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Vorhaben

Bündelung: Richtlinie für eine Zuschussförderung zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU

Bündelung: Richtlinie für eine Zuschussförderung zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU

2023
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.281

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. 108/2017, sind 5 Millionen Euro des von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögens für Förderungen auf Grund des KMU-Förderungsgesetzes für die Einrichtung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern zu verwenden. Die gegenständliche Förderrichtlinie dient der Umsetzung dieser Bestimmung.

Bündelung 2022:
Beim Start der Förderschiene im Jahr 2018 war ein Zeitrahmen von 5 Jahren vorgesehen. Aufgrund der Verzögerung in der Umsetzung des rechtlichen Rahmens des Energieeffizienzgesetzes sind jedoch noch Mittel iHv rd. 2,8 Millionen Euro zur Verfügung, die nicht bis Ende der ursprünglich geplanten Laufzeit bis 2023 abgeholt werden. Nunmehr wird eine Verlängerung der Förderschiene bis in das Jahr 2025 avisiert und die noch übrigen Mittel werden auf die Folgejahre (2023-2025) aufgeteilt. Es erfolgt keine zusätzliche budgetäre Belastung des Bundeshaushalts. Die Bedeckung erfolgt aus den laufenden Veranschlagungen gem. BFRG/BFG (43.01.05 Klima und Energie).

Bündelung 2024:
Aufgrund der Ergebnisse der internen Evaluierung und des verfügbaren Budgets wird eine Verlängerung der Förderschiene bis in das Jahr 2026 avisiert und die noch übrigen Mittel werden auf die Folgejahre (2024-2026) aufgeteilt. Es erfolgt keine zusätzliche budgetäre Belastung des Bundeshaushalts. Die Bedeckung erfolgt aus den laufenden Veranschlagungen gem. BFRG/BFG (43.01.05 Klima und Energie).



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Für KMU bietet Energiemanagement die Chance, Energieverbrauchsquellen im eigenen Betrieb systematisch aufzuspüren und, wo möglich, dauerhaft zu reduzieren. Damit wird ein Beitrag zur Erreichung der europäischen und nationalen Zielen der Energieeffizienz und Energieeinsparung geleistet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gemäß BGBl. I Nr. 108/2017

Beschreibung des Ziels

Für KMU bietet Energiemanagement die Chance, Energieverbrauchsquellen im eigenen Betrieb systematisch aufzuspüren und, wo möglich, dauerhaft zu reduzieren. Die Förderung soll KMU dabei unterstützen, einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Einstieg in das Energiemanagement zu finden, Hemmschwellen abzubauen und nachhaltig Know-how in KMU zum Thema Energie aufzubauen.

Grundsätzlich zielt die EnMS-Richtlinie auf eine Reduktion des Energieverbrauches, die Steigerung der Energieeffizienz sowie eine Umstellung des Energieträgereinsatzes ausschließlich auf erneuerbare Energieträger ab.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl an implementierten Energiemanagementsystemen [Energiemanagementsysteme]

Istwert

70

Energiemanagementsysteme

Zielzustand

450

Energiemanagementsysteme

Datenquelle: Evaluierungsbericht KMU Forschung Austria

Abgerufenes Fördervolumen [Mio. EUR]

Istwert

2

Mio. EUR

Zielzustand

5

Mio. EUR

Datenquelle: Evaluierungsbericht KMU Forschung Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erlassen von Förderrichtlinien für Energiemanagementsysteme in KMU gemäß BGBl. I Nr. 108/2017

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden, legt in § 2 Abs. 1 Z 2 fest, dass 5 Millionen Euro für Förderungen auf Grund des KMU-Förderungsgesetzes, BGBl. Nr. 432/1996, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 40/2014, für die Einrichtung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern zu verwenden sind. Mit der gegenständlichen Förderrichtlinie wird diese Bestimmung umgesetzt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verlängerung der Richtlinie für eine Zuschussförderung zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereiches bis zum Jahr 2025 (ursprünglich EnMS-RL 2018 gültig bis 31.12.2023) ermöglicht die volle Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel iHv € 5 Millionen zur Förderung von KMUs zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen. Es ist vorgesehen, die Frist für den letzten Förderungsantrag bis zum 30.06.2025 und das Ende der Laufzeit bis zum 31.12.2025 zu verlängern.
Der Abwicklungsvertrag zwischen dem BMK und der aws wird durch eine Zusatzvereinbarung zum Abwicklungsvertrag 2018 bis 31.12.2025 verlängert und ist von den benannten Stellen zu unterzeichnen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Anpassung der Richtlinie an die aktuellen beihilfenrechtlichen Grundlagen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.281

Tsd. Euro

Plan

-5.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

270

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.011

Tsd. Euro

Plan

4.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.281

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-216

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

36

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

180

Tsd. Euro

Plan

900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

216

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-382

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

31

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

351

Tsd. Euro

Plan

900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

382

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-747

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

85

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

662

Tsd. Euro

Plan

900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

747

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-426

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

75

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

351

Tsd. Euro

Plan

900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

426

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-510

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

43

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

467

Tsd. Euro

Plan

900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

510

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Beim Start der Förderschiene und der entsprechenden ursprünglichen WFA aus dem Jahr 2018 wurde mit Werkleistungen bzw. Transferaufwänden in den Jahren 2018-2022 i.H.v. 100.000 € bzw. 900.000 € gerechnet. Die Förderschiene wurde im Jahr 2022 verlängert, da nach vier Jahren Laufzeit aufgrund der Verzögerung in der Umsetzung des rechtlichen Rahmens des Energieeffizienzgesetzes noch Mittel iHv rd. 2,8 Millionen Euro zur Verfügung standen, die nicht bis Ende der ursprünglich geplanten Laufzeit bis 2023 abgeholt werden würde. Die übrigen Mittel wurden aufgeteilt wie folgt: Werkleistungen 2022: 75.000€, 2023: 45.000€, 2024: 49.000€, 2025: 18.000€ und Transferaufwendungen 2022: 900.000€, 2023: 900.000€, 2024: 900.000€, 2025: 453.000€.
Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in Form von Werkleistungen in der Höhe von 36.300€, 30.780€, 85.350€, 74.500€, 43.400€ und 42.950€ in den Jahren 2018-2023 und in Form von Transferaufwendungen i.H.v. 179.477€, 351.192€, 662.375€, 350.634€, 466.582€ und 235.376€ aufgetreten.
Die Gründe für die Abweichungen seien auf eine unzureichende Einbettung des Programms in bestehende Förderstrukturen und -netzwerke sowie mangelnde regulatorische und ökonomische Anreize für KMU, EnMS zu implementieren zurückzuführen. Zudem gäbe es im Bereich der Energieberatung bereits vergleichbare Angebote auf der Länderebene.
Die Bedeckung erfolgt aus dem Sondervermögen der Energie-Control Austria. Gemäß § 1 Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria
verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden, waren 23 Millionen Euro bis spätestens 1. August 2017 und weitere 10 Millionen Euro bis spätestens 1. November 2017 an den Bund zu überweisen. Davon sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 leg. cit. 5 Millionen Euro für die vorliegende Förderung zu verwenden. Aus diesen Mitteln wird auch die
Implementierung, Abwicklung, Evaluierung und Information zur Förderschiene abgedeckt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Energie oder Abfall
  • Luft oder Klima

Durchschnittlich konnte der jährliche Energieverbrauch pro Unternehmen lt. Angaben der Fördernehmer*innen um 171,8 MWh reduziert werden. Die Einsparungen entsprechen 21% des in den Energie-Audits ermittelten Verbrauchs bzw. 45 Tonnen CO2 pro Jahr und Unternehmen. Die Implementierung eines EnMS sowie die durchführten Audits und in Anspruch genommenen Beratungsleistungen leisteten aus Sicht der befragten Fördernehmer*innen jeweils entscheidende Beiträge zu den erzielten Energieeinsparungen.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Im Durchschnitt betrug die Förderhöhe der abgeschlossenen Projekte 16.419€. Die Förderhöhe „Beratung“ pro Projekt betrug im Durschnitt 15.905€ und die Förderhöhe „Investitionen“ pro Projekt 4.302€.
In 56% der geförderten Fälle konnte bis zum Projektabschluss eine Zertifizierung des EnMS nach ISO 50001 erlangt werden. Die Förderungen wirkten sich nach Wahrnehmung der befragten Fördernehmer*innen auch positiv auf die Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit aus.

