Vorhaben
Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen
Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -214.421
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
Beschreibung des Ziels
Zur Förderung der Wissensbasis und Innovation in ländlichen Räumen werden zielgruppen- und gleichstellungsorientierte Angebote zur Wissensgenerierung, Wissensverteilung (z. B. Beratung, Erfahrungsaustausch, Workshop, Demonstrationsprojekte) und Wissensaneignung (z. B. Kurse, Seminare, Fachexkursionen) eingesetzt.
Die Interaktion zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und land- und forstwirtschaftliche Praxis soll durch Ausweitung entsprechender Maßnahmen innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen verstärkt werden. Informations- und Diffusionsmaßnahmen sollen die Innovationsbasis stärken.
Mit der Erweiterung des Maßnahmenspektrums und dem Anbot niederschwelliger Förderinstrumente soll die Voraussetzung für die Schaffung eines innovationsfreundlichen Klimas, die Erleichterung des Einstiegs in die Innovationstätigkeit und die Verbreiterung der Innovationsbasis geschaffen werden. Dem Bereich „Innovation Brokering“ soll in diesem Zusammenhang ein großer Stellenwert beigemessen werden.
In der Beratung geht es um kundInnenorientierte Angebote zu Themen des Einzelbetriebes und des öffentlichen Interesses. Neben national unterstützten Beratungsleistungen werden zu spezifischen Themen zusätzlich auch LE-unterstützte Beratungsangebote zur Verfügung gestellt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
operationelle Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft [Anzahl]
Istwert
11Anzahl
Zielzustand
13Anzahl
Datenquelle: AMA Datenbank
Ziel 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
Beschreibung des Ziels
Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Österreich ergibt sich aus den Anforderungen des europäischen und internationalen Wettbewerbs sowie aus der Notwendigkeit, den in der Landwirtschaft tätigen Menschen einen angemessenen Anteil an der allgemeinen Wirtschafts- und Wohlstandsentwicklung zu ermöglichen.
Zum anderen wird angesichts der bestehender Agrarstrukturen, der österreichspezifischen Topographie und der wohleingeführten Praxis der Pluriaktivität ein weiterer Schwerpunkt auf die Erhaltung und Stärkung jener Betriebe gelegt, deren Existenz durch die landwirtschaftliche Produktion allein nicht abgesichert ist. Ziel ist es, eine landwirtschaftliche Mindestaktivität aufrecht zu erhalten und lebensfähige Agrarstrukturen langfristig zu sichern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Teilnahme von landwirtschaftlichen Betrieben an einer Investitionsfördermaßnahme [Anzahl]
Istwert
8.430Anzahl
Zielzustand
9.000Anzahl
Datenquelle: AMA Datenbank
Ziel 3: Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
Beschreibung des Ziels
Im Schwerpunkt Organisation der Nahrungsmittelkette steht die Verbesserung der Zusammenarbeit der Glieder der Lebensmittelkette im Zentrum, sowohl vertikal als auch horizontal. Sowohl das Bewusstsein für die durchgängige Betrachtung der Wertschöpfungskette, als auch die Entwicklung und Innovation in der österreichischen Lebensmittelwirtschaft soll verbessert werden. Es müssen Anreize durch Überzeugungsarbeit und Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur zur Bildung von Branchenverbänden, Forschungs- und Entwicklungsclustern oder operationellen Gruppen im Rahmen des EIP geschaffen werden, um das Bewusstsein zur Zusammenarbeit dafür bei einem großen Teil der Marktteilnehmer zu wenig ausgeprägt ist.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betriebe, die an Qualitätsregelungen teilnehmen [Anzahl]
Istwert
34.822Anzahl
Zielzustand
35.000Anzahl
Datenquelle: AMA Datenbank
Ziel 4: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
Beschreibung des Ziels
Im Zusammenhang mit den absehbaren Veränderungen der klimatischen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion sind Fragen der effizienten Wassernutzung (in mengenmäßiger Hinsicht) auch in einem wasserreichen Land wie Österreich von Relevanz.
Nicht zuletzt wegen der zu erwartenden weiteren Erhöhung der Preise für Energie – sei es fossiler oder erneuerbarer Herkunft – und ebenso in Zusammenhang mit den mit Energieverbrauch verbundenen Klimawirkungen sind sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Wichtig sind die Bemühungen zur Verwendung erneuerbarer Ressourcen sowohl im energetischen als auch im stofflichen Bereich.
Daneben dienen die angesprochenen Maßnahmen der Verbesserung der Lage bei anderen nachwachsenden Rohstoffen (Energiepflanzen, Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Produktion, Abfälle).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Geförderte Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien und Biomasse [Anzahl]
Istwert
217Anzahl
Zielzustand
200Anzahl
Datenquelle: AMA Datenbank
Ziel 5: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Beschreibung des Ziels
Wesentlich ist hier die Unterstützung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe in außerlandwirtschaftliche Bereiche wie Be- und Verarbeitung, Vermarktung von Produkten (Nicht Anhang I), sowie kommunale, soziale und sonstige Dienstleistungen Rechnung getragen werden. Im nicht-landwirtschaftlichen Bereich soll die Gründung und Entwicklung von innovativen Unternehmen mit wirtschaftlichem Mehrwert für ländliche Regionen unterstützt werden.
Die Förderung der lokalen Entwicklung ist in Österreich ein umfassendes Ziel, welches auf mehreren Ebenen verfolgt wird.
Die Erhöhung der Regionsautonomie führt zu einer verstärkten Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf regionaler Ebene.
Die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum sollen durch die Erhaltung und Entwicklung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge, der Versorgungsinfrastruktur und Tourismusdienstleistungen sowie durch die Forcierung klimafreundlicher Mobilitätslösungen und durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger verbessert werden.
Die übergreifenden Programmziele Innovation, Umweltschutz und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sollen auch auf lokaler Ebene durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden.
Die Sicherstellung einer nahezu flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen soll mittels Förderung gezielter Technologielösungen gewährleistet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erfasste Bevölkerung durch das Förderprogramm zur regionalen Entwicklung LEADER [Mio.]
Istwert
4,67Mio.
Zielzustand
4,60Mio.
Datenquelle: AMA Datenbank
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Art. 14: Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Unterstützung dieser Maßnahmen kommt Personen zugute, die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind. Zielgruppe sind ferner BodenbewirtschafterInnen und andere WirtschaftsakteurInnen, sofern es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt.
Die Maßnahmen der Berufsausbildung und des Erwerbs von Qualifikationen können Ausbildungskurse, Workshops und Coaching umfassen.
Fort- und Weiterbildung dient der Verbesserung von Qualifikationen durch Vertiefung, Erweiterung und Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Erwerb von zusätzlichen fachlichen und persönlichen Kompetenzen soll zur Erfüllung der steigenden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen beitragen und die Zielerreichung der Programmschwerpunkte unterstützen.
Demonstrationsvorhaben dienen dazu, den Land- und ForstwirtInnen marktfähige neue Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien im Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektor näher zu bringen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Art. 15: Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die land- und forstwirtschaftliche Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von agrarpolitischen Zielen und von Anliegen des öffentlichen Interesses. Eine leistungsfähige agrarische Beratung ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für die österreichische Land- und Forstwirtschaft für die Bewältigung von Veränderungsprozessen.
Die Beihilfe zielt auf die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen, neutralen, kostengünstigen Beratung ab, die von allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Österreich in räumlich zumutbarer Entfernung in Anspruch genommen werden kann. Damit soll für die im internationalen Vergleich klein strukturierten Betriebe ein zielgruppenorientiertes Beratungsangebot ermöglicht und weiterentwickelt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Art. 16: Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für bestehende Lebensmittelqualitätsregelungen der EU (biologische Produktion, Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben, fakultative Qualitätsangaben, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor, geografische Angaben für Spirituosen) und für nationale Lebensmittelqualitätsregelungen besteht in Österreich deutlicher Bedarf für eine Weiterentwicklung und den Ausbau von durchgängigen Qualitätssystemen zur Einbeziehung möglichst aller Stufen der Herstellung.
Die Maßnahme des Artikels 16 zielt darauf ab, die Erzeugung, Verarbeitung und den Absatz hochwertiger Lebensmittel sicherzustellen. Dies geschieht durch Schaffung von Anreizen für die Beteiligung landwirtschaftlicher Betriebe an EU- und nationalen Lebensmittelqualitätsregelungen, welche deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und möglichst alle Stufen der Erzeugung einbeziehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Art. 17: Investitionen in materielle Vermögenswerte
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderung von Investitionen dient sowohl der Belebung und Entwicklung bestimmter Sektoren – wobei im Rahmen dieses Programms der landwirtschaftliche Sektor besonders hervorzuheben ist – als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitionszuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen geförderte Investitionen sich auch in eine längerfristige Strategie wie z.B. durch das Betriebskonzept ausgedrückt – eingliedern.
Vor allem auch nicht-einkommenschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Art. 19: Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Existenzgründungsbeihilfe verfolgt das Ziel, den JunglandwirtInnen die erste Niederlassung zu erleichtern und damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu ermöglichen. Mit dieser Unterstützung sind die Schaffung einer geeigneten Qualifikationsbasis, die strategische Ausrichtung des Betriebes und die Verbesserung der Mindeststandards in Hinblick auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz eng verknüpft.
