Vorhaben
Bündelung: Einrichtung von Deutschförderklassen- und kursen, Änderung SchUG und SchPflG
Bündelung: Einrichtung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen, Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, Änderung des Schulpflichtgesetzes nachträglich gebündelt mit: Novelle der Lehrpläne für Volksschule und der Sonderschulen, der Lehrpläne der Neuen Mittelschule sowie der Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen, Schulreifeverordnung, Novelle der Lehrpläne für höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, der Lehrpläne der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik sowie des Lehrplans der Polytechnischen Schule
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -146.196
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche SchülerInnen durch die Bildung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Förderung der außerordentlichen SchülerInnen [Stunden]
Istwert
20Stunden
Zielzustand
20Stunden
Datenquelle: SchUG
Ziel 2: Zielgruppenspezifische und treffsichere Gestaltung der Deutschfördermaßnahmen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Passgenaue Deutschfördermaßnahmen für außerordentliche SchülerInnen [Stunden]
Istwert
20Stunden
Zielzustand
20Stunden
Datenquelle: SchUG
Ziel 3: Festlegung der Deutsch-Kompetenz als Schulreifekriterium
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Überprüfung Deutsch-Kompetenz als Schulreifekriterium iRd Schulreifefeststellung
Ausgangszustand 2018:
Derzeit werden Schülerinnen und Schüler, die grundsätzlich schulreif sind, aber über eine mangelnde Kenntnis der Unterrichtssprache verfügen, gemäß § 4 Abs. 2 lit. a oder Abs. 5 SchUG als außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufgenommen und gemäß § 8e SchOG im Rahmen von Sprachförderkursen/Sprachstartgruppen so gefördert, dass sie im Anschluss dem Unterricht der betreffenden Schulstufe als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Zielzustand 2023:
Zum Zeitpunkt der Evaluierung werden Schülerinnen und Schüler, die über keine oder äußerst mangelhafte Kenntnis der Unterrichtssprache verfügen, als nicht schulreif eingestuft und einer Deutschförderklasse zugewiesen. Schülerinnen und Schüler, die über mangelnde Kenntnis der Unterrichtssprache verfügen, werden als schulreif mit außerordentlichem Status eingestuft und einem Deutschförderkurs zugewiesen.
Istzustand 2023:
Im Rahmen der Schulreifefeststellung wird, neben der geistigen und körperlichen Reife erhoben, ob Kinder über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht der ersten Schulstufe folgen zu können. Zur Spracherhebung wird ein Orientierungs-Messinstrument (MIKA-O) zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung gestellt. Ergibt sich auf Basis der Schulreifefeststellung eine fehlende oder sehr mangelhafte Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch und ist zu erwarten, dass die zukünftige Schülerin/der zukünftige Schüler auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse dem Unterricht nicht folgen wird können, wird das Kind einer MIKA-D-Testung (Messinstrument zur Kompetenzanalyse Deutsch) unterzogen. Wird das vorläufige Ergebnis bestätigt, wird das Kind als außerordentlich eingestuft und einer Deutschförderklasse zur intensiven Förderung der Unterrichtssprache zugeordnet oder im Regelunterricht mit spezieller Förderung in Deutschförderkursen unterrichtet. Im Schuljahr 2020/21 besuchten 15.561 außerordentliche Schülerinnen und Schüler erstmals die Volkschule. Davon wurden 10.075 auf der ersten Schulstufe eingeschult. 5.486 der außerordentlichen Schulanfängerinnen und -anfänger besuchten aufgrund der mangelnden körperlichen, geistigen bzw. sozialen Reife die Vorschulstufe.
Datenquelle:
Schulpflichtgesetz
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 4: Sicherstellung der Erfüllung der Schulpflicht
Beschreibung des Ziels
Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Schulpflicht wahr.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Sanktionsmechanismen bei Schulpflichtverletzung
Ausgangszustand 2018:
Administrativ aufwändiger 5-Stufen-Plan
Zielzustand 2023:
Klare Sanktionsmechanismen
Istzustand 2023:
Im Schulpflichtgesetz ist festgelegt, dass zur Hintanhaltung von Schulpflichtverletzungen zunächst von der Schule geeignete Maßnahmen zu setzen sind (Ursachenfeststellung, Verwarnung, Vereinbarungen mit Schüler/innen und Erziehungsberechtigten). Bei mehr als dreitägigem ungerechtfertigten Fernbleiben ist die Schulpflichtverletzung jedenfalls zur Anzeige zu bringen. Damit ist sichergestellt, dass bei Schulpflichtverletzungen unmittelbar effektive Maßnahmen ergriffen werden, damit ein ungerechtfertigtes Fernbleiben von der Schule, das die Gefahr von Bildungslaufbahnverlusten für die/den betroffene/n Schüler/in in sich birgt, unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten möglichst rasch aufgearbeitet und beendet wird.
Datenquelle:
Schulpflichtgesetz
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 5: Optimierung der Oberstufe
Beschreibung des Ziels
Die Organisation der Neuen Oberstufe entspricht den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Evaluationsbericht zur Neuen Oberstufe liegt vor
Ausgangszustand 2018:
Diffuse Rückmeldungen aus dem System hinsichtlich Anpassungsbedarf der Neuen Oberstufe
Zielzustand 2023:
Eine fundierte Grundlage für die Optimierung der Neuen Oberstufe liegt vor
Istzustand 2023:
Die Evaluationsergebnisse zeigten einerseits Schwierigkeiten in der Implementierung (z.B. in der Dokumentation von Semesterprüfungen), andererseits aber auch konkreten Adaptionsbedarf bei einzelnen rechtlichen Regelungen (z.B. Aufsteigen, Wiederholung von Semesterprüfungen, Individuelle Lernbegleitung (ILB) für alle Schüler/innen ab der 10. Schulstufe). Mit BGBl. I Nr. 19/2021 und BGBl. I Nr. 96/2022 wurden gesetzliche Anpassungen vorgenommen, mit denen das Aufsteigen und die Wiederholung von Semesterprüfungen neu geregelt und die ILB für alle eingeführt wurden. Zudem wurde die Entscheidung über die semestrierte Oberstufe in die Schulautonomie gelegt.
Datenquelle:
Evaluationsbericht der Universität Graz (Endbericht 2020)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Objektive und transparente Feststellung des außerordentlichen Status bzw. in weiterer Folge des Ausmaßes der Deutschförderung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur standardisierten Feststellung des außerordentlichen Status sowie in weiterer Folge zur Zuweisung zu einer spezifischen Fördermaßnahme (Deutschförderklasse oder Deutschförderkurs) wird ein bundesweit einheitliches standardisiertes Sprachstandsfeststellungsinstrument entwickelt.
Dieses Verfahren ist bei der Aufnahme in der Schule sowie in weiterer Folge jeweils am Ende eines Semesters durchzuführen, so dass eine objektive und transparente Entscheidung über die Aufnahme sowie den Verbleib in der Maßnahme bzw. Überführung in die nächste Fördermaßnahme oder den ordentlichen Status getroffen werden kann.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Entwicklung von Lehrplänen für die Deutschförderklassen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für die neu einzurichtenden Deutschförderklassen sind Lehrpläne zu entwickeln, die auf die Dauer von einem Semester ausgerichtet sind. Diese Lehrpläne sind für 4-Jahres-Blöcke zu erlassen – also für die Grundschule (1. bis 4. Schulstufe) und die Sekundarstufe I (5. – 8. Schulstufe). In der Sekundarstufe II ist auf die unterschiedliche Ausbildungsdauer der einzelnen Schularten (9. – 13. Schulstufe) Bedacht zu nehmen. Das Ausmaß der Deutsch-Stunden soll in der Grundschule 15 Stunden, in der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II 20 Stunden betragen.
Durch die Bündelung erfolgt die Konkretisierung dieser Maßnahme in Form der nun entwickelten Deutschförderpläne für alle Schularten. Die überwiegende Anzahl der Stunden in den Deutschförderklassen ist für den Erwerb der deutschen Sprache im Fach „Deutsch in der Deutschförderklasse“ vorgesehen. Die Lehrpläne orientieren sich in ihren Ansprüchen an den sprachlichen Kompetenzen, die für das Folgen des Unterrichts in der jeweiligen Schulform notwendig sind. Die verbleibende Anzahl der Stunden steht laut Stundentafel für die übrigen Fächer (Religion bzw. weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen) der jeweiligen Schulstufe zur Verfügung, in denen ebenfalls auf geeignete Weise Deutschlernsequenzen vermittelt werden sollen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Zwischenevaluierung der Neuen Oberstufe
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Möglichkeit des Aufschiebens des Beginns der Neuen Oberstufe wird um zwei weitere Jahre bis spätestens 01.09.2021 verlängert. Weiters wird es Schulen, die die Neue Oberstufe bereits umgesetzt haben, ermöglicht, von der neuen Rechtslage auf die zuvor geltende Rechtslage umzustellen. Bis Ende 2019 wird anhand der bestehenden Neuen Oberstufen eine Evaluierung durchgeführt, um für alle Schulen bis 01.09.2021 optimierte rechtliche Rahmenbedingungen bereitzustellen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung klarer Sanktionsmechanismen bei Schulpflichtverletzungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ermächtigung der Schulleitung oder einer von dieser beauftragten Person zur Setzung effektiver sowie spezialpräventiver Sofortmaßnahmen (insbesondere Verwarnung)
Verhängung einer Verwaltungsstrafe bei ungerechtfertigtem Fernbleiben vom Unterricht an mehr als drei Schultagen oder je nach konkreter Situation bei (zeitlich) geringerer, aber schwerwiegender Schulpflichtverletzung, der eine gezielte Maßnahme/Verwarnung vorangegangen ist
Festlegung einer generalpräventiven Mindestverwaltungsstrafe von 110 Euro
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung von bundesweit einheitlichen Kriterien zur Feststellung der Schulreife
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Kriterien für das Vorliegen der körperlichen und geistigen Reife werden in vier Kategorien unterteilt. Durch die Schulleitung ist anhand dieser Merkmale zu diagnostizieren, ob das Kind in der Lage ist, der ersten Schulstufe zu folgen, ohne körperlich oder geistig überfordert zu sein. Ob der Entwicklungsstand erreicht ist, der es dem Kind ermöglicht, sich die entsprechenden Kulturtechniken anzueignen und den Lernprozess in der Gruppe zu vollziehen, muss im Einzelfall bestimmt werden. Es ist die Schulreife anhand aller dieser Kriterien in Gesamtschau festzustellen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bei der Erstellung der WFA wurden Kosten für die Einführung der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse dargestellt, die einerseits den Transferaufwand für Landeslehrpersonen und andererseits den Personalaufwand für Bundeslehrpersonen betrafen. Auf der anderen Seite wurden die aufgrund des gleichbleibenden Lehrpersonalbedarfs im Ergebnis gleich hohen Kosten für die wegfallenden Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse als Einsparung angesetzt.
Die Deutschförderklassen und Deutschförderkurse wurden ab dem Schuljahr 2018/19 planmäßig kostenneutral umgesetzt. Die Annahmen waren zutreffend und es ist tatsächlich zu keinen finanziellen Auswirkungen durch die Einführung der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse gekommen. Die Bedeckung konnte planmäßig durch die Einsparungen aus dem Wegfall der Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse in der UG30 durchgeführt werden. Mehrbedarfe für die Deutschförderung, die sich durch die Aufnahme von vertriebenen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine ab dem Jahr 2022 ergaben, wurden durch gesonderte „Förderstundenpakete“ bedeckt.
Für die Länder gab es wie geplant keine finanziellen Auswirkungen, da der Aktivitätsaufwand für das Landeslehrpersonal vom Bund gemäß § 4 FAG 2017 refundiert wird.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Die Schülerinnen und Schüler werden entlang ihrer Talente und Begabungen bestmöglich gefördert. Die weiterentwickelte Oberstufe bietet den Rahmen dafür.
Bei der Einführung der Deutschfördermaßnahme 2018 befanden sich in den allgemein bildenden Pflichtschulen rund 35000 außerordentliche Schülerinnen und Schüler in Deutschfördermaßnahmen. In den folgenden Jahren war die Anzahl der Schülerinnen etwas niedriger (SJ 2019/20: 30.883; SJ 2020/21: 31.482; SJ 2021/22: 32.694). Mit dem Beginn des Ukraine-Krieges gab es einen deutlichen Anstieg der ao. Schülerinnen und Schüler. Im SJ 2022/23 befanden sich 45.757 Schülerinnen und Schüler in der Deutschfördermaßnahme.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.