Gesamtbeurteilung

Das Programm half den Födernehmer*innen einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Einstieg in das Energiemanagement zu finden. Eine Auswahl an erfolgreichen Implementierungen von EnMS in KMUs sind in der Broschüre auf der BMK Homepage dazu zu finden: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/energieeffizienz/kmu_foerderung.html

Auszug aus dem Evaluierungsbericht (der auf der BMK Homepage verlinkt bzw. veröffentlicht wird):
Die Nachfrage nach den Förderungen fiel deutlich geringer aus als erwartet. Die erzielten Wirkungen, hohe Zufriedenheit und die Inanspruchnahme aller Fördergegenstände lassen vermuten, dass grundsätzlich ein Bedarf für EnMS in KMU (wenngleich nicht in allen Unternehmen) besteht, aber eine mangelnde Bekanntheit des Programms und/oder ein geringes Bewusstsein für die Vorteile von EnMS letztlich zu einer geringen Nachfrage beitrugen.
Die Auswertung zeigt, dass im Rahmen der geförderten Projekte signifikante Energieeinsparungspotenziale identifiziert werden konnten, die den Unternehmen in vielen Fällen gar nicht oder nur teilweise bekannt waren. Den Rückmeldungen aus der Befragung zufolge, die im Zuge der beauftragten Evaluierung erfolgte, haben die meisten Unternehmen mit abgeschlossenen Projekten bereits konkrete Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs getätigt. Durchschnittlich konnte der jährliche Energieverbrauch pro Unternehmen um 171,8 MWh reduziert werden. Die Einsparungen entsprechen 21% des in den Energie-Audits ermittelten Verbrauchs bzw. 45 Tonnen CO2 pro Jahr und Unternehmen. Die Implementierung eines EnMS sowie die durchführten Audits und in Anspruch genommenen Beratungsleistungen leisteten aus Sicht der befragten Fördernehmer*innen jeweils entscheidende Beiträge zu den erzielten Energieeinsparungen.
Das Programmmanagement konnte mit dem Förderprogramm ein niederschwelliges Angebot für KMU schaffen, das den geförderten Unternehmen einen flexiblen Einstieg in das Energiemanagement ermöglichte. In 56% der geförderten Fälle konnte bis zum Projektabschluss eine Zertifizierung des EnMS nach ISO 50001 erlangt werden. Die Förderungen wirkten sich nach Wahrnehmung der befragten Fördernehmer*innen auch positiv auf die Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit aus. Auf einer strategischen Ebene konnten somit alle Programmziele weitgehend erreicht werden. In Bezug auf die operativen Ziele wurden im vorgesehenen Zeitraum pro Jahr 28 (Zielwert: 90) Projekte gefördert, in Summe 70 (Zielwert: 450) EnMS implementiert und die Fördermittel zur Hälfte ausgeschöpft.


Verbesserungspotentiale

Für die verbleibende Laufzeit des Programms sind Kommunikationsmaßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit empfehlenswert, wobei hier auf bestehende Strukturen und Netzwerke zurückgegriffen werden soll. Für die Weiterentwicklung von Förderungen für die Einrichtung von EnMS empfiehlt es sich in der Energieberatung die für KMU gestaltete Norm ISO 50005 zukünftig stärker in Betracht zu ziehen, da dies u.a. ein mehrstufiges Verfahren bietet.
In Bezug auf Anreize besteht noch großes Potenzial, über Anpassungen der Förder- und Vergabekriterien, die Attraktivität von EnMS zu erhöhen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen