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Vorhaben

Sonderrichtlinie Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete; Verlängerung und Anpassung für 2021 und 2022

SONDERRICHTLINIE Ausgleichszulage (AZ); 4. Abänderung, Verlängerung und Anpassung für die Übergangsjahre 2021 und 2022

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -400.782

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Kulturlandschaften in den benachteiligten Gebieten, insbesondere in den Berggebieten, sind noch immer stark von der Landwirtschaft geprägt. Für die langfristige Erhaltung der Umwelt und des ländlichen Raumes ist daher die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft eine wesentliche Voraussetzung. Die nachhaltige Verfügbarkeit der Naturressourcen bildet die Grundvoraussetzung für die Erfüllung der zahlreichen Funktionen in benachteiligten Gebieten. Eine Minderung der Quantität und Qualität der natürlichen Ressourcen beeinträchtigt die Funktion dieser Gebiete sowohl als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Einheimischen als auch als Erholungs- und Versorgungsraum der Bevölkerung außerhalb dieser Gebiete. Dabei fällt vor allem der Berglandwirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Ihre Bedeutung reicht von der Gefahrenabwehr (Schutz vor Lawinen, Muren, Steinschlag und Hochwasser), der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln, der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandwirtschaft, dem Schutz der Artenvielfalt und der Biodiversität, dem Schutz des Waldes und des Wassers, der Bewirtschaftung der Almflächen, der Erfüllung der Mindestbesiedlungsfunktion bis hin zur Basis für den Tourismus. Die Bedeutung dieser Land- und auch Forstwirtschaft liegt in der Erfüllung multifunktionaler Aufgaben. Demgegenüber stehen ungünstige Bewirtschaftungsvoraussetzungen, insbesondere im Berggebiet, wie starke Hangneigung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, kürzere Vegetationsdauer, extreme Witterungsverhältnisse, schwache Ertragslage und ein Mangel an Produktionsalternativen sowie ungünstige innere und äußere Verkehrsverhältnisse und eine teure Infrastruktur. Das aus der Landwirtschaft erzielbare Einkommen, vor allem der Bergbauernbetriebe, liegt deutlich unter jenem der Betriebe außerhalb der benachteiligten Gebiete. Die erwünschte Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung wäre daher bei vielen dieser Betriebe unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohne öffentliche Förderung nicht möglich. Die spezielle Förderung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten hat daher in Österreich eine jahrzehntelange Tradition. Das Ziel der Ausgleichszulage ist es, durch einen spürbaren Ausgleich der Kosten- und Ertragsunterschiede gegenüber den Betrieben in Gunstlagen neben dem agrarischen Umweltprogramm einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt und des ländlichen Raumes zu leisten. Dabei sind die Produktionsbedingungen entsprechend zu berücksichtigen. Im weitaus größten Teil des benachteiligten Gebietes in Österreich, dem Berggebiet, ist aufgrund mangelnder Produktionsalternativen die Bewirtschaftung von Grünland vorherrschend und daher die Rinderhaltung die wichtigste Produktionssparte. Almweiden bilden eine unverzichtbare Erweiterung der Futtergrundlage für die Viehhaltung. Ein weiteres Merkmal der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Regionen ist die relativ kleinbetriebliche Struktur, die ein Ergebnis der natürlichen Bewirtschaftungserschwernisse und der damit zusammenhängenden begrenzten Rationalisierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten, der historischen Entwicklung und auch der Agrarpolitik ist.

Im Jahr 2015 nahmen 83.845 landwirtschaftliche Betriebe an dieser Maßnahme teil.

Die Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Gewährung von Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020, idF GZ 2021-0.232.616 (BMLRT/Benacht. Lw. Gebiete (AZ)), wurde auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes im BMNT durch die Abteilungen RD 1 und II 3 in enger Zusammenarbeit mit der Zahlstelle AMA und in inhaltlicher Übereinstimmung mit dem genehmigten Programm erstellt und stellt die Grundlage für die Umsetzung der Artikel 31 (Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete) und Artikel 32 (Bestimmung der aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Österreich dar.

Mit gegenständlichem Akt (GZ 2021-0.232.616 (BMLRT/Benacht. Lw. Gebiete (AZ)) wird die Sonderrichtlinie AZ (GZ BMLFUW-LE.1.1.6/0001-II/3/2015, zuletzt geändert durch GZ BMLFUW-LE.1.1.6/0005-II/3/2016, BMLFUW-LE.1.1.6/0002-II/3/2017 und BMNT-LE.1.1.6/0004-II/3/2019) gemäß der genehmigten 7. Programmänderung des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 geändert und für die Antragsjahre 2021 und 22 verlängert.

Die Sonderrichtlinien werden auf der Homepage des BMLRT veröffentlicht.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Strategie der EU und des Ressorts ist die nachhaltige Entwicklung moderner und vitaler ländlicher Regionen sowie Sicherung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Landwirtschaft durch Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft, hier durch Förderung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten.

Durch die Erhaltung der Landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten, vor allem in der Bergregion, wird die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume, der Verlust der biologischen Vielfalt und der bedrohten Arten verringert.

Die Maßnahme ist Teil der Strategie Österreichisches Programm für die ländliche Entwicklung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aufrechterhaltung der Besiedelung, Erhaltung des ländlichen Kulturerbes, Sicherung der Grundlagen für Erholung und Tourismus, Bewirtschaftung durch bäuerliche Familienbetriebe und Ermöglichung eines sozial verträglichen Strukturwandels

Beschreibung des Ziels

Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme im benachteiligten Gebiet

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl landwirtschaftliche Betriebe im benachteiligten Gebiet mit Ausgleichszulage [Anzahl]

Istwert

78.525

Anzahl

Zielzustand

78.000

Anzahl

Datenquelle: Grüner Bericht 2023, Tab. 30, Ausgleichszulage für naturbedingte Nachteile (AZ), 2022


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abgeltung der Mehrkosten und Mindererlöse für Landwirtschaftliche Betriebe aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten und durch AZ-konforme Bewirtschaftung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Förderungsausmaß hängt ab:
– von der Bewirtschaftungsform des Heimbetriebes (Betriebstyp);
– von der Anzahl der Erschwernispunkte des Heimbetriebes;
– vom Ausmaß und der Lage der förderfähigen Fläche am Heimbetrieb.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-400.782

Tsd. Euro

Plan

-417.098

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

216

Tsd. Euro

Plan

216

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

399.948

Tsd. Euro

Plan

416.264

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

618

Tsd. Euro

Plan

618

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

400.782

Tsd. Euro

Plan

417.098

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-201.241

Tsd. Euro

Plan

-208.530

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

103

Tsd. Euro

Plan

103

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

200.843

Tsd. Euro

Plan

208.132

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

295

Tsd. Euro

Plan

295

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

201.241

Tsd. Euro

Plan

208.530

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-199.541

Tsd. Euro

Plan

-208.568

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

113

Tsd. Euro

Plan

113

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

199.105

Tsd. Euro

Plan

208.132

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

323

Tsd. Euro

Plan

323

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

199.541

Tsd. Euro

Plan

208.568

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Grüner Bericht 2024, Daten für 2021 und 2022, Tab. 5.2.2.3
Bei der Erstellung der SRL-Änderung und der WFA wurden die Aufwände eingeschätzt. Die Aufwände wurden minimal zu hoch (3 – 4 %) eingeschätzt. Antragsverhalten ist nicht exakt vorhersagbar.
Die Aufwände für die Länder betrugen 54,402 Mio. € für 2021 und 52,975 Mio. € für 2022.

Gesamtbeurteilung

Durch die Verlängerung der Ausgleichszulage für die Jahre 2021 und 2022 konnten die Leistungen der Betriebe in den benachteiligten Gebieten lückenlos bis zum Nachfolgeprogramm Ausgleichszulage (AZ) 2024 erbracht werden.
Die Zielwerte konnten erreicht werden, wenn auch die letzten Jahre eines AZ-Programmes (hier 2015 bis 2022) immer von Unsicherheiten und Betriebsanpassungen gekennzeichnet sind.
Die Maßnahmen waren passend und die Daten der Teilnahmen sind als sehr positiv zu beurteilen.
Eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung in den benachteiligten Gebieten wurde daher auch für 2021 und 2022 erreicht.
Die Erkenntnisse konnten in die Erstellung des aktuellen nationalen GAP-Strategieplans und der SRL Ausgleichszulage 2024 einfließen.
Die Kulturlandschaften in den benachteiligten Gebieten, insbesondere in den Berggebieten, sind noch immer stark von der Landwirtschaft geprägt. Für die langfristige Erhaltung der Umwelt und des ländlichen Raumes ist daher die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft eine wesentliche Voraussetzung. Dabei fällt vor allem der Berglandwirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Ihre Bedeutung reicht von der Gefahrenabwehr (Schutz vor Lawinen, Muren, Steinschlag und Hochwasser), der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln, der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandwirtschaft, dem Schutz der Artenvielfalt und der Biodiversität, dem Schutz des Waldes und des Wassers, der Bewirtschaftung der Almflächen, der Erfüllung der Mindestbesiedlungsfunktion bis hin zur Basis für den Tourismus. Die Bedeutung dieser Land- und auch Forstwirtschaft liegt in der Erfüllung multifunktionaler Aufgaben.

Das Erschwernispunktesystem ist ein wesentliches Kriterium für die Höhe der Ausgleichszulage. Die Erschwernissituation der einzelnen Betriebe in den Benachteiligten Gebieten wird anhand dieses Punktesystems dargestellt.
Im Jahr 2022 erhielten 78.532 Betriebe eine Ausgleichszulage. Davon lagen 59.522 Betriebe im Berggebiet und 70.569 Betriebe hatten Erschwernispunkte. Die geförderte Fläche betrug 1,443 Mio. ha, davon 618.980 ha in der Erschwernispunkte-Gruppe 1, 409.380 ha in der Gruppe 2, 175.226 ha in Gruppe 3 und 95.733 ha in der Gruppe 4.

Erkenntnisse und Empfehlungen des Evaluierungsberichts LE14-20 Wirkung der Ausgleichszahlungen auf die Biodiversität und den Erosionsschutz in Österreich, 2019:
Die Zahlungen sind als bedeutender Teil der gesellschaftlichen Grundsicherung für die zukünftige Bewirtschaftung der benachteiligten Gebiete von höchster Bedeutung. Die untersuchten Indikatoren zeigen eindeutig, dass mit höheren Zahlungen eine bessere Umweltleistung bzw. höhere Schutzwirkung erbracht wird. Die Höhe der Bemessung korreliert positiv mit beiden Leistungen. Trotz der positiven Wirkungen konnten die Zahlungen den Strukturwandel zwar dämpfen aber nicht stoppen. Das hat Auswirkungen auf die Strukturen der Gebiete und wird die Zukunft der lokalen Gesellschaften mitbestimmen.
Das Endergebnis derartiger Fehlentwicklungen und die ökologischen Folgen könne in den Westalpen studiert werden. Im Hinblick auf die räumliche Förderkulisse ist derzeit von einer allgemeinen Ausweitung abzuraten. Möglicherweise führt aber die zunehmende Trockenheit in einigen Regionen zu einer Neubewertung der Sachlage unter Einbeziehung dieses Wachstumsfaktors


Verbesserungspotentiale

Die Kriterien für die Zuordnung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligte Gebiete, naturbedingte Nachteil oder andere gebietsspezifische Gründe, werden regelmäßig mit der EU abgestimmt und weiterentwickelt. Insbesondere eine Vereinfachung in der Abwicklung durch Reduktion der Eigenangaben der Betriebe stand hierbei im Fokus. Zudem wurde auf Basis der Entwicklung der Einkommen der Bergbauernbetriebe eine Weiterentwicklung der Prämienausgestaltung erarbeitet (mit einer neuen Stufe ab 20 ha) sowie ein Bundes-Top-up zur Erhöhung der Wirkung ab 2023 angeboten.
Damit wird wie bereits in den Vorgängerprogrammen das Ziel einer flächendeckenden Bewirtschaftung auch in naturbedingten oder anderen gebietsspezifischen Gründen benachteiligte Gebiete verfolgt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen