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Vorhaben

Aktualisierung und Wiederverlautbarung der Durchführungsrichtlinien für Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr

Aktualisierung und Wiederverlautbarung der Durchführungsrichtlinien für Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -95.167

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit Erlass vom 14. April 2003, GZ: 530701/9-V/10/03 wurden die anlässlich der Einführung der Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr bzw. der Schüler/innenbeförderung gegen Kostenersatz an Gemeinden oder Schulerhalter durch das damals zuständige Bundesministerium für Finanzen erlassenen Richtlinien vom 28. Juni 1973 zur bundesweit einheitlichen Umsetzung dieser Sachleistung wieder verlautbart.

Seit Inkrafttreten dieses Erlasses erging eine hohe Anzahl an Erlässen, welche die ursprüngliche Fassung inhaltlich ergänzten. Dies führte dazu, dass für die Kundenteams Freifahrten im Finanzamt Österreich die Rechtslage immer unübersichtlicher wurde.

Für die Organisation des Gelegenheitsverkehrs und eine österreichweit einheitliche Umsetzung braucht es klare Bestimmungen, diese sind in den Durchführungsrichtlinien zur Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr festgelegt.

Die Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr werden aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen finanziert. Die Dotierung dieses Fonds und die diversen Geld- und Sachleistungen zur Herbeiführung eines Lastenausgleiches im Interesse der Familien sind im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geregelt.

Im Rahmen der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr werden rund 99.000 Schüler/innen auf ihrem täglichen Weg zu und von der Schule befördert. Dabei besteht der Vorrang des öffentlichen Verkehrs vor dem Gelegenheitsverkehr. Die Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr kann subsidiär dann eingerichtet werden, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht bzw. keine andere unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen werden kann. Für beeinträchtigte Kinder gibt es davon Ausnahmen. Diese sind zur Inanspruchnahme der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr auch dann berechtigt, wenn die sonstigen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr nicht vorliegen.

Vor Beginn jedes Schuljahres erstattet die Gemeinde bzw. der Schulerhalter eine Bedarfsmeldung über die Durchführung einer Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, in der sie auch die Notwendigkeit dieser Beförderung bestätigt.

Für jede Gemeinde besteht auch die Möglichkeit, eine Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr im eigenen Wirkungsbereich selbst zu beauftragen. In diesem Fall und soweit die Beauftragung konform mit den Durchführungsrichtlinien für die Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr erfolgte, leistet das Bundeskanzleramt einen Kostenersatz an die Gemeinde (§ 30f Abs. 3 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967).

Im Schuljahr 2019/20 wurden 917 Direktverträge mit Verkehrsunternehmen gem. § 30f Abs. 3 lit. a Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgeschlossen und 325 Kostenersätze an Gemeinden oder Schulerhalter gem. § 30f Abs. 3 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geleistet.

Die Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr stellt nicht nur eine sehr sichere, sondern gleichsam auch sehr effiziente Form der Schüler/innenbeförderung dar.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben trägt zur Erreichung folgender Zielsetzungen aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 bei: Überarbeitung der Schülerfreifahrt (Kapitel „Umweltfreundliche, leistbare Mobilität für alle in Stadt und Land“). Das gegenständliche Vorhaben trägt signifikant zum SDG-Ziel 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“ bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Einfacher Zugang und höhere Transparenz bei Durchführungsvorschriften für die Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr

Beschreibung des Ziels

Die Durchführungsrichtlinien wurden seit der letzten Wiederverlautbarung im Jahr 2003 mit weiteren seither ergangenen Erlässen abgeändert und ergänzt bzw. wurden auch Aktualisierungen und Änderungen neu in die Durchführungsrichtlinien aufgenommen, sodass es aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit wieder geboten erscheint, diese Richtlinien den Kundenteams komplett überarbeitet und zusammengefasst neu zur Verfügung zu stellen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Wiederverlautbarung der Durchführungsrichtlinie

Ausgangszustand 2022:

Mit Erlass vom 14. April 2003, GZ: 530701/9-V/10/03 wurden die anlässlich der Einführung der Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr bzw. der Schüler/innenbeförderung gegen Kostenersatz an Gemeinden oder Schulerhalter durch das damals zuständige Bundesministerium für Finanzen erlassenen Richtlinien vom 28. Juni 1973 zur bundesweit einheitlichen Umsetzung dieser Sachleistung wieder verlautbart.

Zielzustand 2024:

Die konsolidierte und aktualisierte Fassung der Durchführungsvorschriften ist in Kraft.

Istzustand 2024:

Die konsolidierte und aktualisierte Fassung der Durchführungsvorschriften ist in Kraft.

Datenquelle:
eigene Datenquelle

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Wiederverlautbarung der aktualisierten Durchführungsrichtlinien für den Gelegenheitsverkehr

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr ist ein wichtiger und wesentlicher Teil der aus dem FLAF finanzierten Freifahrten. Die Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr wird als Ergänzung zum Linienverkehr eingerichtet, wenn beispielsweise kein bzw. kein geeigneter Linienverkehr vorhanden ist. Die Beförderungen werden als Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr vor allem dort notwendig, wo der Linienverkehr (oder Kursfahrten des Linienverkehrs zu bestimmten Tageszeiten) auslastungsbedingt nicht mehr kostendeckend geführt werden kann, wo Linienbusse streckenbedingt (enge, steile und/oder kurvenreiche Straßen) nicht verkehren können und wo beeinträchtigte Schulkinder aufgrund ihrer Beeinträchtigung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können oder deswegen überhaupt ab dem/bis zum Elternhaus zu befördern sind.

§ 30f Abs. 7 Familienlastenausgleichsgesetz 1967ermöglicht die Beauftragung dem Bundesminister für Finanzen nachgeordneter Dienststellen mit den entsprechenden Vertragsabschlüssen.

Mit Erlass Zl. 257.000-7/73 vom 28. Juni 1973 wurden die Finanzlandesdirektionen (jetzt: Kundenteams Freifahrten/Schulbücher im Finanzamt Österreich) durch das damals zuständige Bundesministerium für Finanzen anlässlich der Einführung der Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr bzw. der Schüler/innenbeförderungen gegen Kostenersatz an Gemeinden oder Schulerhalter mit der Besorgung dieser Geschäfte beauftragt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2024
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-95.167

Tsd. Euro

Plan

-515.721

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

87.623

Tsd. Euro

Plan

466.173

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.544

Tsd. Euro

Plan

49.548

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

95.167

Tsd. Euro

Plan

515.721

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-95.167

Tsd. Euro

Plan

-96.800

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

87.623

Tsd. Euro

Plan

87.500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.544

Tsd. Euro

Plan

9.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

95.167

Tsd. Euro

Plan

96.800

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-101.640

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

91.875

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

9.765

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

101.640

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-103.673

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

93.713

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

9.960

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

103.673

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Das Schuljahr 2022/23 ist das jüngste verfügbare Schuljahr, das abgerechnet wurde. Ein Vergleich mit dem Budget 2023 bzw. 2024 ist daher nicht möglich. Eine genaue Zuordnung von Budget (Kalenderjahr) und Schuljahr ist ebenfalls nur bedingt möglich, da die Ausgaben des Schuljahres (SJ) 2022/23 sowohl in das Budget 2022 als auch in das Budget 2023 fallen. Die Zahlen für das Jahr 2023/24 liegen noch nicht vor.
Der IST-Wert 2022 entspricht den Aufwendungen für das Schuljahr 2022/23. Die dargestellten Beträge der Ergebnisrechnung entsprechen vollständig jenen der Finanzierungsrechnung. Da sich das Schuljahr 2022/2023 auf zwei Budgetjahre erstreckt, erfolgt die Aufteilung auf das Jahr 2022 (September bis Dezember) und das Jahr 2023 (Jänner bis Juni) im Verhältnis von 40:60.
Aufgrund der unterschiedlich weit fortgeschrittenen Abrechnungen mit Verkehrsunternehmen im Gelegenheitsverkehr liefert derzeit nur das Schuljahr 2022/23 ein repräsentatives Ergebnis. Es werden in der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr jährlich rund 1.100 Verträge abgeschlossen und abgerechnet. Das finale und aussagekräftige Ergebnis liegt erst vor, wenn alle Verträge abgerechnet sind. Als Frist dafür wurde von der Fachabteilung im BKA mit den Kundenteams im Finanzamt ein Jahr nach Ende des Schuljahres vereinbart. Beispiel: Schuljahr 2022/23: Endabrechnung liegt im Juli 2024 vor.
Die Abrechnung der Schülerfreifahrt im Linienverkehr mit den Verkehrsverbünden erfolgt auf der Basis der verrechenbaren Schulwochen pro Schuljahr. Im Gelegenheitsverkehr wird nach Schultagen abgerechnet.
Die Differenz zwischen Plan und Ist 2022 lässt sich dadurch erklären, dass der Soll-Wert eine Schätzung auf Basis der Vorjahre darstellt. Verträge für die Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr werden jedoch jedes Schuljahr auf Grundlage des sich wechselnden Bedarfs neu abgeschlossen, so kommt es immer wieder zu Auflösungen von Gelegenheitsverkehren bzw. werden auch Strecken, die im Gelegenheitsverkehr bedient werden bei Bedarf in den Linienverkehr aufgenommen. Die Prüfung wird jedes Jahr gemacht, die Datenbasis ist grundsätzlich jedes Jahr die gleiche, ergänzt um das jeweilige zuletzt abgerechnete Jahr. Strenggenommen muss erwähnt werden, dass sich bei der Aktualisierung und Wiederverlautbarung der Durchführungsrichtlinien keine direkten finanziellen Ausgaben ergeben; die herangezogenen Zahlen stellen die Gesamtausgaben für die Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr dar. Die Beträge sind mit einem im Erstellungsjahr 2022 geschätzten VPI valorisiert. Die Plandaten beziehen sich auf den Planungsdatenstand zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA. Die Beträge wurden für das SJ 2022/23 mit 5% und in den Folgejahren mit 2% valorisiert. Die Planung hat sich dahingehend verändert, dass für das Budgetjahr 2022/23 (SJ 2023/24) zusätzlich zum VPI von 5% eine Sondererhöhung von 15 % erfolgte.
Der Freifahrten im Gelegenheitsverkehr sind bis zur Umstellung auf das Fördersystem dem betrieblichen Sachaufwand zuzuordnen, mit der Umstellung auf ein Fördersystem dem Transferaufwand.
Die Schülerfreifahrt und Freifahrt für Lehrlinge nach dem Familienlastenausgleichsgesetz ist eine reine Bundesleistung, daher gibt es aufseiten der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger keine finanziellen Auswirkungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Da es im Schuljahr 2022/23 zu einer Reduktion der Schülerzahl von geschätzten 98.828 auf 90.040 Schülerinnen und Schülern gab, sind die Ausgaben durchschnittlich von rund 883 Euro auf 1.056,92 Euro pro Schülerin und Schüler im Gelegenheitsverkehr angestiegen. Angaben zum Schuljahr 2023/24 sind noch nicht verfügbar und können daher nicht angegeben werden. Die Reduktion der Schülerzahl ist unter anderem auf eine bessere Erschließung mit öffentlichem Verkehr und die Umwandlung von Transporten im Gelegenheitsverkehr in Linien zurückzuführen.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die Gelegenheitsverkehrsbranche hat zur Gänze in deren Wertschöpfungskette profitiert (95.165.842 Euro). In der Wirkungsfolgenabschätzung wurde angenommen, dass durch die Auszahlungen ca. 2.479 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden und die Vertragspartner großenteils kleine bis mittelgroße privat geführte Verkehrsunternehmen sind. Angaben zum Schuljahr 2023/24 sind noch nicht verfügbar und können daher nicht angegeben werden.

Gesamtbeurteilung

Die Freifahrt für Schülerinnen und Schüler im Gelegenheitsverkehr wurde mit Schuljahr 1972/73 eingeführt und stellt seither einen wichtigen und wesentlichen Teil der aus dem FLAF finanzierten Freifahrten dar. Die SFF/GV wird als Ergänzung zum Linienverkehr eingerichtet, wenn beispielsweise kein bzw. kein geeigneter Linienverkehr vorhanden ist. Die Beförderungen werden als SFF/GV vor allem dort notwendig, wo der Linienverkehr (oder Kursfahrten des Linienverkehrs zu bestimmten Tageszeiten) auslastungsbedingt nicht mehr kostendeckend geführt werden kann, wo Linienbusse streckenbedingt (enge, steile und/oder kurvenreiche Straßen) nicht verkehren können und wo körperlich oder intellektuell beeinträchtigte Schulkinder aufgrund ihrer Beeinträchtigung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können oder deswegen überhaupt ab dem/bis zum Elternhaus zu befördern sind. Die Anzahl der beförderten Schülerinnen und Schüler ist in den letzten Jahren rückläufig, was auf eine bessere Erschließung mit öffentlichem Verkehr zurückzuführen ist. So wurden im Schuljahr 2010/11 108.321 Schülerinnen und Schüler befördert und dafür 69,2 Mio. Euro ausgegeben. Im für die WFA gegenständlichen Schuljahr 2022/23 wurden 90.040 Schülerinnen und Schüler befördert und dafür 95,2 Mio. Euro ausgegeben.
Die Vergütung für Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr wird für ein Schuljahr geleistet. Für das Schuljahr 2022/2023 soll eine Wertsicherung gemäß VPI von +9,4% vorgenommen werden.
Durch die Sachleistung Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr wird die finanzielle Belastung von Eltern, die ihnen durch ihre Kinder erwachsen reduziert. Durch die Einsparung von zusätzlichen Kosten für die Fahrten zur und von der Schule wird ein Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand, den Eltern für ihre unterhaltberechtigten Kinder zu tragen haben, geschaffen.
Im Durchschnitt sind die Ausgaben pro Schülerin und Schüler 1.050 Euro im Jahr, die durch den Familienlastenausgleichfonds getragen werden und damit die Eltern direkt entlasten.
Für die Organisation des Gelegenheitsverkehrs und eine österreichweit einheitliche Umsetzung braucht es klare Bestimmungen, diese sind in den Durchführungsrichtlinien zur Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr festgelegt. Die Durchführungsrichtlinien wurden seit der letzten Wiederverlautbarung im Jahr 2003 mit weiteren seither ergangenen Erlässen abgeändert und ergänzt bzw. wurden auch Aktualisierungen und Änderungen neu in die Durchführungsrichtlinien aufgenommen, sodass es aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit wieder geboten erscheint, diese Richtlinien den Kundenteams komplett überarbeitet und zusammengefasst neu zur Verfügung zu stellen.
Für die Organisation des Gelegenheitsverkehrs und eine österreichweit einheitliche Umsetzung braucht es klare Bestimmungen, diese sind in den Durchführungsrichtlinien zur Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr festgelegt.
Das Ziel der Aktualisierung und Wiederverlautbarung war es, einen einfacheren Zugang und höhere Transparenz zu schaffen.
Der Evaluierungszeitraum hat ergeben, dass den Kundenteams ein komplett überarbeitetes und zusammengefasstes Regelwerk zur Verfügung steht. Die konsolidierte und aktualisierte Fassung der Durchführungsvorschriften ist in Kraft. Damit ist der Erfolg des Vorhabens eingetreten.


Verbesserungspotentiale

Das Verbesserungspotential liegt darin, die Ziele und Indikatoren des Vorhabens hinkünftig stärker auf die Zielgruppen auszurichten, beispielsweise mit der Fragestellung, was sich aufseiten der Zielgruppe Positives ergeben soll und wie der Effekt aufseiten der Zielgruppe gemessen wird.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen