Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Bündelung: Änderung der Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (ELStV) 2018 und 2019

Bündelung: Änderung der Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen 2018 gebündelt mit der Änderung der Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen 2019

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -5.848

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Novelle 2018:
Die Bundesanstalt hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und den zu dieser Verordnung ergangenen Durchführungsverordnungen der Kommission gemäß diesen Verordnungen statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten eine Statistik zu erstellen.

Das BMASGK hat der Bundesanstalt den mit den Erhebungen und der Erstellung der Statistiken nach dieser Verordnung verbundenen Aufwand abzugelten. Ziel der Novelle ist die Neu-Festlegung des der Bundesanstalt Statistik Österreich für die Erstellung der Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen gebührenden Kostenersatzes, die Aktualisierung der Merkmale, die zur Berechnung von nationalen Indikatoren für soziale Eingliederung erforderlich sind, sowie der Verweisungen auf innerstaatliche und EU-Rechtsgrundlagen.

Novelle 2019:
Für die Erstellung der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistik liegen weitere Verwaltungsdatenquellen durch das am 1. Juni 2019 in Kraft getretene Sozialhilfe-Statistikgesetz und durch die Einführung des Familienzeitbonus vor, die in die Statistikerstellung einbezogen werden sollen. Durch die Verwendung der Verwaltungsdaten soll einerseits die Qualität der Erhebung verbessert werden, andererseits sollen die Respondenten entlastet werden, da diese Informationen andernfalls durch Befragung zu erheben wären. Darüber hinaus sind einige Verweise auf innerstaatliche und EU-Rechtsgrundlagen nicht mehr aktuell und sind zu aktualisieren.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit der Erlassung der Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV) hat die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich die Statistiken über Einkommen von Personen und Privathaushalten sowie Statistiken über Lebensbedingungen zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese Statistiken liefern hochqualitative Daten und Ergebnisse zu Armut, Einkommensverteilung, Leistbarkeit, Lebensbedingungen, Gesundheit etc., die zentral für die Arbeiten des Ressorts sind. Die statistischen Daten, die aufgrund der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung gewonnen werden, leisten einen wichtigen Beitrag für die evidenzbasierte Politikgestaltung. Das Vorhaben trägt zur Erfüllung europäischer Verpflichtungen gem. Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 bzw. Verordnung (EU) 2019/1700 bei. Auf Basis der jährlichen Erhebungsergebnisse konnten die Indikatoren für die Wirkungsdimension der Europa-2030-Sozialzielgruppe, die durch die beiden Indikatorengruppen des Sozialschutzausschusses (Social Protection Committee, SPC) und des Beschäftigungsausschusses (Employment Committee, EMCO) festgelegt wurden, berechnet werden. Darüber hinaus dient das Vorhaben der Messung von Wirkungsziel 5 der UG 21 („Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen“). Außerdem trägt das Vorhaben durch die Generierung von Evidenzen zu Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung zur Erreichung von SDG 1, insbesondere Ziel 1.2 („Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken“) bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Gewährleistung der zukünftigen Finanzierung der Erstellung der Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Novelle 2018)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anpassung des Kostenersatzes [€]

Istwert

1.149.000

Zielzustand

1.149.000

Datenquelle: Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung

Meilenstein 1: Durchführung einer Kostenevaluierung

Ausgangszustand 2018:

Die aktuelle Verordnung sieht eine Kostenevaluierung für das Jahr 2018 vor. Bei Nichtfortschreibung des Kostenersatzes wäre die Erstellung der Statistik ab 2019 aufgrund der unzureichenden Finanzierung nicht mehr gesichert und die erforderlichen Daten könnten nicht an das statistische Amt der EU übermittelt werden.

Zielzustand 2023:

Die Statistik wird aufgrund der Finanzierung gemäß den europäischen Vorgaben und den Qualitätsrichtlinien der Bundesanstalt erstellt. Die erforderlichen Daten werden an das statistische Amt der EU übermittelt.

Istzustand 2023:

Die Kostenevaluierung wurde durch eine externe Wirtschaftsprüfung durchgeführt. Auf Basis dessen wurde ein neuer Kostersatz für die Bundesanstalt Statistik Österreich in der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung festgelegt. Dieser stellt eine ausreichende Finanzierung sicher und gewährleistet, dass die erforderlichen Daten entlang der europäischen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 bzw. Verordnung (EU) 2019/1700 an das statistische Amt der EU übermittelt werden konnten.

Datenquelle:
Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung und Evaluierungsbericht

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Sicherstellung, dass die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen den aktuellen statistischen Anforderungen gerecht wird (Novelle 2018)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Aktualisierung der Erhebungsmerkmale

Ausgangszustand 2018:

Die zurzeit erhobenen Merkmale entsprechen, auf Grund zwischenzeitlich neu dazugekommener Erfordernissen, nicht gänzlich den aktuellen Anforderungen.

Zielzustand 2023:

Die Statistik wird auf Grund der aktualisierten Merkmale den aktuellen statistischen Anforderungen gerecht.

Istzustand 2023:

Die Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung wurde adaptiert, sodass in § 5 nun alle aktuellen und relevanten Erhebungsmerkmale abgebildet sind. Damit entspricht die Statistik den aktuellen datenmäßigen Anforderungen, sodass hochqualitative Ergebnisse sichergestellt sind.

Datenquelle:
Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Die Verwendung von Verwaltungsdaten zu Beziehern eines Familienzeitbonus gemäß Familienzeitbonusgesetz ist in der ELStV geregelt (Novelle 2019)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verwendung von Verwaltungsdaten zum Familienzeitbonus

Ausgangszustand 2018:

Die Verwendung von Verwaltungsdaten zu Beziehern eines Familienzeitbonus gemäß dem Familienzeitbonusgesetz ist nicht geregelt.

Zielzustand 2023:

Die Verwendung von Verwaltungsdaten zu Beziehern eines Familienzeitbonus gemäß dem Familienzeitbonusgesetz ist in der ELStV geregelt.

Istzustand 2023:

Die Verwendung von Verwaltungsdaten zu Beziehern eines Familienzeitbonus gemäß dem Familienzeitbonusgesetz ist in § 6 der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung geregelt.

Datenquelle:
Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Die Verweise in der Verordnung entsprechen den geltenden Fassungen der innerstaatlichen und europäischen Rechtsvorschriften (Novelle 2019)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Aktualisierung der Verweise auf innerstaatliches und europäisches Recht (Novelle 2019)

Ausgangszustand 2018:

Die Verweise entsprechen nicht mehr den geltenden innerstaatlichen und europäischen Fassungen.

Zielzustand 2023:

Die Verweise entsprechen den geltenden innerstaatlichen und europäischen Fassungen.

Istzustand 2023:

Im Zuge der Anpassung der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung wurden die Verweise auf innerstaatliches und europäisches Recht aktualisiert, sodass sie dem neuesten Stand entsprechen.

Datenquelle:
Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Die Verweise in der Verordnung entsprechen den geltenden Fassungen der innerstaatlichen und europäischen Rechtsvorschriften (Novelle 2018)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Aktualisierung der Verweise auf innerstaatliches und europäisches Recht (Novelle 2018)

Ausgangszustand 2018:

Die Verweise entsprechen nicht mehr den geltenden innerstaatlichen und europäischen Fassungen.

Zielzustand 2023:

Die Verweise entsprechen den geltenden innerstaatlichen und europäischen Fassungen.

Istzustand 2023:

Im Zuge der Anpassung der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung wurden die Verweise auf innerstaatliches und europäisches Recht aktualisiert, sodass sie dem neuesten Stand entsprechen.

Datenquelle:
Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 6: Die Verwendung von Verwaltungsdaten gemäß Sozialhilfe-Statistikgesetz zu Beziehern der Sozialhilfe ist in der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung (ELStV) geregelt (Novelle 2019)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verwendung von Verwaltungsdaten zur Sozialhilfe

Ausgangszustand 2018:

Die Verwendung von Verwaltungsdaten zu Beziehern der Sozialhilfe ist nicht geregelt.

Zielzustand 2023:

Die Verwendung von Verwaltungsdaten zu Beziehern der Sozialhilfe ist in der ELStV geregelt.

Istzustand 2023:

Die Verwendung von Verwaltungsdaten zu Beziehern der Sozialhilfe ist in § 6 der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung geregelt.

Datenquelle:
Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Festlegung des Kostenersatzes zur kostendeckenden Durchführung der Verordnung durch Änderung des § 13 ELStV (Novelle 2018).

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Festlegung des ab dem Erhebungsjahr 2018 der Bundesanstalt gebührenden Kostenersatzes, Festsetzung der nächsten Kostenevaluierung der Statistik im Jahr 2023 (§13 ELStV).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Festlegung der zu adaptierenden Merkmale, die zur Berechnung von nationalen Indikatoren für soziale Eingliederung erforderlich sind, in § 5 Z 3 ELStV (Novelle 2018).

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

§ 5 Z 3 ELStV regelt die Merkmale, die zur Berechnung von nationalen Indikatoren für soziale Eingliederung erforderlich sind. Diese werden mit der Verordnung angepasst.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Aktualisierung der Verweise durch Änderung des § 15 ELStV und einer Anpassung in § 8 ELStV (Novelle 2018).

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die in den §§ 8 und 15 ELStV enthaltenen Verweisungen auf innerstaatliche und europäische Rechtsgrundlagen werden aktualisiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Regelung der Verwendung von Verwaltungsdaten zur Sozialhilfe für die Erstellung der Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen, in § 6 Abs. 1 Z 2a (Novelle 2019).

Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ergänzung von § 6 Abs. 1 Z 2a in der ELStV, in der die Verwendung von Verwaltungsdaten zu Sozialhilfe-Beziehenden gemäß Sozialhilfe-Statistikgesetz geregelt wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Regelung der Verwendung von Verwaltungsdaten zum Familienzeitbonus für die Erstellung der Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen, in § 6 Abs. 1 Z 3a (Novelle 2019).