Durch die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe wird die Schaffung zusätzlicher Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich unterstützt. Dadurch soll das Einkommen der Betriebe sichergestellt und deren Lebensfähigkeit gestärkt werden. Die Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich beinhalten auch den Verkauf von Energiedienstleistungen durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie die Nutzung von ungenützten verbauten Flächen (Dachflächen, Fassaden, etc.) in der Landwirtschaft zur Stromproduktion.
Durch die Gründung von innovativen Kleinstunternehmen soll unter Berücksichtigung von regionalen Konzepten ein Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum geleistet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Art. 20: Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Attraktivität der ländlichen Regionen als Wirtschafts-, Lebens-, Wohn-, Erholungs- und Naturraum nachhaltig weiterzuentwickeln und die Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung zu unterstützen. Neben der Sicherstellung, Entwicklung und dem Ausbau von lokalen Infrastrukturen und lokalen Basisdienstleistungen sind Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes Bestandteil dieser Maßnahme. Die Entwicklung von innovativen Angeboten für den Ganzjahrestourismus spielt im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle.
Die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie die Umsetzung von Maßnahmen zu Energieeffizenz bzw. klimafreundlicher Mobilität soll gefördert werden.
Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und -dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht werden.
Besonders im Kontext von Infrastrukturinvestitionen und Mobilitätslösungen ist es wichtig, allen Menschen im Umfeld eines Vorhabens die Teilhabe zu ermöglichen und auf die Bedürfnisse eventuell bislang zu wenig beachteter Gruppen Bedacht zu nehmen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Art. 21: Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern umfassen die Bereiche „Anlage und Aufforstung von Wäldern“, „Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen“, „Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme“ und „Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“.
Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Funktionalität bestehender Schutzinfrastruktur sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung von betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen besitzen in einem Gebirgsland wie Österreich eine existenzielle Bedeutung. n.
Die Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes dienen einerseits zur Wahrung und Entwicklung des forstlichen „Genpools“ und tragen andererseits zur Anpassung der Wälder an die Auswirkungen des Klimawandels bei.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Art. 35: Zusammenarbeit
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen dieser Maßnahme werden unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittel- und Versorgungskette, Tourismus, Natur- und Umweltschutz inklusive Nationalparks sowie von KMU unterstützt. Weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Einrichtung von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener AkteurInnen und Unternehmen zu fördern und somit die Entwicklung und Umsetzung von vor allem neuen und innovativen Projekte und Vorhaben zu forcieren. Durch die Zusammenarbeit verschiedener AkteurInnen ist es möglich, Kostenvorteile zu nutzen.
Kooperationsvorhaben mit unterschiedlichsten Zielsetzungen sollen unterstützt werden; ein Ziel ist die Unterstützung von innovativen Vorhaben. Es wird jedoch darauf Wert gelegt, der Vielfalt der möglichen Themenfelder und den unterschiedlichen Innovationsbedarfen sowie -phasen gerecht zu werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Art. 32: Leader
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Unterstützung gemeinde- und sektorübergreifender Entwicklungsansätze wird in Österreich seit Jahrzehnten regionalpolitisches Augenmerk geschenkt. Von besonderem Interesse sind dabei jene Projekte, die im Sinne einer eigenständigen Regionalentwicklung Entwicklungspotenziale in der Region erkennen und entwickeln. Diese konkreten Aktivitäten sollen durch regionale Strategien inhaltlich gesteuert werden. Die Erarbeitung dieser Strategien erfolgt dabei unter partnerschaftlicher Einbeziehung der lokalen Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt an Hand konkreter Projekte.
Ländliche Regionen, die sich an der LEADER-Maßnahme beteiligen wollen müssen einen Entwicklungsplan vorlegen, dessen Entwicklungsstrategie die grundsätzlichen Ziele dieses Programms berücksichtigt. Die lokalen Entwicklungsstrategien müssen auf die Region und ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Gegebenheiten abgestimmt sein.
In diesem Sinne haben 77 Lokale Aktionsgruppen in Österreich jeweils Lokale Entwicklungsstrategien erstellt und gewünschte Entwicklungsrichtungen in drei Aktionsfeldern vorgegeben. Das übergeordnete Ziel auf der Programmebene von LEADER ist es, die Lebensqualität und die wirtschaftlichen Bedingungen in der Region zu verbessern. Je nach der Ausgangssituation geht es darum, Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum zu schaffen und Impulse dafür zu setzen, die benötigte Infrastruktur (Ausbildung, Kinderbetreuung, Nahversorgung, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten, Erreichbarkeit) für eine sich ändernde Bevölkerung bereitzustellen und möglichst intakte Lebensräume zu erhalten, in wirtschaftlich schwachen und demografisch schrumpfenden Regionen auch darum, Landflucht zu stoppen und eine Basisversorgung der bleibenden, oft überalterten Bevölkerung zu sichern, eventuell auch wiederum einen Return zu schaffen. Die Stellschrauben für derartige Entwicklungsprozesse sind – weit über unmittelbarer Wirtschaftsförderung hinausgehend – Wissenstransfer, soziale und institutionelle Innovation, Vernetzung, internationaler und nationaler Austausch, regionale Verflechtung, (digitale) Erreichbarkeit und insgesamt eine möglichst schöpferische und kreative Kooperation zwischen AkteurInnen der Region. In diesem Sinne bedeutet Regionalentwicklung viel mehr als die Ausrichtung auf ein klassisches Wirtschaftswachstum, sondern beinhaltet gesellschaftliche und diskursive Dimensionen wie Beteiligung, Innovation, Zusammenarbeit, Förderung des sozialen Kapitals und des Gemeinschaftslebens etc., welche (individuelle) Entwicklungs- und Verwirklichungsmöglichkeiten eröffnen und letztlich die regionale Lebensqualität prägen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Personalkosten sowie der betriebliche Sachaufwand sind wie erwartet eingetreten. Beim Transferaufwand des Bundes schlug sich das Jahr 2021 mit 94.787.623,89 EUR und das Jahr 2022 mit 108.547.616,55 EUR nieder. Somit war insgesamt der Transferaufwand für die Jahre 2021 bis 2022 um rund 66,22 Mio. EUR geringer als angenommen. Dafür gibt es unter anderem zwei Gründe: Einerseits wurden im MFR 2021-2027 die ELER-Mittel nicht gleichmäßig über die sieben Jahre verteilt, sondern die Jahre 2021 und 2022 wurden viel höher dotiert als die Folgejahre („Frontloading“). Andererseits ist es aufgrund von Covid19 und den damit verbundenen Lock-downs und Ausgangsbeschränkungen samt Lieferverzögerungen zu Verzögerungen bei der Umsetzung diverser Projekte zu Verzögerungen gekommen. Die Abrechnungen der in 2021 oder 2022 gestarteten Projekte wurden in den Folgejahren eingereicht.
Da die Projekte der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen von EU, Bund und Land kofinanziert werden, traten auch bei den Ländern finanzielle Auswirkungen ein. Diese betrugen im Jahr 2021 67.202.893,51 EUR und im Jahr 2022 85.484.052,61 EUR. Die Kofinanzierung der EU schlug sich im Jahr 2021 mit 184.426.054,58 EUR und im Jahr 2022 mit 208.242.432,08 EUR zu Buche.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Durch Investitionen von 1.250 Betrieben zur Abdeckung von Güllelageräumen wurde eine Verringerung von Lachgas- und Ammoniakemissionen, sowie der Feinstaubfraktion PM10 erreicht Die Förderung Klima und umweltrelevanter Investitionen reduzierten die THG-Emissionen. So wurden 1.620 Förderprojekte zur Verbesserung der Umweltwirkung umbesetzt. Die Förderung überbetriebliche Bewässerungsmaßnahmen mit Verteilungssystemen für 414 Betriebe nach neuestem Stand der Technik verbesserten den Wasserhaushalt. Die Förderung der Errichtung von 1.570 Kleinanlagen zur Erzeugung von Energieträgern aus nachwachsenden Rohstoffen hat die nachhaltige Energiegewinnung gefördert. Ebenso trug die Förderung von 1.250 Photovoltaikanlagen zu einer nachhaltigen Energiegewinnung bei.
Die Ex-post Evaluierung des gesamten Programms wird erst 2026 beendet sein. Diese umfasst die gesamte Periode 2014 bis 2022 und beinhaltet somit auch die Wirkungen für die Jahre 2021 und 2022. Hier liegen aber noch keine konkreten Ergebnisse in Bezug auf Wirkungen vor auf die man zurückgreifen kann.
Die jährlichen Investitionsmittel erreichten ein fünffaches an Umsatzvolumen Durch die Investitionen wurde die Einkommensbasis der Betriebe gestärkt und damit auch der private Konsum beeinflusst Ebenso stiegen die Konsumausgaben der bäuerlichen Betriebe. Weiters wurden die agrarischen Exporte positiv beeinflusst, insbesondere der Export biologischer Nahrungsmittel Durch die Förderung wurde die Eigenkapitalbasis der Betriebe gestärkt.
Die Ex-post Evaluierung des gesamten Programms wird erst 2026 beendet sein. Diese umfasst die gesamte Periode 2014 bis 2022 und beinhaltet somit auch die Wirkungen für die Jahre 2021 und 2022. Hier liegen aber noch keine konkreten Ergebnisse in Bezug auf Wirkungen vor auf die man zurückgreifen kann.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.