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Vorhaben

Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen

Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -214.421

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020) wurde auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes im BMNT durch die Abteilungen RD 1 und II 2 in enger Zusammenarbeit mit der Zahlstelle AMA und in inhaltlicher Übereinstimmung mit dem genehmigten Programm erstellt und stellt die Grundlage für die Umsetzung aller Maßnahmen gemäß den Artikeln 1 (Wissenstransfer und Innovation), 2 (Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste), 3 (Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel), 4 (Investitionen in materielle Vermögenswerte), 6 (Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen), 7 (Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten), 8 (Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern), 16 ( Zusammenarbeit) sowie 19 (Leader) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Österreich dar.

Mit gegenständlichem Akt wird die Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen (GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014), zuletzt geändert durch GZ BMNT-LE.1.1.6/0116-II/2/2018 gemäß der genehmigten 7. Programmänderung des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 geändert und für die Antragsjahre 2021 und 22 verlängert.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Strategie der EU und des Ressorts ist die nachhaltige Entwicklung moderner und vitaler ländlicher Regionen sowie Sicherung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Landwirtschaft. Die SRL Projektmaßnahmen deckt die Umsetzung eines Teilbereiches des „Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 bis 2022“ ab. Das Programm LE 14-22 unterstützt eine moderne und nachhaltig produzierende Landwirtschaft sowie regionale Wirtschaft und Gemeinden.
Die europäische Union hat für den relevanten Zeitraum sechs Prioritäten definiert: Die Förderung von Wissenstransfer und Innovation, Die Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit, Die Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, die Wiederherstellung und Verbesserung der Ökosystem, die Förderung der Ressourceneffizienz und kohlenstoffarme und klimaresistente Wirtschaft sowie die Förderung der sozialen Inklusion und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten. Diese Prioritäten der europäischen Politik werden über das Programm LE 14-22 angesprochen und umgesetzt. Die in der gegenständlichen WFA angeführten Ziele entsprechen jenen der GAP auf europäischer Ebene.
Die gegenständliche SRL trägt insbesondere zum SDG Ziel 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung zu erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ bei. Das Unterziel dazu lautet bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wettereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

Beschreibung des Ziels

Zur Förderung der Wissensbasis und Innovation in ländlichen Räumen werden zielgruppen- und gleichstellungsorientierte Angebote zur Wissensgenerierung, Wissensverteilung (z. B. Beratung, Erfahrungsaustausch, Workshop, Demonstrationsprojekte) und Wissensaneignung (z. B. Kurse, Seminare, Fachexkursionen) eingesetzt.
Die Interaktion zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und land- und forstwirtschaftliche Praxis soll durch Ausweitung entsprechender Maßnahmen innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen verstärkt werden. Informations- und Diffusionsmaßnahmen sollen die Innovationsbasis stärken.
Mit der Erweiterung des Maßnahmenspektrums und dem Anbot niederschwelliger Förderinstrumente soll die Voraussetzung für die Schaffung eines innovationsfreundlichen Klimas, die Erleichterung des Einstiegs in die Innovationstätigkeit und die Verbreiterung der Innovationsbasis geschaffen werden. Dem Bereich „Innovation Brokering“ soll in diesem Zusammenhang ein großer Stellenwert beigemessen werden.
In der Beratung geht es um kundInnenorientierte Angebote zu Themen des Einzelbetriebes und des öffentlichen Interesses. Neben national unterstützten Beratungsleistungen werden zu spezifischen Themen zusätzlich auch LE-unterstützte Beratungsangebote zur Verfügung gestellt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

operationelle Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft [Anzahl]

Istwert

11

Anzahl

Zielzustand

13

Anzahl

Datenquelle: AMA Datenbank

Ziel 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung

Beschreibung des Ziels

Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Österreich ergibt sich aus den Anforderungen des europäischen und internationalen Wettbewerbs sowie aus der Notwendigkeit, den in der Landwirtschaft tätigen Menschen einen angemessenen Anteil an der allgemeinen Wirtschafts- und Wohlstandsentwicklung zu ermöglichen.
Zum anderen wird angesichts der bestehender Agrarstrukturen, der österreichspezifischen Topographie und der wohleingeführten Praxis der Pluriaktivität ein weiterer Schwerpunkt auf die Erhaltung und Stärkung jener Betriebe gelegt, deren Existenz durch die landwirtschaftliche Produktion allein nicht abgesichert ist. Ziel ist es, eine landwirtschaftliche Mindestaktivität aufrecht zu erhalten und lebensfähige Agrarstrukturen langfristig zu sichern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Teilnahme von landwirtschaftlichen Betrieben an einer Investitionsfördermaßnahme [Anzahl]

Istwert

8.430

Anzahl

Zielzustand

9.000

Anzahl

Datenquelle: AMA Datenbank

Ziel 3: Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft

Beschreibung des Ziels

Im Schwerpunkt Organisation der Nahrungsmittelkette steht die Verbesserung der Zusammenarbeit der Glieder der Lebensmittelkette im Zentrum, sowohl vertikal als auch horizontal. Sowohl das Bewusstsein für die durchgängige Betrachtung der Wertschöpfungskette, als auch die Entwicklung und Innovation in der österreichischen Lebensmittelwirtschaft soll verbessert werden. Es müssen Anreize durch Überzeugungsarbeit und Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur zur Bildung von Branchenverbänden, Forschungs- und Entwicklungsclustern oder operationellen Gruppen im Rahmen des EIP geschaffen werden, um das Bewusstsein zur Zusammenarbeit dafür bei einem großen Teil der Marktteilnehmer zu wenig ausgeprägt ist.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betriebe, die an Qualitätsregelungen teilnehmen [Anzahl]

Istwert

34.822

Anzahl

Zielzustand

35.000

Anzahl

Datenquelle: AMA Datenbank

Ziel 4: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft

Beschreibung des Ziels

Im Zusammenhang mit den absehbaren Veränderungen der klimatischen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion sind Fragen der effizienten Wassernutzung (in mengenmäßiger Hinsicht) auch in einem wasserreichen Land wie Österreich von Relevanz.
Nicht zuletzt wegen der zu erwartenden weiteren Erhöhung der Preise für Energie – sei es fossiler oder erneuerbarer Herkunft – und ebenso in Zusammenhang mit den mit Energieverbrauch verbundenen Klimawirkungen sind sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Wichtig sind die Bemühungen zur Verwendung erneuerbarer Ressourcen sowohl im energetischen als auch im stofflichen Bereich.
Daneben dienen die angesprochenen Maßnahmen der Verbesserung der Lage bei anderen nachwachsenden Rohstoffen (Energiepflanzen, Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Produktion, Abfälle).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geförderte Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien und Biomasse [Anzahl]

Istwert

217

Anzahl

Zielzustand

200

Anzahl

Datenquelle: AMA Datenbank

Ziel 5: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung des Ziels

Wesentlich ist hier die Unterstützung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe in außerlandwirtschaftliche Bereiche wie Be- und Verarbeitung, Vermarktung von Produkten (Nicht Anhang I), sowie kommunale, soziale und sonstige Dienstleistungen Rechnung getragen werden. Im nicht-landwirtschaftlichen Bereich soll die Gründung und Entwicklung von innovativen Unternehmen mit wirtschaftlichem Mehrwert für ländliche Regionen unterstützt werden.
Die Förderung der lokalen Entwicklung ist in Österreich ein umfassendes Ziel, welches auf mehreren Ebenen verfolgt wird.
Die Erhöhung der Regionsautonomie führt zu einer verstärkten Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf regionaler Ebene.
Die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum sollen durch die Erhaltung und Entwicklung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge, der Versorgungsinfrastruktur und Tourismusdienstleistungen sowie durch die Forcierung klimafreundlicher Mobilitätslösungen und durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger verbessert werden.
Die übergreifenden Programmziele Innovation, Umweltschutz und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sollen auch auf lokaler Ebene durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden.
Die Sicherstellung einer nahezu flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen soll mittels Förderung gezielter Technologielösungen gewährleistet werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Erfasste Bevölkerung durch das Förderprogramm zur regionalen Entwicklung LEADER [Mio.]

Istwert

4,67

Mio.

Zielzustand

4,60

Mio.

Datenquelle: AMA Datenbank


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Art. 14: Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Unterstützung dieser Maßnahmen kommt Personen zugute, die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind. Zielgruppe sind ferner BodenbewirtschafterInnen und andere WirtschaftsakteurInnen, sofern es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt.
Die Maßnahmen der Berufsausbildung und des Erwerbs von Qualifikationen können Ausbildungskurse, Workshops und Coaching umfassen.
Fort- und Weiterbildung dient der Verbesserung von Qualifikationen durch Vertiefung, Erweiterung und Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Erwerb von zusätzlichen fachlichen und persönlichen Kompetenzen soll zur Erfüllung der steigenden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen beitragen und die Zielerreichung der Programmschwerpunkte unterstützen.
Demonstrationsvorhaben dienen dazu, den Land- und ForstwirtInnen marktfähige neue Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien im Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektor näher zu bringen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Art. 15: Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die land- und forstwirtschaftliche Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von agrarpolitischen Zielen und von Anliegen des öffentlichen Interesses. Eine leistungsfähige agrarische Beratung ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für die österreichische Land- und Forstwirtschaft für die Bewältigung von Veränderungsprozessen.
Die Beihilfe zielt auf die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen, neutralen, kostengünstigen Beratung ab, die von allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Österreich in räumlich zumutbarer Entfernung in Anspruch genommen werden kann. Damit soll für die im internationalen Vergleich klein strukturierten Betriebe ein zielgruppenorientiertes Beratungsangebot ermöglicht und weiterentwickelt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Art. 16: Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für bestehende Lebensmittelqualitätsregelungen der EU (biologische Produktion, Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben, fakultative Qualitätsangaben, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor, geografische Angaben für Spirituosen) und für nationale Lebensmittelqualitätsregelungen besteht in Österreich deutlicher Bedarf für eine Weiterentwicklung und den Ausbau von durchgängigen Qualitätssystemen zur Einbeziehung möglichst aller Stufen der Herstellung.
Die Maßnahme des Artikels 16 zielt darauf ab, die Erzeugung, Verarbeitung und den Absatz hochwertiger Lebensmittel sicherzustellen. Dies geschieht durch Schaffung von Anreizen für die Beteiligung landwirtschaftlicher Betriebe an EU- und nationalen Lebensmittelqualitätsregelungen, welche deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und möglichst alle Stufen der Erzeugung einbeziehen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Art. 17: Investitionen in materielle Vermögenswerte

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung von Investitionen dient sowohl der Belebung und Entwicklung bestimmter Sektoren – wobei im Rahmen dieses Programms der landwirtschaftliche Sektor besonders hervorzuheben ist – als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitionszuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen geförderte Investitionen sich auch in eine längerfristige Strategie wie z.B. durch das Betriebskonzept ausgedrückt – eingliedern.
Vor allem auch nicht-einkommenschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Art. 19: Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Existenzgründungsbeihilfe verfolgt das Ziel, den JunglandwirtInnen die erste Niederlassung zu erleichtern und damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu ermöglichen. Mit dieser Unterstützung sind die Schaffung einer geeigneten Qualifikationsbasis, die strategische Ausrichtung des Betriebes und die Verbesserung der Mindeststandards in Hinblick auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz eng verknüpft.
Durch die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe wird die Schaffung zusätzlicher Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich unterstützt. Dadurch soll das Einkommen der Betriebe sichergestellt und deren Lebensfähigkeit gestärkt werden. Die Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich beinhalten auch den Verkauf von Energiedienstleistungen durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie die Nutzung von ungenützten verbauten Flächen (Dachflächen, Fassaden, etc.) in der Landwirtschaft zur Stromproduktion.
Durch die Gründung von innovativen Kleinstunternehmen soll unter Berücksichtigung von regionalen Konzepten ein Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum geleistet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Art. 20: Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Attraktivität der ländlichen Regionen als Wirtschafts-, Lebens-, Wohn-, Erholungs- und Naturraum nachhaltig weiterzuentwickeln und die Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung zu unterstützen. Neben der Sicherstellung, Entwicklung und dem Ausbau von lokalen Infrastrukturen und lokalen Basisdienstleistungen sind Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes Bestandteil dieser Maßnahme. Die Entwicklung von innovativen Angeboten für den Ganzjahrestourismus spielt im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle.
Die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie die Umsetzung von Maßnahmen zu Energieeffizenz bzw. klimafreundlicher Mobilität soll gefördert werden.
Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und -dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht werden.
Besonders im Kontext von Infrastrukturinvestitionen und Mobilitätslösungen ist es wichtig, allen Menschen im Umfeld eines Vorhabens die Teilhabe zu ermöglichen und auf die Bedürfnisse eventuell bislang zu wenig beachteter Gruppen Bedacht zu nehmen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Art. 21: Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern umfassen die Bereiche „Anlage und Aufforstung von Wäldern“, „Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen“, „Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme“ und „Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“.
Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Funktionalität bestehender Schutzinfrastruktur sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung von betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen besitzen in einem Gebirgsland wie Österreich eine existenzielle Bedeutung. n.
Die Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes dienen einerseits zur Wahrung und Entwicklung des forstlichen „Genpools“ und tragen andererseits zur Anpassung der Wälder an die Auswirkungen des Klimawandels bei.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Art. 35: Zusammenarbeit

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen dieser Maßnahme werden unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittel- und Versorgungskette, Tourismus, Natur- und Umweltschutz inklusive Nationalparks sowie von KMU unterstützt. Weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Einrichtung von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener AkteurInnen und Unternehmen zu fördern und somit die Entwicklung und Umsetzung von vor allem neuen und innovativen Projekte und Vorhaben zu forcieren. Durch die Zusammenarbeit verschiedener AkteurInnen ist es möglich, Kostenvorteile zu nutzen.
Kooperationsvorhaben mit unterschiedlichsten Zielsetzungen sollen unterstützt werden; ein Ziel ist die Unterstützung von innovativen Vorhaben. Es wird jedoch darauf Wert gelegt, der Vielfalt der möglichen Themenfelder und den unterschiedlichen Innovationsbedarfen sowie -phasen gerecht zu werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Art. 32: Leader

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Unterstützung gemeinde- und sektorübergreifender Entwicklungsansätze wird in Österreich seit Jahrzehnten regionalpolitisches Augenmerk geschenkt. Von besonderem Interesse sind dabei jene Projekte, die im Sinne einer eigenständigen Regionalentwicklung Entwicklungspotenziale in der Region erkennen und entwickeln. Diese konkreten Aktivitäten sollen durch regionale Strategien inhaltlich gesteuert werden. Die Erarbeitung dieser Strategien erfolgt dabei unter partnerschaftlicher Einbeziehung der lokalen Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt an Hand konkreter Projekte.
Ländliche Regionen, die sich an der LEADER-Maßnahme beteiligen wollen müssen einen Entwicklungsplan vorlegen, dessen Entwicklungsstrategie die grundsätzlichen Ziele dieses Programms berücksichtigt. Die lokalen Entwicklungsstrategien müssen auf die Region und ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Gegebenheiten abgestimmt sein.
In diesem Sinne haben 77 Lokale Aktionsgruppen in Österreich jeweils Lokale Entwicklungsstrategien erstellt und gewünschte Entwicklungsrichtungen in drei Aktionsfeldern vorgegeben. Das übergeordnete Ziel auf der Programmebene von LEADER ist es, die Lebensqualität und die wirtschaftlichen Bedingungen in der Region zu verbessern. Je nach der Ausgangssituation geht es darum, Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum zu schaffen und Impulse dafür zu setzen, die benötigte Infrastruktur (Ausbildung, Kinderbetreuung, Nahversorgung, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten, Erreichbarkeit) für eine sich ändernde Bevölkerung bereitzustellen und möglichst intakte Lebensräume zu erhalten, in wirtschaftlich schwachen und demografisch schrumpfenden Regionen auch darum, Landflucht zu stoppen und eine Basisversorgung der bleibenden, oft überalterten Bevölkerung zu sichern, eventuell auch wiederum einen Return zu schaffen. Die Stellschrauben für derartige Entwicklungsprozesse sind – weit über unmittelbarer Wirtschaftsförderung hinausgehend – Wissenstransfer, soziale und institutionelle Innovation, Vernetzung, internationaler und nationaler Austausch, regionale Verflechtung, (digitale) Erreichbarkeit und insgesamt eine möglichst schöpferische und kreative Kooperation zwischen AkteurInnen der Region. In diesem Sinne bedeutet Regionalentwicklung viel mehr als die Ausrichtung auf ein klassisches Wirtschaftswachstum, sondern beinhaltet gesellschaftliche und diskursive Dimensionen wie Beteiligung, Innovation, Zusammenarbeit, Förderung des sozialen Kapitals und des Gemeinschaftslebens etc., welche (individuelle) Entwicklungs- und Verwirklichungsmöglichkeiten eröffnen und letztlich die regionale Lebensqualität prägen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-214.421

Tsd. Euro

Plan

-280.328

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2.840

Tsd. Euro

Plan

2.840

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

203.465

Tsd. Euro

Plan

269.372

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

8.116

Tsd. Euro

Plan

8.116

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

214.421

Tsd. Euro

Plan

280.328

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-100.341

Tsd. Euro

Plan

-140.110

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.406

Tsd. Euro

Plan

1.406

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

94.917

Tsd. Euro

Plan

134.686

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

4.018

Tsd. Euro

Plan

4.018

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

100.341

Tsd. Euro

Plan

140.110

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-114.080

Tsd. Euro

Plan

-140.218

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.434

Tsd. Euro

Plan

1.434

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

108.548

Tsd. Euro

Plan

134.686

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

4.098

Tsd. Euro

Plan

4.098

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

114.080

Tsd. Euro

Plan

140.218

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Personalkosten sowie der betriebliche Sachaufwand sind wie erwartet eingetreten. Beim Transferaufwand des Bundes schlug sich das Jahr 2021 mit 94.787.623,89 EUR und das Jahr 2022 mit 108.547.616,55 EUR nieder. Somit war insgesamt der Transferaufwand für die Jahre 2021 bis 2022 um rund 66,22 Mio. EUR geringer als angenommen. Dafür gibt es unter anderem zwei Gründe: Einerseits wurden im MFR 2021-2027 die ELER-Mittel nicht gleichmäßig über die sieben Jahre verteilt, sondern die Jahre 2021 und 2022 wurden viel höher dotiert als die Folgejahre („Frontloading“). Andererseits ist es aufgrund von Covid19 und den damit verbundenen Lock-downs und Ausgangsbeschränkungen samt Lieferverzögerungen zu Verzögerungen bei der Umsetzung diverser Projekte zu Verzögerungen gekommen. Die Abrechnungen der in 2021 oder 2022 gestarteten Projekte wurden in den Folgejahren eingereicht.
Da die Projekte der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen von EU, Bund und Land kofinanziert werden, traten auch bei den Ländern finanzielle Auswirkungen ein. Diese betrugen im Jahr 2021 67.202.893,51 EUR und im Jahr 2022 85.484.052,61 EUR. Die Kofinanzierung der EU schlug sich im Jahr 2021 mit 184.426.054,58 EUR und im Jahr 2022 mit 208.242.432,08 EUR zu Buche.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Durch Investitionen von 1.250 Betrieben zur Abdeckung von Güllelageräumen wurde eine Verringerung von Lachgas- und Ammoniakemissionen, sowie der Feinstaubfraktion PM10 erreicht Die Förderung Klima und umweltrelevanter Investitionen reduzierten die THG-Emissionen. So wurden 1.620 Förderprojekte zur Verbesserung der Umweltwirkung umbesetzt. Die Förderung überbetriebliche Bewässerungsmaßnahmen mit Verteilungssystemen für 414 Betriebe nach neuestem Stand der Technik verbesserten den Wasserhaushalt. Die Förderung der Errichtung von 1.570 Kleinanlagen zur Erzeugung von Energieträgern aus nachwachsenden Rohstoffen hat die nachhaltige Energiegewinnung gefördert. Ebenso trug die Förderung von 1.250 Photovoltaikanlagen zu einer nachhaltigen Energiegewinnung bei.
Die Ex-post Evaluierung des gesamten Programms wird erst 2026 beendet sein. Diese umfasst die gesamte Periode 2014 bis 2022 und beinhaltet somit auch die Wirkungen für die Jahre 2021 und 2022. Hier liegen aber noch keine konkreten Ergebnisse in Bezug auf Wirkungen vor auf die man zurückgreifen kann.

Gesamtwirtschaft

Die jährlichen Investitionsmittel erreichten ein fünffaches an Umsatzvolumen Durch die Investitionen wurde die Einkommensbasis der Betriebe gestärkt und damit auch der private Konsum beeinflusst Ebenso stiegen die Konsumausgaben der bäuerlichen Betriebe. Weiters wurden die agrarischen Exporte positiv beeinflusst, insbesondere der Export biologischer Nahrungsmittel Durch die Förderung wurde die Eigenkapitalbasis der Betriebe gestärkt.
Die Ex-post Evaluierung des gesamten Programms wird erst 2026 beendet sein. Diese umfasst die gesamte Periode 2014 bis 2022 und beinhaltet somit auch die Wirkungen für die Jahre 2021 und 2022. Hier liegen aber noch keine konkreten Ergebnisse in Bezug auf Wirkungen vor auf die man zurückgreifen kann.

Gesamtbeurteilung

Durch die Verlängerung des österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020 um 2 Jahre konnten deren Ziele – eine multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsorientierte Land- und Forstwirtschaft flächendeckend zu sichern – lückenlos weiter umgesetzt werden. Für den Bereich der Projektmaßnahmen des Programms für die Jahre 2021 und 2022 wurde die Umsetzung durch die SRL-Projektmaßnahme 2021 und 2022 gewährleistet und damit wesentliche Maßnahmen des Programmes weiter umgesetzt. Schwerpunktmäßig deckt die SRL dabei das Ziel der Wettbewerbsorientierung ab. Die Ex-post Evaluierung des gesamten Programms wird erst 2026 beendet sein. Diese umfasst die gesamte Periode 2014 bis 2022 und beinhaltet somit auch die Wirkungen für die Jahre 2021 und 2022. Hier liegen aber noch keine konkreten Ergebnisse vor auf die man zurückgreifen kann, insbesondere betrifft das auch den Bereich der Wirkungsdimensionen.

Die in der WFA gesetzten Ziele und Maßnahmen sind insgesamt aber bereits vollständig erreicht. Durch die n+3 Regel stehen aber noch weitere 2 Jahre für die Umsetzung zur Verfügung stehen. Die gesetzten Ziele werden daher zur Gänze umgesetzt.
Durch die SRL wurde der Wissenstransfer und Innovation gefördert. Es wurden dabei im Evaluierungszeitraum 11 operationelle Gruppen umgesetzt. Ein wesentlicher Erfolg war die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit für 8.430 landwirtschaftlicher Betriebe durch die Förderung von Investitionen. Diese erhöhten die Produktivität je Arbeitskraft. Ebenso stehen die Maßnahmen in positiven Einfluss auf den Unternehmensgewinn. 34.822 Betriebe haben an Qualitätsregelungen teilgenommen. Im Bereich des Klimawandels gab es Förderungen hin zu einer Kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft. Dabei gab es 217 Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien und Biomasse. Emissionsmindernde Effekte von Maßnahmen bewirkten eine Reduktion der Ammoniakemissionen. Hier ist die Investitionen zur Abdeckung von Güllelageräumen hervorzuheben für 1.250 Betriebe. Auch die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten hat zur Verbesserung der Lebensqualität und Stärkung der Regionen und Gemeinden in den ländlichen Gebieten beigetragen. Hier hat insbesondere Leader mit den 77 lokalen Aktionsgruppen und seinen lokalen Entwicklungsstrategien einen positiven Beitrag für die regionale Entwicklung geleistet.


Verbesserungspotentiale

Im GAP-Strategieplan 2023-2027 wurden aufgrund der Stärken/Schwächen/Chancen/Risiko-Analyse u.a. folgende Bedarfe abgeleitet:
Erhöhung der Produktivität landwirtschaftlicher Betriebe
Verbesserung der Strukturen für Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Forcierung von Innovation in der landwirtschaftlichen Produktion
Erhöhung des Anteils der Wertschöpfung in der Lebensmittelkette
Erhöhung der Produktdifferenzierung
Stärkung der lokalen Entwicklung basierend auf dem Bottom-Up-Ansatz
Stärkung der Kooperations- und Innovationskapazitäten von KMUs
Verbesserung der unternehmerischen Kompetenzen der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen