Vorhaben
Nationale Unterstützungsleistungen für landwirtschaftliche Produktionsarten, Dienstleistungen und Organisationsstrukturen; Verlängerung bis 31.12.2023
Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministers zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln; 4. Änderung; Verlängerung des Anerkennungszeitraums für Kosten in der Maßnahme 2 (Beratung) bis 31.12.2023
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -23.608
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sensibilisierung der Produzenten und der Konsumenten für die Leistungen der biologischen Landwirtschaft und Erhöhung des Umsatzes aus ökologischer Produktion
Beschreibung des Ziels
Angestrebt wird eine weitere Erhöhung der Anzahl der Biobetriebe und eine Ausweitung der biologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Außerdem sollte auch der Absatz an Bioprodukten im Lebensmittelhandel bzw. die Nachfrage der Konsumenten dafür gesteigert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Biologisch bewirtschaftete Fläche (bezogen auf landwirtschaftlich genutzte Fläche ohne Almen und Bergmähder) [ha]
Istwert
701.161ha
Zielzustand
700.000ha
Datenquelle: INVEKOS 2023
Anteil Biobetriebe an Gesamtbetrieben [%]
Istwert
23,1%
Zielzustand
23,0%
Datenquelle: INVEKOS 2023
Anteil Bioabsatz [%]
Istwert
11,4%
Zielzustand
11,0%
Datenquelle: Roll-AMA 2023
Ziel 2: Erreichung von Zuchtfortschritten bei wesentlichen Leistungsmerkmalen von Nutztieren, sowie Erhaltung der Rassenvielfalt und genetischer Variabilität
Beschreibung des Ziels
Anhand von drei ausgewählten Indikatoren soll die gewünschte Erreichung von Zuchtfortschritten in der Nutztierhaltung, sowie die Biodiversität der Rassen und die genetische Ausstattung der Tiere beispielhaft demonstriert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Kontrollkühe [%]
Istwert
80,2%
Zielzustand
83,8%
Datenquelle: ZAR (Rinderzucht Austria)
Anteil der weiblichen Zuchtschafe [%]
Istwert
19,2%
Zielzustand
12,0%
Datenquelle: Grüner Bericht 2023
Anteil der weiblichen Zuchtschweine [%]
Istwert
2,9%
Zielzustand
2,5%
Datenquelle: VÖS-Jahresbericht (Vereinigung österreichischer Schweineerzeuger) 2023
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung der biologischen Landwirtschaft auf Ebene der Bioverbände
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Erbringung von speziellen Beratungsleistungen insbesondere durch Einzel- und Gruppenberatung (Abhaltung von Seminaren, Betriebsbesuchen, zur Verfügungsstellung von Beratungsunterlagen usw.).
Prioritäre Adressaten sind die Mitglieder der Bioverbände und potenzielle biologisch wirtschaftende Betriebe.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im folgenden Sinne:
– Medienarbeit (z.B. Presseaussendungen, Konferenzen);
– Publikationen (z.B. Zeitungen, Broschüren);
– Fachveranstaltungen und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen;
– Aufbau von Service-Einrichtungen, die den Konsumenten auf möglichst direktem Weg zu Fragen Antworten bieten.
Organisationsaufwand der Verbände.
Zielerreichung:
Förderung wird als Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten an die Förderungswerber gewährt und durch inhaltliche Prüfung des Antrags und des Verwendungsnachweises gesteuert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung auf Ebene der Verbände
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen im Bereich Zucht:
1. Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Zuchtprogrammen (insbesondere Herdebuchführung, Leistungsprüfung, Auswertung der Leistungsdaten und Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung der Ergebnisse);
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich mit züchterischem Schwerpunkt; Auszeichnungen für züchterische Leistungen;
Leistungen im Bereich Ausstellungen und Präsentationen:
1. Organisation und Betreuung von Viehausstellungen und Messebeteiligungen im Ausland;
2. Präsentationen und begleitende Maßnahmen zur Projektvorbereitung und Projektdurchführung zum Ausbau und zur Sicherung des Zuchttierabsatzes.
Leistungen im Bereich Überregionale Zusammenarbeit:
1. Überregionale Informationsverbreitung gesamtösterreichischer Zusammenschlüsse von Produzenten-Organisationen hinsichtlich Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der landwirtschaftlichen Produktion;
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich.
Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Generhaltungsprogrammen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen Nutztierrassen einschließlich unterstützender Maßnahmen (insbesondere Abhaltung von Veranstaltungen, Erhebung und Darstellung der besonderen Eigenschaften dieser Rassen mit Hinblick auf nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten).
Bekämpfung von Tierkrankheiten insbesondere durch Kontrolluntersuchungen sowie vorbeugende und beratende Maßnahmen einschließlich erforderlicher Warnsysteme.
Zielerreichung durch Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand der Förderungswerber. Steuerung durch inhaltliche Prüfung des Antrags und des Verwendungsnachweises.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Personalaufwand und betrieblicher Sachaufwand des BML für die Förderungsabwicklung sind gegenüber dem Plan 2022 und Plan 2023 unverändert angefallen und bedeckt worden.
Die Anzahl der bearbeiteten Förderungsfälle sind in den Finanzjahren 2022 und 2023 etwa gleichgeblieben.
Transferaufwand:
Der gegenüber dem Plan erhöhte Transferaufwand (Mehrbedarf 2022: +0,794 Mio.EUR, Mehrbedarf 2023: +1,015 Mio. EUR) wurde durch interne Umschichtung im BML bedeckt (BVA 2022 EUR 11,518 Mio.; BVA 2023 EUR 11,509 Mio.) bzw. an die Förderungswerber ausbezahlt.
Die Abrechnungen der Förderungswerber für die Bundes- und Landesmittel wurden anhand von Verwendungsnachweisen bis 31.3. des Folgejahres in den Fachbereichen vorgelegt und geprüft.
Gemäß Punkt 1.7 der Sonderrichtlinie erfolgte aufgrund jährlicher Bund-Länder-Verhandlungen eine Kofinanzierung aus Landesmitteln im Verhältnis 60 Bundesmittel zu 40 Landesmittel, mit Ausnahme der Sparte Beratung, die gemäß Punkt 2.6.10 ausschließlich aus Bundesmitteln mit EUR 3,471 Mio. (2022) und EUR 3,527 Mio. (2023) finanziert wurde.
Somit wurden von den Bundesländern insgesamt entsprechende Kofinanzierungsmittel von EUR 4,955 Mio. (2022) und EUR 5,065 Mio. (2023) aufgebracht.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.