Vorhaben
Sonderrichtlinie Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete; Verlängerung und Anpassung für 2021 und 2022
SONDERRICHTLINIE Ausgleichszulage (AZ); 4. Abänderung, Verlängerung und Anpassung für die Übergangsjahre 2021 und 2022
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -400.782
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Aufrechterhaltung der Besiedelung, Erhaltung des ländlichen Kulturerbes, Sicherung der Grundlagen für Erholung und Tourismus, Bewirtschaftung durch bäuerliche Familienbetriebe und Ermöglichung eines sozial verträglichen Strukturwandels
Beschreibung des Ziels
Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme im benachteiligten Gebiet
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl landwirtschaftliche Betriebe im benachteiligten Gebiet mit Ausgleichszulage [Anzahl]
Istwert
78.525Anzahl
Zielzustand
78.000Anzahl
Datenquelle: Grüner Bericht 2023, Tab. 30, Ausgleichszulage für naturbedingte Nachteile (AZ), 2022
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abgeltung der Mehrkosten und Mindererlöse für Landwirtschaftliche Betriebe aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten und durch AZ-konforme Bewirtschaftung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Förderungsausmaß hängt ab:
– von der Bewirtschaftungsform des Heimbetriebes (Betriebstyp);
– von der Anzahl der Erschwernispunkte des Heimbetriebes;
– vom Ausmaß und der Lage der förderfähigen Fläche am Heimbetrieb.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Grüner Bericht 2024, Daten für 2021 und 2022, Tab. 5.2.2.3
Bei der Erstellung der SRL-Änderung und der WFA wurden die Aufwände eingeschätzt. Die Aufwände wurden minimal zu hoch (3 – 4 %) eingeschätzt. Antragsverhalten ist nicht exakt vorhersagbar.
Die Aufwände für die Länder betrugen 54,402 Mio. € für 2021 und 52,975 Mio. € für 2022.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.