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ergänzung von § 6 Abs. 1 Z 3a in der ELStV, in der die Verwendung von Verwaltungsdaten zu Beziehern eines Familienzeitbonus gemäß Familienzeitbonusgesetz geregelt wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Aktualisierung der Verweise durch Änderung des § 15 ELStV (Novelle 2019).

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die in § 15 ELStV enthaltenen Verweisungen auf innerstaatliche und europäische Rechtsgrundlagen werden aktualisiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-5.848

Tsd. Euro

Plan

-5.739

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.848

Tsd. Euro

Plan

5.739

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.848

Tsd. Euro

Plan

5.739

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.143

Tsd. Euro

Plan

-1.143

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.143

Tsd. Euro

Plan

1.143

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.143

Tsd. Euro

Plan

1.143

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.149

Tsd. Euro

Plan

-1.149

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.149

Tsd. Euro

Plan

1.149

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.149

Tsd. Euro

Plan

1.149

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.149

Tsd. Euro

Plan

-1.149

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.149

Tsd. Euro

Plan

1.149

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.149

Tsd. Euro

Plan

1.149

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.165

Tsd. Euro

Plan

-1.149

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.165

Tsd. Euro

Plan

1.149

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.165

Tsd. Euro

Plan

1.149

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.242

Tsd. Euro

Plan

-1.149

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.242

Tsd. Euro

Plan

1.149

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.242

Tsd. Euro

Plan

1.149

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung (ELStV) sieht eine Wertsicherungsklausel vor, wonach der Kostenersatz für die Bundesanstalt Statistik Österreich auf Basis des Verbraucherpreisindex wertgesichert ist, wobei die Indexzahl des Monats in dem diese Verordnung in Kraft tritt die Ausgangsbasis bildet. Diese Wertsicherungsklausel wird jeweils dann angewendet, wenn durch ihre Anwendung eine Erhöhung oder Verminderung des Kostenersatzes um mindestens 5% eintritt. Im September 2021 (+5,4%) und Mai 2022 (+5,7%) kam die Wertsicherungsklausel unterjährig zur Anwendung, wobei nicht alle Teilzahlungsbeträge gleichermaßen valorisiert wurden. Dadurch erhöhten sich die Auszahlungen.

Gesamtbeurteilung

Gemäß Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV) und der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 bzw. Verordnung (EU) 2019/1700 hat die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich die Statistiken über Einkommen von Personen und Privathaushalten sowie Statistiken über Lebensbedingungen zu erstellen und zu veröffentlichen. Entsprechend der Verordnung waren im Jahr 2018 die Kosten für die Durchführung der Statistiken einer Evaluierung zu unterziehen und bei Bedarf durch den damaligen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen für die Erhebungsjahre ab 2018 neu festzulegen. Für die Evaluierung hat die Bundesanstalt Statistik Österreich die Unterlagen der internen Kostenrechnung gemäß § 32 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000 offen zu legen. Die Kosten wurden darüber hinaus durch eine externe Wirtschaftsprüfungskanzlei geprüft. Auf Basis dieser Ergebnisse wurde ein neuer Kostersatz in Höhe von 1.149.000 Euro für die Bundesanstalt Statistik Österreich in der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung festgelegt. Im September 2021 und Mai 2022 kam darüber hinaus die Wertsicherungsklausel zur Anwendung, wodurch der Kostensatz valorisiert wurde. Es konnte eine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden, die gewährleistet, dass die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen fortgeführt werden konnte. Damit wurde ein wesentliches Ziel dieses Vorhabens zur Gänze erreicht.

Um sicherzustellen, dass die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen den aktuellen statistischen Anforderungen gerecht wird, wurden zusätzliche Erhebungsmerkmale in die Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung aufgenommen. Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1700 können dadurch die jährlichen Indikatorensets hinsichtlich der Europa-2030-Sozialzielgruppe erhoben und berechnet werden. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Ziele konnten somit vollumfänglich erfüllt werden.

Es wurden entsprechenden Regelungen in die Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung aufgenommen, sodass sowohl die Verwendung von Verwaltungsdaten zur Sozialhilfe als auch die Verwaltungsdaten zum Familienzeitbonus ermöglicht wurde. Damit konnte der Befragungsaufwand reduziert und die statistische Qualität verbessert werden. Außerdem wurden in der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung die Verweise auf die derzeit geltenden Fassungen der innerstaatlichen und europäischen Rechtsvorschriften aktualisiert. Durch die gesetzten Maßnahmen sind alle erwarteten Wirkungen des Vorhabens zur Gänze eingetreten.


Verbesserungspotentiale

Durch die Kostenevaluierung und Festlegung des Kostenersatzes konnten Optimierungspotentiale und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung in der Erhebung, etwa durch die Anpassung von Prozessen in der Bundesanstalt Statistik Österreich und durch den verstärkten Einsatz von Verwaltungsdaten, identifiziert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen auch in Zukunft sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig durchgeführt wird, sowie die europäischen Vorgaben der Verordnung (EG) 1177/2003 bzw. Verordnung (EU) 2019/1700 berücksichtigt werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.