landwirtschaftsgesetztes 1992 sowie zum Ziel der österreichischen Bundesregierung – einer multifunktionalen, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln und einem hohem Selbstversorgungsgrad – gemäß Regierungsprogramm 2020-2024 (S. 106) bei.

Ein Zusammenhang mit den mittelfristigen Strategien der Europäischen Union ist wie folgt gegeben: Die Förderung wird beihilferechtlich auf den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine gestützt (Amtsblatt der Europäischen Kommission 2022/C 280/01).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Abfederung der seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs aufgetretenen Mehrkosten bei Betriebsmittel, die sich wirtschaftlich negativ auf Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe auswirken.

Beschreibung des Ziels

Ziel ist es, dass bäuerliche Familienbetriebe trotz der akuten Verteuerung der Betriebsmittel die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe nicht in Frage stellen und damit weiterhin zu einer regional ausgewogenen Lebensmittelversorgung beitragen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe (laut INVEKOS) [Anzahl]

Istwert

104.072

Anzahl

Zielzustand

105.500

Anzahl

Datenquelle: Agrarmarkt Austria, INVEKOS-Daten

Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe [Anzahl]

Istwert

104.072

Anzahl

Zielzustand

105.500

Anzahl

Datenquelle: Agrarmarkt Austria, INVEKOS-Daten


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zuschuss

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gegenstand der Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Betriebsmittel, die seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs aufgetreten ist.
Der Zuschuss besteht aus flächenbezogenen Förderbeträgen je Bewirtschaftungseinheit in EUR/ha sowie einem tierbezogenen Förderbetrag in EUR/GVE. Das Ausmaß der Bewirtschaftungseinheiten sowie die Anzahl der GVE wird aus dem Mehrfachantrag 2022 herangezogen.
Um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Begünstigten als auch für die Agrarmarkt Austria möglichst gering zu halten, wird die Förderung basierend auf den mit dem Mehrfachantrag für das Antragsjahr 2022 beantragten und beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten (GVE) ermittelt.
Die Förderung wird beihilferechtlich auf den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine gestützt.
Förderungsabwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria im Namen und auf Rechnung des Bundes.
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, sind für die Gewährung des Zuschusses anspruchsberechtigt.
Die Genehmigung der Förderung hat bis spätestens 31. Dezember 2022 zu erfolgen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2023
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-108.850

Tsd. Euro

Plan

-110.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

108.850

Tsd. Euro

Plan

110.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

108.850

Tsd. Euro

Plan

110.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-108.850

Tsd. Euro

Plan

-110.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

108.850

Tsd. Euro

Plan

110.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

108.850

Tsd. Euro

Plan

110.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde ein Budget in Höhe von 110.000.000 Euro zur Auszahlung am 21. Dezember 2022 festgelegt. Im Ergebnis wurden am 21. Dezember 2022 108.850.344,60 Euro an 104.072 Betriebe ausgezahlt. Die Differenz zwischen festgelegten und ausgezahlten Mitteln beträgt 1.149.655,40 Euro. Grund hierfür ist die Differenz zwischen der Anzahl der eingereichten Mehrfachanträge (110.854) und der genehmigten Mehrfachanträge (104.072). Die abgelehnten Betriebe haben keine Zahlungen erhalten.
Die in Summe 6.782 abgelehnten Mehrfachanträge haben folgende drei Gründe:

1. Der MFA 2022 wurde nach dem Stichtag 09.06.2022 abgegeben (80 Fälle)
2. Es wurde keine flächen- oder tierbezogene GAP-Förderung beantragt (4.464 Fälle)
3. Mindestbetrag lt. Beantragung wurde nicht erreicht (2.238 Fälle)

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Insgesamt wurden 108.850.344,60 Euro an 104.072 Betriebe ausgezahlt. Im Durchschnitt sind folgende finanzielle Auswirkungen zu vermerken:
Für Flächen hat ein Betrieb im Durchschnitt 761 Euro erhalten.
Für Tiere hat ein Betrieb im Durchschnitt 286 Euro erhalten.

Gesamtbeurteilung

Gezielte finanzielle und mit wenig bürokratischem Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe verbundene Unterstützung ist in Zeiten multipler Krisen ein wichtiges Zeichen für die heimische Landwirtschaft. Die Auszahlung des Teuerungsausgleichs im Dezember 2022 war die erste von mehreren Entlastungsmaßnahmen, mit denen die landwirtschaftlichen Betriebe gezielt unterstützt wurden. Ziel aller Maßnahmen ist es, dass bäuerliche Familienbetriebe trotz diverser exogener Herausforderungen die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe nicht in Frage stellen und damit weiterhin zu einer regional ausgewogenen Lebensmittelversorgung beitragen.

Die Maßnahme wurde anhand des eingereichten Mehrfachantrags für das Jahr 2022 berechnet, in dem die beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten bereits erfasst waren. Die Antragstellung erfolgte also in Form eines automatisierten Antrages, so blieb der Verwaltungsaufwand für die Betriebe gering. Die Abwicklung seitens Landwirtschaftskammern und Zahlstelle ist planmäßig verlaufen.

Insgesamt wurden 108.850.344,60 Euro an 104.072 Betriebe ausgezahlt. Die Differenz zwischen festgelegten und ausgezahlten Mitteln in Höhe von rund 1,15 Mio. Euro lässt sich auf rund 6.800 nicht förderfähige Mehrfachanträge zurückführen.
Der Zielwert von 105.500 Betrieben wurde damit geringfügig unterschritten. Da die Anzahl der Betriebe in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen hat, wurde bereits bei der Erstellung der WFA darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Förderwerber:innen etwas geringer ausfallen könnte.

Im Durchschnitt hat jeder Betrieb 1.046 Euro erhalten. Dies ist ein Beitrag zur Abfederung der gestiegenen Betriebsmittel.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen