Vorhaben
Bündelung: Richtlinie für eine Zuschussförderung zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU
Bündelung: Richtlinie für eine Zuschussförderung zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.281
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gemäß BGBl. I Nr. 108/2017
Beschreibung des Ziels
Für KMU bietet Energiemanagement die Chance, Energieverbrauchsquellen im eigenen Betrieb systematisch aufzuspüren und, wo möglich, dauerhaft zu reduzieren. Die Förderung soll KMU dabei unterstützen, einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Einstieg in das Energiemanagement zu finden, Hemmschwellen abzubauen und nachhaltig Know-how in KMU zum Thema Energie aufzubauen.
Grundsätzlich zielt die EnMS-Richtlinie auf eine Reduktion des Energieverbrauches, die Steigerung der Energieeffizienz sowie eine Umstellung des Energieträgereinsatzes ausschließlich auf erneuerbare Energieträger ab.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl an implementierten Energiemanagementsystemen [Energiemanagementsysteme]
Istwert
70Energiemanagementsysteme
Zielzustand
450Energiemanagementsysteme
Datenquelle: Evaluierungsbericht KMU Forschung Austria
Abgerufenes Fördervolumen [Mio. EUR]
Istwert
2Mio. EUR
Zielzustand
5Mio. EUR
Datenquelle: Evaluierungsbericht KMU Forschung Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erlassen von Förderrichtlinien für Energiemanagementsysteme in KMU gemäß BGBl. I Nr. 108/2017
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden, legt in § 2 Abs. 1 Z 2 fest, dass 5 Millionen Euro für Förderungen auf Grund des KMU-Förderungsgesetzes, BGBl. Nr. 432/1996, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 40/2014, für die Einrichtung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern zu verwenden sind. Mit der gegenständlichen Förderrichtlinie wird diese Bestimmung umgesetzt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verlängerung der Richtlinie für eine Zuschussförderung zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereiches bis zum Jahr 2025 (ursprünglich EnMS-RL 2018 gültig bis 31.12.2023) ermöglicht die volle Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel iHv € 5 Millionen zur Förderung von KMUs zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen. Es ist vorgesehen, die Frist für den letzten Förderungsantrag bis zum 30.06.2025 und das Ende der Laufzeit bis zum 31.12.2025 zu verlängern.
Der Abwicklungsvertrag zwischen dem BMK und der aws wird durch eine Zusatzvereinbarung zum Abwicklungsvertrag 2018 bis 31.12.2025 verlängert und ist von den benannten Stellen zu unterzeichnen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anpassung der Richtlinie an die aktuellen beihilfenrechtlichen Grundlagen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
–
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Beim Start der Förderschiene und der entsprechenden ursprünglichen WFA aus dem Jahr 2018 wurde mit Werkleistungen bzw. Transferaufwänden in den Jahren 2018-2022 i.H.v. 100.000 € bzw. 900.000 € gerechnet. Die Förderschiene wurde im Jahr 2022 verlängert, da nach vier Jahren Laufzeit aufgrund der Verzögerung in der Umsetzung des rechtlichen Rahmens des Energieeffizienzgesetzes noch Mittel iHv rd. 2,8 Millionen Euro zur Verfügung standen, die nicht bis Ende der ursprünglich geplanten Laufzeit bis 2023 abgeholt werden würde. Die übrigen Mittel wurden aufgeteilt wie folgt: Werkleistungen 2022: 75.000€, 2023: 45.000€, 2024: 49.000€, 2025: 18.000€ und Transferaufwendungen 2022: 900.000€, 2023: 900.000€, 2024: 900.000€, 2025: 453.000€.
Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in Form von Werkleistungen in der Höhe von 36.300€, 30.780€, 85.350€, 74.500€, 43.400€ und 42.950€ in den Jahren 2018-2023 und in Form von Transferaufwendungen i.H.v. 179.477€, 351.192€, 662.375€, 350.634€, 466.582€ und 235.376€ aufgetreten.
Die Gründe für die Abweichungen seien auf eine unzureichende Einbettung des Programms in bestehende Förderstrukturen und -netzwerke sowie mangelnde regulatorische und ökonomische Anreize für KMU, EnMS zu implementieren zurückzuführen. Zudem gäbe es im Bereich der Energieberatung bereits vergleichbare Angebote auf der Länderebene.
Die Bedeckung erfolgt aus dem Sondervermögen der Energie-Control Austria. Gemäß § 1 Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria
verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden, waren 23 Millionen Euro bis spätestens 1. August 2017 und weitere 10 Millionen Euro bis spätestens 1. November 2017 an den Bund zu überweisen. Davon sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 leg. cit. 5 Millionen Euro für die vorliegende Förderung zu verwenden. Aus diesen Mitteln wird auch die
Implementierung, Abwicklung, Evaluierung und Information zur Förderschiene abgedeckt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Energie oder Abfall
- Luft oder Klima
Durchschnittlich konnte der jährliche Energieverbrauch pro Unternehmen lt. Angaben der Fördernehmer*innen um 171,8 MWh reduziert werden. Die Einsparungen entsprechen 21% des in den Energie-Audits ermittelten Verbrauchs bzw. 45 Tonnen CO2 pro Jahr und Unternehmen. Die Implementierung eines EnMS sowie die durchführten Audits und in Anspruch genommenen Beratungsleistungen leisteten aus Sicht der befragten Fördernehmer*innen jeweils entscheidende Beiträge zu den erzielten Energieeinsparungen.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Im Durchschnitt betrug die Förderhöhe der abgeschlossenen Projekte 16.419€. Die Förderhöhe „Beratung“ pro Projekt betrug im Durschnitt 15.905€ und die Förderhöhe „Investitionen“ pro Projekt 4.302€.
In 56% der geförderten Fälle konnte bis zum Projektabschluss eine Zertifizierung des EnMS nach ISO 50001 erlangt werden. Die Förderungen wirkten sich nach Wahrnehmung der befragten Fördernehmer*innen auch positiv auf die Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit aus.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.