Vorhaben
Aktualisierung und Wiederverlautbarung der Durchführungsrichtlinien für Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr
Aktualisierung und Wiederverlautbarung der Durchführungsrichtlinien für Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -95.167
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Einfacher Zugang und höhere Transparenz bei Durchführungsvorschriften für die Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr
Beschreibung des Ziels
Die Durchführungsrichtlinien wurden seit der letzten Wiederverlautbarung im Jahr 2003 mit weiteren seither ergangenen Erlässen abgeändert und ergänzt bzw. wurden auch Aktualisierungen und Änderungen neu in die Durchführungsrichtlinien aufgenommen, sodass es aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit wieder geboten erscheint, diese Richtlinien den Kundenteams komplett überarbeitet und zusammengefasst neu zur Verfügung zu stellen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Wiederverlautbarung der Durchführungsrichtlinie
Ausgangszustand 2022:
Mit Erlass vom 14. April 2003, GZ: 530701/9-V/10/03 wurden die anlässlich der Einführung der Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr bzw. der Schüler/innenbeförderung gegen Kostenersatz an Gemeinden oder Schulerhalter durch das damals zuständige Bundesministerium für Finanzen erlassenen Richtlinien vom 28. Juni 1973 zur bundesweit einheitlichen Umsetzung dieser Sachleistung wieder verlautbart.
Zielzustand 2024:
Die konsolidierte und aktualisierte Fassung der Durchführungsvorschriften ist in Kraft.
Istzustand 2024:
Die konsolidierte und aktualisierte Fassung der Durchführungsvorschriften ist in Kraft.
Datenquelle:
eigene Datenquelle
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Wiederverlautbarung der aktualisierten Durchführungsrichtlinien für den Gelegenheitsverkehr
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr ist ein wichtiger und wesentlicher Teil der aus dem FLAF finanzierten Freifahrten. Die Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr wird als Ergänzung zum Linienverkehr eingerichtet, wenn beispielsweise kein bzw. kein geeigneter Linienverkehr vorhanden ist. Die Beförderungen werden als Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr vor allem dort notwendig, wo der Linienverkehr (oder Kursfahrten des Linienverkehrs zu bestimmten Tageszeiten) auslastungsbedingt nicht mehr kostendeckend geführt werden kann, wo Linienbusse streckenbedingt (enge, steile und/oder kurvenreiche Straßen) nicht verkehren können und wo beeinträchtigte Schulkinder aufgrund ihrer Beeinträchtigung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können oder deswegen überhaupt ab dem/bis zum Elternhaus zu befördern sind.
§ 30f Abs. 7 Familienlastenausgleichsgesetz 1967ermöglicht die Beauftragung dem Bundesminister für Finanzen nachgeordneter Dienststellen mit den entsprechenden Vertragsabschlüssen.
Mit Erlass Zl. 257.000-7/73 vom 28. Juni 1973 wurden die Finanzlandesdirektionen (jetzt: Kundenteams Freifahrten/Schulbücher im Finanzamt Österreich) durch das damals zuständige Bundesministerium für Finanzen anlässlich der Einführung der Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr bzw. der Schüler/innenbeförderungen gegen Kostenersatz an Gemeinden oder Schulerhalter mit der Besorgung dieser Geschäfte beauftragt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Das Schuljahr 2022/23 ist das jüngste verfügbare Schuljahr, das abgerechnet wurde. Ein Vergleich mit dem Budget 2023 bzw. 2024 ist daher nicht möglich. Eine genaue Zuordnung von Budget (Kalenderjahr) und Schuljahr ist ebenfalls nur bedingt möglich, da die Ausgaben des Schuljahres (SJ) 2022/23 sowohl in das Budget 2022 als auch in das Budget 2023 fallen. Die Zahlen für das Jahr 2023/24 liegen noch nicht vor.
Der IST-Wert 2022 entspricht den Aufwendungen für das Schuljahr 2022/23. Die dargestellten Beträge der Ergebnisrechnung entsprechen vollständig jenen der Finanzierungsrechnung. Da sich das Schuljahr 2022/2023 auf zwei Budgetjahre erstreckt, erfolgt die Aufteilung auf das Jahr 2022 (September bis Dezember) und das Jahr 2023 (Jänner bis Juni) im Verhältnis von 40:60.
Aufgrund der unterschiedlich weit fortgeschrittenen Abrechnungen mit Verkehrsunternehmen im Gelegenheitsverkehr liefert derzeit nur das Schuljahr 2022/23 ein repräsentatives Ergebnis. Es werden in der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr jährlich rund 1.100 Verträge abgeschlossen und abgerechnet. Das finale und aussagekräftige Ergebnis liegt erst vor, wenn alle Verträge abgerechnet sind. Als Frist dafür wurde von der Fachabteilung im BKA mit den Kundenteams im Finanzamt ein Jahr nach Ende des Schuljahres vereinbart. Beispiel: Schuljahr 2022/23: Endabrechnung liegt im Juli 2024 vor.
Die Abrechnung der Schülerfreifahrt im Linienverkehr mit den Verkehrsverbünden erfolgt auf der Basis der verrechenbaren Schulwochen pro Schuljahr. Im Gelegenheitsverkehr wird nach Schultagen abgerechnet.
Die Differenz zwischen Plan und Ist 2022 lässt sich dadurch erklären, dass der Soll-Wert eine Schätzung auf Basis der Vorjahre darstellt. Verträge für die Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr werden jedoch jedes Schuljahr auf Grundlage des sich wechselnden Bedarfs neu abgeschlossen, so kommt es immer wieder zu Auflösungen von Gelegenheitsverkehren bzw. werden auch Strecken, die im Gelegenheitsverkehr bedient werden bei Bedarf in den Linienverkehr aufgenommen. Die Prüfung wird jedes Jahr gemacht, die Datenbasis ist grundsätzlich jedes Jahr die gleiche, ergänzt um das jeweilige zuletzt abgerechnete Jahr. Strenggenommen muss erwähnt werden, dass sich bei der Aktualisierung und Wiederverlautbarung der Durchführungsrichtlinien keine direkten finanziellen Ausgaben ergeben; die herangezogenen Zahlen stellen die Gesamtausgaben für die Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr dar. Die Beträge sind mit einem im Erstellungsjahr 2022 geschätzten VPI valorisiert. Die Plandaten beziehen sich auf den Planungsdatenstand zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA. Die Beträge wurden für das SJ 2022/23 mit 5% und in den Folgejahren mit 2% valorisiert. Die Planung hat sich dahingehend verändert, dass für das Budgetjahr 2022/23 (SJ 2023/24) zusätzlich zum VPI von 5% eine Sondererhöhung von 15 % erfolgte.
Der Freifahrten im Gelegenheitsverkehr sind bis zur Umstellung auf das Fördersystem dem betrieblichen Sachaufwand zuzuordnen, mit der Umstellung auf ein Fördersystem dem Transferaufwand.
Die Schülerfreifahrt und Freifahrt für Lehrlinge nach dem Familienlastenausgleichsgesetz ist eine reine Bundesleistung, daher gibt es aufseiten der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger keine finanziellen Auswirkungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Da es im Schuljahr 2022/23 zu einer Reduktion der Schülerzahl von geschätzten 98.828 auf 90.040 Schülerinnen und Schülern gab, sind die Ausgaben durchschnittlich von rund 883 Euro auf 1.056,92 Euro pro Schülerin und Schüler im Gelegenheitsverkehr angestiegen. Angaben zum Schuljahr 2023/24 sind noch nicht verfügbar und können daher nicht angegeben werden. Die Reduktion der Schülerzahl ist unter anderem auf eine bessere Erschließung mit öffentlichem Verkehr und die Umwandlung von Transporten im Gelegenheitsverkehr in Linien zurückzuführen.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die Gelegenheitsverkehrsbranche hat zur Gänze in deren Wertschöpfungskette profitiert (95.165.842 Euro). In der Wirkungsfolgenabschätzung wurde angenommen, dass durch die Auszahlungen ca. 2.479 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden und die Vertragspartner großenteils kleine bis mittelgroße privat geführte Verkehrsunternehmen sind. Angaben zum Schuljahr 2023/24 sind noch nicht verfügbar und können daher nicht angegeben werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.