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MASSNAHME

Einsatz für eine strikte Einhaltung und Anwendung des Stabilitäts- u. Wachstumspaktes (SWP) und des Makroungleichgewichtsverfahrens

Das BMF setzt sich in den zuständigen Gremien f. eine strikte Einhaltung u. Anwendung d. Stabilitäts- u. Wachstumspaktes u. des Makroungleichgewichtsverfahrens ein. Aufgrund COVID-19 wurde mit 23.03.2020 jedoch die Allgemeine Ausweichklausel aktiviert. Damit ist bis auf Widerruf ein Abweichen v. den Bestimmungen des SWP zulässig u. es werden keine Verfahren wg. eines übermäßigen Defizits eröffnet. 2021 hätten 15 Mitgliedsstaaten (inkl. AT) die Defizitgrenze von 3 % des BIP überschritten.

2023
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

11

Anzahl

Zielzustand

11

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD) ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskalpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedsstaaten (MS) abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den Gremien für eine strikte Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde mit 23. März 2020 jedoch die allgemeine Ausweichklausel (general escape clause – GEC) aktiviert. Mit Ende des Jahres 2023 wurde die GEC deaktiviert und ÜD-Verfahren sind wieder möglich. Die Europäische Kommission (EK) hat angekündigt defizitbasierte Verfahren wegen übermäßigen Defiziten wieder zu eröffnen. Im Jahr 2023 haben 11 MS die Defizitgrenze von 3 % des BIP überschritten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

15


Quelle

Europäische Kommission

Berechnungsmethode

Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Kennzahl: Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

11

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Mitgliedsstaaten (MS) mit im Makroungleichgewichtsverfahren festgestellten Makroungleichgewichten ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskal- und strukturpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedstaaten abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den Gremien für eine strikte Einhaltung der Regeln. In der Analyse im Jahr 2023 wies ein zusätzlicher MS makroökonomische Ungleichgewichte auf. In diesem Fall zeigt sich ein starker Preisdruck in Kombination mit hoher externer Verschuldung. Diese Einschätzung wird vermutlich im Jahr 2024 erneuert.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

12


Quelle

Europäische Kommission

Berechnungsmethode

Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten