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Vorhaben

BÜNDELUNG: Abschluss Gestaltungsvereinbarung mit der Akademie der Wissenschaften (ÖAW) gebündelt mit der ÖAW Leistungsvereinbarung 2021-2023

BÜNDELUNG: Abschluss der ÖAW Gestaltungsvereinbarung gebündelt mit der ÖAW Leistungsvereinbarung 2021-2023

2024
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -428.010

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Gem. § 2 ÖAW-Gesetz ist es die Aufgabe der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Wissenschaft in jeder Hinsicht gem. ihrer Satzung insbesondere durch eigenständige Forschungen ihrer Mitglieder und ihrer Einrichtungen, zu fördern.

Die ÖAW wurde als eine juristische Person des öffentlichen Rechts errichtet und kommt ihren gesetzlichen Zielen gem. ihrer aufgrund des ÖAW-Gesetzes beschlossenen Satzung nach. Dies erfolgt insbesondere durch die Betreibung von Forschungseinrichtungen, der Beratung von Bundes- und Landesbehörden und der Vergabe von Stipendien und Preisen. Die ÖAW erfüllt eine wesentliche Funktion in der Forschungslandschaft Österreichs als Forschungsträgerinstitution, Gelehrtengesellschaft sowie Nachwuchsförderungseinrichtung. Das Zusammenspiel dieser Bereiche unter einem gemeinsamen Dach gestalten knapp 800 Mitglieder und rund 1.800 Mitarbeitende, die in ihrer Vielfalt einen dynamischen Ansatz und Innovationspotenzial ermöglichen.

Als Forschungsträgerinstitution betreibt die ÖAW international kompetitive, anwendungsoffene Spitzenforschung in den Bereichen Mathematik, Natur- und Biowissenschaften sowie in Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. In ihren Instituten greift sie zukunftsweisende Forschungsthemen von hoher gesellschaftlicher Relevanz auf und übernimmt Verantwortung für die Wahrung und Interpretation des kulturellen Erbes. Die ÖAW-Institute agieren wissenschaftlich erfolgreich auf den Gebieten der Life-Sciences, Physik, Weltraumforschung, Materialwissenschaften, Mathematik, Archäologie, Sozialanthropologie, Altertumswissenschaften, Asienwissenschaften, Geschichtswissenschaften, Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften und der Technikfolgenabschätzung.
Die ÖAW entwickelt Stipendienprogramme, verwaltet und vergibt Stipendien aus zweckgebundenen öffentlichen Mitteln, aus Drittmitteln und durch private Spenden und Sponsoring. Damit trägt die ÖAW nachhaltig zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Österreich bei. Besonderer Wert wird hierbei auf die Internationalisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses gelegt.

Das Forschungsfinanzierungsgesetz 2020 (kurz FoFinaG) bildet erstmals die rechtliche Grundlage für die Leistungsvereinbarung (kurz LV). Die abzuschließende LV gilt für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2023. Die LV legt die Zielsetzungen und Maßnahmen fest, zu deren Umsetzung sich die ÖAW für die Dreijahresperiode 2021-2023 verpflichtet.

Die LV entspricht den in § 6 FoFinaG verankerten Mindestkriterien einer Leistungsvereinbarung.
Die ÖAW unterstützt die FTI- Strategie der Bundesregierung und engagiert sich bei deren Umsetzung; ebenso gestaltet sie den FTI-Pakt in den für die ÖAW gemäß ihren Aufgaben relevanten Bereichen und ihrer besonderen rechtlichen Stellung aktiv mit.
Die ÖAW wird sich mit österreichischen Universitäten – unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP) – bestmöglich abstimmen, um zur gesamthaften Stärkung der Vernetzung und Kooperationskultur von institutions- und standortübergreifenden Forschungsgruppen auf nationaler Ebene beizutragen.

Die Gesamtakademie wird ihren Fokus insbesondere auf vier Themenkreise legen, die in den kommenden Jahren für Wissenschaft und Gesellschaft in Österreich und Europa von entscheidender Bedeutung sind – Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Mehrsprachigkeit sowie Covid-19- und Pandemieforschung. Dies mit dem Ziel der Popularisierung dieser Themen und auch in der Forschung Responsible Science in einem ganzheitlichen Ansatz.

Folgende Etablierung neuer Forschungsgebiete sind derzeit an der ÖAW geplant:
. Cori Institut für Metabolismusforschung
. Quantum Physics Hub: Austria – China
. Zentrum für Antisemitismusforschung
. Kaukasusforschung

Entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags wird die ÖAW im Rahmen der LV weiterhin im Bereich der „Science Education“ Maßnahmen ergreifen, um junge Menschen an der Wissenschaft teilhaben zu lassen. Im Rahmen der Nachwuchsförderung soll auch in dieser Leistungsperiode der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert und die Karrierewege der vielversprechendsten Talente eröffnet werden. Weiterhin wird die ÖAW ihr internationales Wissenschaftsnetzwerk auch in Pandemiezeiten erhalten und weiter ausbauen.

Die in der Gestaltungsvereinbarung (GV) vereinbarten Modifikationen führen zu keinen Veränderungen betreffend der Ziele, Maßnahmen, Wirkungsfolgen und Indikatoren der LV 2021 bis 2023. Die WFA wird deshalb gebündelt.
Basis der ersten GV ist ein im Zirkulationsweg beschlossene MRV „Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken: Einrichtung eines Aufarbeitungsprozesses“. Der ÖAW wird zusätzlich zur LV 2021-2023 im Jahr 2023 ein Betrag idHv € 364.000,– für die Vertiefung der interdisziplinären Auseinandersetzung mit Pandemien im Rahmen des Projektes „Vertiefungsprojekt Pandemien und deren Folgen COVID-19 „Verständigung fördern – den Dialog suchen“ zur Verfügung gestellt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ist Österreichs größte außeruniversitäre Einrichtung für Wissenschaft und Forschung. Sie hat die gesetzliche Aufgabe, „die Wissenschaft in jeder Hinsicht zu fördern“. Erstmals hat die österreichische Bundesregierung im Jahr 2011 eine Strategie für Forschung, Technologie und Innovation verabschiedet. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Umsetzung der ersten Strategie sind in die Ausarbeitung der FTI-Strategie 2030 eingeflossen. Ziel war es, mit dem Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), der FTI-Strategie 2030 sowie den dreijährigen FTI-Pakten eine langfristige, abgestimmte Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik für Österreich zu erreichen. Zur Sicherstellung einer wachstumsorientierten Finanzierungs- und Planungssicherheit dienen die FTI-Pakte, welche im Drei-Jahres-Abstand von der Bundesregierung beschlossen werden. In diesem Zusammenhang spielt der erste FTI-Pakt 2021-2023 gemäß FoFinaG eine zentrale Rolle in der Operationalisierung der FTI-Strategie 2030. In diesem FTI-Pakt werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der in der FTI-Strategie 2030 genannten Ziele und Handlungsfelder genauer definiert und das von der Bundesregierung zur Zielerreichung eingesetzte Budget dargestellt.
Darüber hinaus trägt das Vorhaben zum Unterziel 9.5 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – SDGs bei. („Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Intensive Nutzung europäischer Förderprogramme, insbesondere im Rahmen von Horizon Europe

Beschreibung des Ziels

Die ÖAW ist derzeit die größte außeruniversitäre Grundlagenforschungseinrichtung Österreichs für Forschung, die an Universitäten in dieser Form nicht durchgeführt werden kann bzw. wird (langfristige Projekte, Förderung von Spitzenforschung, kein Lehraufwand).
Die ÖAW besteht aus 25 Instituten. An ÖAW-Instituten betreiben Wissenschaftler/innen anwendungsoffene Grundlagenforschung. Ziel ist die Erkenntnis von Neuem. Die an der ÖAW tätigen Wissenschaftler/innen erbringen Forschungsleistungen, die sich an international anerkannten wissenschaftlichen Standards messen.

Allein im Jahr 2019 konnte die ÖAW 13,36 Mio. Euro an Fördermitteln der Europäischen Union einwerben.
Am Beispiel des Europäischen Forschungsrates zeigt sich der überdurchschnittliche Erfolg der ÖAW im Vergleich zu anderen österreichischen Forschungseinrichtungen. So liegt die ÖAW nach der Universität Wien auf Platz 2 der Institutionen mit den meisten ERC-Grants. Seit Beginn der europäischen Forschungsrahmenprogramme konnte die ÖAW insgesamt die beachtliche Anzahl von 51 ERC-Grants und darüber hinaus zwei Synergy Grants gemeinsam mit weiteren internationalen Forschungseinrichtungen sowie zwei Proofs of Concept einwerben.

Die ÖAW versteht und unterstützt den Europäischen Forschungsraum als Möglichkeit, die wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Entwicklung in Europa zu stärken, im Wege der Wissenschaft – und hier insbesondere der Grundlagenforschung – und ausdrücklich unter Wahrung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Impulse dazu liefern die Mitteilung der Europäischen Kommission vom September 2020 und insbesondere die Schlussfolgerungen des Rates der EU zum neuen Europäischen Forschungsraum, „Horizon Europe“ sowie die bilateralen, regionalen und makroregionalen Strategieprozesse und Förderprogramme zur Verstärkung der internationalen Forschungskooperation wie z.B. die „EU Strategy for the Danube Region“ sowie der Westbalkan-Prozess (Berlin-Prozess), die Förderprogramme des BMBWF im Bereich der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, der „ERA Dialog“ unter Federführung der FFG und das „Beyond Europe“-Programm.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Eingereichte Horizon Europe-Anträge (2021-2023) [Anzahl]

Istwert

222

Anzahl

Zielzustand

200

Anzahl

Datenquelle: ÖAW

Ziel 2: Betreiben von international kompetitiver Spitzenforschung in verschiedenen Forschungsgebieten der anwendungsoffenen Grundlagenforschung

Beschreibung des Ziels

Zentrum für Antisemitismusforschung:
Die „Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus“ ist Gegenstand des aktuellen Regierungsprogramms 2020-2024, in dem auch die Forschung zu Antisemitismus Erwähnung findet. In der österreichischen Wissenschaftslandschaft mangelt es an strukturierter, multiperspektivischer Antisemitismusforschung, weshalb die Akademie sich veranlasst sieht, hier Wesentliches mit hoher gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Relevanz zu bewegen, durchaus in Kooperation mit anderen einschlägig tätigen Institutionen, soweit wissenschaftlich angebracht.
Die ÖAW wird 2021 ein Zentrum für Antisemitismusforschung gründen und dieses stufenweise ausbauen. Im Mittelpunkt soll interdisziplinäre Grundlagenforschung zu Antisemitismus, Antijudaismus und Antizionismus betreffend Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen in Vergangenheit und Gegenwart, fokussiert auf Österreich und Europa, stehen.

Cori Institut für Metabolismusforschung:
Der Forschungsstandort Graz mit den drei Universitäten – Karl-Franzens-Universität Graz, Medizinische Universität Graz und Technische Universität Graz – zeichnet sich durch international hoch anerkannte Kompetenz bei den Forschungsschwerpunkten Stoffwechselforschung, mathematische Modellierung und Medizintechnik aus. Zahlreiche hochwertige nationale und internationale Forschungsgroßprojekte sowie wissenschaftliche Preise dokumentieren die hohe Forschungskompetenz in den genannten Gebieten. Die drei Universitäten betreiben schon jetzt in einem universitätsübergreifenden, strategischen Projekt (BioTechMed-Graz) stark verschränkte, gemeinsame Forschungsaktivitäten. Die ÖAW sieht durch diese bereits etablierte Initiative die Möglichkeit, mit dem Cori Institut an einen leistungsstarken, interuniversitären Forschungsverbund anzuknüpfen, um langfristig in den relevanten Forschungsfeldern substanziell voneinander profitieren zu können.
Die enge Verschränkung experimenteller mit numerischer Biologie und mathematischer Modellierung mit spezieller Fokussierung auf Stoffwechsel und Stoffwechselerkrankungen am neuzugründenden Institut stellt ein Alleinstellungsmerkmal in Österreich und im deutschsprachigen Raum dar. Mit Zielsetzung der Rekrutierung und Förderung junger Ausnahmewissenschaftler/innen, die wirkliches Neuland betreten und außerhalb des Mainstream forschen, verfolgt die ÖAW gemeinsam mit ihren universitären Partnern den Ansatz eines „Exzellenz-Inkubators“.
Die ÖAW kann auf ihre Fachexpertise im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich zurückgreifen und stellt deshalb den wichtigen strategischen Partner für die drei Universitäten bei der Identifikation von cutting-edge Forschungsschwerpunkten sowie bei der Rekrutierung von geeigneten Forschungspersönlichkeiten dar. Das Cori Institut soll in Graz in das Forschungsumfeld der ÖAW eingebettet werden, um weitere Synergien zwischen der universitären und außeruniversitären Forschung in Österreich zu schaffen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Am Ende der LV-Periode wurde sowohl eine Einrichtung zur Antisemitismusforschung als auch zur Metabolismusforschung etabliert

Ausgangszustand 2021:

Die Errichtung folgender Einrichtungen ist an der ÖAW in Planung: - Zentrum für Antsemitismusforschung - Cori Institut für Metabolismusforschung

Zielzustand 2024:

Bis zum 31.12.2023 sind der Aufbau und die Etablierung des Zentrums für Antsemitismusforschung und des Cori Institut für Metabolismusforschung erfolgt.

Istzustand 2024:

Das Cori Institut und das Zentrum für Antisemitismusforschung sind gegründet bzw. eingerichtet worden

Datenquelle:
ÖAW

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Gleichstellung zwischen Männern und Frauen in der Wissenschaft und Forschung

Beschreibung des Ziels

Die ÖAW bekennt sich zu einer zielgruppenübergreifenden Diversitätspolitik und damit zur Schaffung eines in sozialer und kultureller Hinsicht diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes, in dem alle Beschäftigten ihre individuellen Potenziale und ihre Leistungsfähigkeit in einem von Offenheit und Integration gezeichneten Klima unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit (Frauen und Männer, ältere und jüngere Mitarbeiter/innen, Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft und Religion etc.) entfalten können.
Gendergerechtigkeit und Chancenvielfalt werden von der ÖAW strukturell und durch konkrete Maßnahmen laufend unterstützt. Die institutionelle Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit wird weiter gestärkt werden, u.a. durch gendergerechte Sprache und Diversität, durch Anwendung der Grundsätze der Antidiskriminierung und Gleichstellung, durch Verhinderung diskriminierender Rollenstereotype und von Mobbing. Die laufende Verbesserung der Vereinbarkeit von Wissenschaft, Beruf und Privatleben inkl. Lebensphasenorientierung steht ebenfalls im Fokus.
Der breit und divers besetzte „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“ (AKG) der ÖAW erfüllt als Schnittstelle wesentliche Aufgaben: Er bereitet den Gleichstellungs- und Frauenförderplan der ÖAW vor, unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten und ist in personalrelevante Entscheidungen eingebunden.
Der Bewusstseinsschaffung dienen regelmäßige Lectures zu Gender & Diversity, die sich an ein allgemeines Publikum richten.
Das bereits 2019 an der ÖAW eingeführte Programm „Akademie und Kind“ wird fortgeführt und erweitert; es bietet Forschenden finanzielle Unterstützung bei der Betreuung von Familienangehörigen, beispielsweise bei Konferenzteilnahmen außerhalb des Wohnorts.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Weiterentwicklung des ÖAW-Frauenförderplans im Sinne eines umfassenden ÖAW-Gleichstellungsplans

Ausgangszustand 2021:

Im Jahr 2020 lag ein ÖAW-Frauenförderplan vor.

Zielzustand 2024:

Im Jahr 2023 wurde der ÖAW Frauenförderplan um einen umfassenderen ÖAW-Gleichstellungsplan erweitert.

Istzustand 2024:

Ein umfassender ÖAW-Gleichstellungsplan liegt vor

Datenquelle:
ÖAW

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft unter Berücksichtigung von Responsible Research and Innovation

Beschreibung des Ziels

Die ÖAW mit ihren Mitgliedern im In- und Ausland fungiert als breit gefächertes, interdisziplinäres Diskussionsforum. Gemeinsam werden – auch unter Einbeziehung akademieexterner Expert/innen – Zukunftsthemen von hoher gesellschaftlicher Relevanz wissenschaftsbasiert diskutiert und der Öffentlichkeit kommuniziert. Die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit der ÖAW wird gestärkt.
Die Mitglieder werden verstärkt Publikumsveranstaltungen konzipieren und durchführen. Besonderes Augenmerk wird darauf liegen, dialogorientierte Formate zu entwickeln sowie auch junge Menschen anzusprechen und in die Diskussion zu involvieren.
Die ÖAW versteht ihren gesetzlichen Auftrag, „die Wissenschaft in jeder Hinsicht“ zu fördern, auch als Beratungsauftrag gegenüber Politik und Gesellschaft. Dies erfolgt zum Beispiel durch die Durchführung von dialogorientierten Formaten und Publikumsveranstaltungen.

Eine wichtige Aufgabe der ÖAW ist es, Grundlagenforschung in ihrer umfassenden Bedeutung, in verschiedensten Ausprägungen und mit allen Chancen und Risiken einer breiten Öffentlichkeit, insbesondere Schülerinnen und Schülern, zugänglich zu machen. Dies geschieht zum Beispiel im Rahmen von Schulvorträgen, der sogenannten „Akademie im Klassenzimmer“.
Da Präsenzveranstaltungen wie diese bedingt durch COVID 19 voraussichtlich bis jedenfalls ins Jahr 2021 nur erschwert durchzuführen sind, werden diese Aktivitäten erst ab Oktober 2021 zur Leistungsmessung herangezogen und somit für die Berichtszeiträume 2022 und 2023 erhoben. Zum abschließenden Evaluierungszeitpunkt wird außerdem Berücksichtigung finden, inwieweit die Maßnahmen zur Eingrenzung des Corona-Virus bis zum 21.Oktober 2021 aufgehoben werden können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchgeführte ÖAW-Schulvorträge „Akademie im Klassenzimmer“ an weiterführenden Schulen österreichweit – Jahr 2023 [Anzahl]

Istwert

60

Anzahl

Zielzustand

20

Anzahl

Datenquelle: ÖAW

Durchgeführte Seminare der Sommer- bzw. Winter-schulen im Rahmen der Österreichischen Studienstiftung – Jahr 2023 [Anzahl]

Istwert

10

Anzahl

Zielzustand

3

Anzahl

Datenquelle: ÖAW

Ziel 5: Hoher Standard an Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Wissenschaftler/innen aller Karrierestufen

Beschreibung des Ziels

Die ÖAW beschäftigt viele Nachwuchswissenschaftler/innen an ihren Instituten und versucht durch die strukturierte Nachwuchsförderung an diesen eine allgemeine Qualifikationssteigerung der Nachwuchswissenschaftler/innen zu erzielen und dadurch ihre Karrierechancen zu verbessern. Zu diesem Zwecke wird die ÖAW im Rahmen der Leistungsvereinbarung das „Post-DocTrack Programm“ für Nachwuchswissenschaftler/innen an den Instituten verstetigen. Dabei vergibt die ÖAW Stipendien an Absolvent/innen/n eines Doktorats- oder PhD-Studiums in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, um den Übergang in die Post-Doc-Phase zu erleichtern.
Insbesondere sollen damit gefördert werden:
. die Fertigstellung von Publikationen aus der Dissertation
. die Ausarbeitung eines eigenen Forschungsprojekts zur Antragstellung bei nationalen oder internationalen Förderorganisationen
. der Aufbau von (internationalen) Netzwerken und Kooperationen

Außerdem fungiert die ÖAW durch Vergabe von Preisen und Stipendien auch an externe Nachwuchsforscher/innen als Forschungsförderer. Mit Stipendienprogrammen und Preisen unterstützt sie hoch qualifizierte Nachwuchsforscher/innen aller Fachbereiche auf ihrem Weg in eine wissenschaftliche Karriere. Die Stipendienprogramme der ÖAW richten sich an junge Forscher/innen, die ihr Doktorat oder ein mehrjähriges Forschungsprojekt durchführen wollen. Mit Programmen wie APART, DOC, MAX KADE oder L’ORÉAL Österreich werden jährlich Dutzende herausragende Nachwuchswissenschaftler(innen) gefördert, seit 1993 wurden insgesamt mehr als 1600 Stipendien vergeben.

Die ÖAW würdigt mit der Vergabe von diversen Preisen Nachwuchsforscher/innen für herausragende wissenschaftliche Leistungen in verschiedenen Fachbereichen. Diese Preise werden jährlich bzw. alle zwei Jahre ausgeschrieben.

Die ÖAW konzentriert sich mit ihren Stipendienprogrammen auf die Förderung des Doktorats-/PhD-Studiums und die erste Post-Doc-Phase, um den Weg in die wissenschaftliche Unabhängigkeit zu erleichtern. Ziele der ÖAW in ihrer Funktion als Nachwuchs- und Forschungsfördereinrichtung sind auch für 2021-2023 u.a. die Aufrechterhaltung und die bedarfsorientierte Erweiterung des ÖAW-Stipendienportfolios im Sinne der Individualförderung (Post-Doc- und Pre-Doc-Förderung), die der Qualität von Anträgen angemessene Anhebung der Förderquoten sowie insgesamt ein Beitrag zur weiteren Erhöhung der Exzellenzorientierung der Graduiertenaus- und -weiterbildung im österreichischen Forschungsraum.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Post-Doc Track-Neuvergaben – Jahr 2023 [Anzahl]

Istwert

13

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Datenquelle: ÖAW


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Noch stärkere Nutzung europäischer Förderprogramme, insbesondere im Rahmen von Horizon Europe

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die ÖAW ist derzeit die größte außeruniversitäre Grundlagenforschungseinrichtung Österreichs für Forschung, die an Universitäten in dieser Form nicht durchgeführt werden kann bzw. wird (langfristige Projekte, Förderung von Spitzenforschung, kein Lehraufwand).
Die ÖAW besteht aus 25 Instituten. An ÖAW-Instituten betreiben Wissenschaftler/innen anwendungsoffene Grundlagenforschung. Ziel ist die Erkenntnis von Neuem. Die an der ÖAW tätigen Wissenschaftler/innen erbringen Forschungsleistungen, die sich an international anerkannten wissenschaftlichen Standards messen.

Allein im Jahr 2019 konnte die ÖAW 13,36 Mio. Euro an Fördermitteln der Europäischen Union einwerben.
Am Beispiel des Europäischen Forschungsrates zeigt sich der überdurchschnittliche Erfolg der ÖAW im Vergleich zu anderen österreichischen Forschungseinrichtungen. So liegt die ÖAW nach der Universität Wien auf Platz 2 der Institutionen mit den meisten ERC-Grants. Seit Beginn der europäischen Forschungsrahmenprogramme konnte die ÖAW insgesamt die beachtliche Anzahl von 51 ERC-Grants und darüber hinaus zwei Synergy Grants gemeinsam mit weiteren internationalen Forschungseinrichtungen sowie zwei Proofs of Concept einwerben.

Die ÖAW versteht und unterstützt den Europäischen Forschungsraum als Möglichkeit, die wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Entwicklung in Europa zu stärken, im Wege der Wissenschaft – und hier insbesondere der Grundlagenforschung – und ausdrücklich unter Wahrung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Impulse dazu liefern die Mitteilung der Europäischen Kommission vom September 2020 und insbesondere die Schlussfolgerungen des Rates der EU zum neuen Europäischen Forschungsraum, „Horizon Europe“ sowie die bilateralen, regionalen und makroregionalen Strategieprozesse und Förderprogramme zur Verstärkung der internationalen Forschungskooperation wie z.B. die „EU Strategy for the Danube Region“ sowie der Westbalkan-Prozess (Berlin-Prozess), die Förderprogramme des BMBWF im Bereich der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, der „ERA Dialog“ unter Federführung der FFG und das „Beyond Europe“-Programm.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Erschließung neuer Forschungsfelder im Rahmen der LV 2021 bis 2023

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zentrum für Antisemitismusforschung:
Die „Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus“ ist Gegenstand des aktuellen Regierungsprogramms 2020-2024, in dem auch die Forschung zu Antisemitismus Erwähnung findet. In der österreichischen Wissenschaftslandschaft mangelt es an strukturierter, multiperspektivischer Antisemitismusforschung, weshalb die Akademie sich veranlasst sieht, hier Wesentliches mit hoher gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Relevanz zu bewegen, durchaus in Kooperation mit anderen einschlägig tätigen Institutionen, soweit wissenschaftlich angebracht.
Die ÖAW wird 2021 ein Zentrum für Antisemitismusforschung gründen und dieses stufenweise ausbauen. Im Mittelpunkt soll interdisziplinäre Grundlagenforschung zu Antisemitismus, Antijudaismus und Antizionismus betreffend Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen in Vergangenheit und Gegenwart, fokussiert auf Österreich und Europa, stehen.

Cori Institut für Metabolismusforschung:
Der Forschungsstandort Graz mit den drei Universitäten – Karl-Franzens-Universität Graz, Medizinische Universität Graz und Technische Universität Graz – zeichnet sich durch international hoch anerkannte Kompetenz bei den Forschungsschwerpunkten Stoffwechselforschung, mathematische Modellierung und Medizintechnik aus. Zahlreiche hochwertige nationale und internationale Forschungsgroßprojekte sowie wissenschaftliche Preise dokumentieren die hohe Forschungskompetenz in den genannten Gebieten. Die drei Universitäten betreiben schon jetzt in einem universitätsübergreifenden, strategischen Projekt (BioTechMed-Graz) stark verschränkte, gemeinsame Forschungsaktivitäten. Die ÖAW sieht durch diese bereits etablierte Initiative die Möglichkeit, mit dem Cori Institut an einen leistungsstarken, interuniversitären Forschungsverbund anzuknüpfen, um langfristig in den relevanten Forschungsfeldern substanziell voneinander profitieren zu können.
Die enge Verschränkung experimenteller mit numerischer Biologie und mathematischer Modellierung mit spezieller Fokussierung auf Stoffwechsel und Stoffwechselerkrankungen am neuzugründenden Institut stellt ein Alleinstellungsmerkmal in Österreich und im deutschsprachigen Raum dar. Mit Zielsetzung der Rekrutierung und Förderung junger Ausnahmewissenschaftler/innen, die wirkliches Neuland betreten und außerhalb des Mainstream forschen, verfolgt die ÖAW gemeinsam mit ihren universitären Partnern den Ansatz eines „Exzellenz-Inkubators“.
Die ÖAW kann auf ihre Fachexpertise im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich zurückgreifen und stellt deshalb den wichtigen strategischen Partner für die drei Universitäten bei der Identifikation von cutting-edge Forschungsschwerpunkten sowie bei der Rekrutierung von geeigneten Forschungspersönlichkeiten dar. Das Cori Institut soll in Graz in das Forschungsumfeld der ÖAW eingebettet werden, um weitere Synergien zwischen der universitären und außeruniversitären Forschung in Österreich zu schaffen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Weiterentwicklung der Gleichstellung von Mann und Frau an der ÖAW inklusive Diversität

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die ÖAW bekennt sich zu einer zielgruppenübergreifenden Diversitätspolitik und damit zur Schaffung eines in sozialer und kultureller Hinsicht diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes, in dem alle Beschäftigten ihre individuellen Potenziale und ihre Leistungsfähigkeit in einem von Offenheit und Integration gezeichneten Klima unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit (Frauen und Männer, ältere und jüngere Mitarbeiter/innen, Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft und Religion etc.) entfalten können.
Gendergerechtigkeit und Chancenvielfalt werden von der ÖAW strukturell und durch konkrete Maßnahmen laufend unterstützt. Die institutionelle Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit wird weiter gestärkt werden, u.a. durch gendergerechte Sprache und Diversität, durch Anwendung der Grundsätze der Antidiskriminierung und Gleichstellung, durch Verhinderung diskriminierender Rollenstereotype und von Mobbing. Die laufende Verbesserung der Vereinbarkeit von Wissenschaft, Beruf und Privatleben inkl. Lebensphasenorientierung steht ebenfalls im Fokus.
Der breit und divers besetzte „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“ (AKG) der ÖAW erfüllt als Schnittstelle wesentliche Aufgaben: Er bereitet den Gleichstellungs- und Frauenförderplan der ÖAW vor, unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten und ist in personalrelevante Entscheidungen eingebunden.
Der Bewusstseinsschaffung dienen regelmäßige Lectures zu Gender & Diversity, die sich an ein allgemeines Publikum richten.
Das bereits 2019 an der ÖAW eingeführte Programm „Akademie und Kind“ wird fortgeführt und erweitert; es bietet Forschenden finanzielle Unterstützung bei der Betreuung von Familienangehörigen, beispielsweise bei Konferenzteilnahmen außerhalb des Wohnorts.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Durchführung von öffentlich zugänglichen ÖAW-Veranstaltungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die ÖAW mit ihren Mitgliedern im In- und Ausland fungiert als breit gefächertes, interdisziplinäres Diskussionsforum. Gemeinsam werden – auch unter Einbeziehung akademieexterner Expert/innen – Zukunftsthemen von hoher gesellschaftlicher Relevanz wissenschaftsbasiert diskutiert und der Öffentlichkeit kommuniziert. Die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit der ÖAW wird gestärkt.
Die Mitglieder werden verstärkt Publikumsveranstaltungen konzipieren und durchführen. Besonderes Augenmerk wird darauf liegen, dialogorientierte Formate zu entwickeln sowie auch junge Menschen anzusprechen und in die Diskussion zu involvieren.
Die ÖAW versteht ihren gesetzlichen Auftrag, „die Wissenschaft in jeder Hinsicht“ zu fördern, auch als Beratungsauftrag gegenüber Politik und Gesellschaft. Dies erfolgt zum Beispiel durch die Durchführung von dialogorientierten Formaten und Publikumsveranstaltungen.

Eine wichtige Aufgabe der ÖAW ist es, Grundlagenforschung in ihrer umfassenden Bedeutung, in verschiedensten Ausprägungen und mit allen Chancen und Risiken einer breiten Öffentlichkeit, insbesondere Schülerinnen und Schülern, zugänglich zu machen. Dies geschieht zum Beispiel im Rahmen von Schulvorträgen, der sogenannten „Akademie im Klassenzimmer“.
Da Präsenzveranstaltungen wie diese bedingt durch COVID 19 voraussichtlich bis jedenfalls ins Jahr 2021 nur erschwert durchzuführen sind, werden diese Aktivitäten erst ab Oktober 2021 zur Leistungsmessung herangezogen und somit für die Berichtszeiträume 2022 und 2023 erhoben. Zum abschließenden Evaluierungszeitpunkt wird außerdem Berücksichtigung finden, inwieweit die Maßnahmen zur Eingrenzung des Corona-Virus bis zum 21.Oktober 2021 aufgehoben werden können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Förderung wissenschaftlicher Karrieren von Nachwuchswissenschaftler/innen/n

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die ÖAW beschäftigt viele Nachwuchswissenschaftler/innen an ihren Instituten und versucht durch die strukturierte Nachwuchsförderung an diesen eine allgemeine Qualifikationssteigerung der Nachwuchswissenschaftler/innen zu erzielen und dadurch ihre Karrierechancen zu verbessern. Zu diesem Zwecke wird die ÖAW im Rahmen der Leistungsvereinbarung das „Post-DocTrack Programm“ für Nachwuchswissenschaftler/innen an den Instituten verstetigen. Dabei vergibt die ÖAW Stipendien an Absolvent/innen/n eines Doktorats- oder PhD-Studiums in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, um den Übergang in die Post-Doc-Phase zu erleichtern.
Insbesondere sollen damit gefördert werden:
. die Fertigstellung von Publikationen aus der Dissertation
. die Ausarbeitung eines eigenen Forschungsprojekts zur Antragstellung bei nationalen oder internationalen Förderorganisationen
. der Aufbau von (internationalen) Netzwerken und Kooperationen

Außerdem fungiert die ÖAW durch Vergabe von Preisen und Stipendien auch an externe Nachwuchsforscher/innen als Forschungsförderer. Mit Stipendienprogrammen und Preisen unterstützt sie hoch qualifizierte Nachwuchsforscher/innen aller Fachbereiche auf ihrem Weg in eine wissenschaftliche Karriere. Die Stipendienprogramme der ÖAW richten sich an junge Forscher/innen, die ihr Doktorat oder ein mehrjähriges Forschungsprojekt durchführen wollen. Mit Programmen wie APART, DOC, MAX KADE oder L’ORÉAL Österreich werden jährlich Dutzende herausragende Nachwuchswissenschaftler(innen) gefördert, seit 1993 wurden insgesamt mehr als 1600 Stipendien vergeben.

Die ÖAW würdigt mit der Vergabe von diversen Preisen Nachwuchsforscher/innen für herausragende wissenschaftliche Leistungen in verschiedenen Fachbereichen. Diese Preise werden jährlich bzw. alle zwei Jahre ausgeschrieben.

Die ÖAW konzentriert sich mit ihren Stipendienprogrammen auf die Förderung des Doktorats-/PhD-Studiums und die erste Post-Doc-Phase, um den Weg in die wissenschaftliche Unabhängigkeit zu erleichtern. Ziele der ÖAW in ihrer Funktion als Nachwuchs- und Forschungsfördereinrichtung sind auch für 2021-2023 u.a. die Aufrechterhaltung und die bedarfsorientierte Erweiterung des ÖAW-Stipendienportfolios im Sinne der Individualförderung (Post-Doc- und Pre-Doc-Förderung), die der Qualität von Anträgen angemessene Anhebung der Förderquoten sowie insgesamt ein Beitrag zur weiteren Erhöhung der Exzellenzorientierung der Graduiertenaus- und -weiterbildung im österreichischen Forschungsraum.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-428.010

Tsd. Euro

Plan

-429.319

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

14.546

Tsd. Euro

Plan

15.762

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

413.060

Tsd. Euro

Plan

413.153

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

404

Tsd. Euro

Plan

404

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

428.010

Tsd. Euro

Plan

429.319

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-142.377

Tsd. Euro

Plan

-142.620

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4.916

Tsd. Euro

Plan

5.225

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

137.329

Tsd. Euro

Plan

137.263

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

132

Tsd. Euro

Plan

132

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

142.377

Tsd. Euro

Plan

142.620

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-142.126

Tsd. Euro

Plan

-142.659

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4.814

Tsd. Euro

Plan

5.261

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

137.177

Tsd. Euro

Plan

137.263

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

135

Tsd. Euro

Plan

135

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

142.126

Tsd. Euro

Plan

142.659

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-143.507

Tsd. Euro

Plan

-144.040

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4.816

Tsd. Euro

Plan

5.276

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

138.554

Tsd. Euro

Plan

138.627

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

137

Tsd. Euro

Plan

137

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

143.507

Tsd. Euro

Plan

144.040

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Differenz der Gesamtsumme betrifft überwiegend den „Betrieblichen Sachaufwand“. Der „Betriebliche Sachaufwand“ setzt sich aus den In-kind-Leistungen (Personal- und Reisekosten der Bundesbediensteten bei der ÖAW, BIG-Mieten, ACO-Net) und den Zusatzleistungen (Unterstützung Sonderprojekt, Personalkosten Auslandsverwendung) des BMBWF zusammen. Diese Summe steht der ÖAW nicht frei zu Verfügung, sondern wird vom BMBWF direkt nach Bedarf ausbezahlt. Die Plansummen der einzelnen Jahre stellen einen groben Schätzwert aufgrund der Vorjahre dar. Aufgrund von COVID19 kam es in diesem Zusammenhang zu einem geringeren Abruf von Personal-/Reisekosten (In-kind-Leistungen) bzw. zu einer Verschiebung von Zusatzleistungen in die nächste LV-Periode.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Weiterentwicklung der Gleichstellung von Mann und Frau an der ÖAW, einschließlich einer verstärkten Fokussierung auf Diversität, erfolgte durch die Umsetzung des ÖAW-Frauenförderplans im Sinne eines umfassenden ÖAW-Gleichstellungsplans.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die ÖAW als international sichtbares Spitzenforschungsinstitut ist ein attraktiver Arbeitsplatz für herausragende Forscher/innen aus der ganzen Welt. Auch in der Verwaltung bedarf es hochkompetenter Kräfte, die mit ihrer Arbeit exzellente Forschungsleistungen ermöglichen. Im Jahr 2023 waren an der ÖAW insgesamt 1824 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Darunter befanden sich 1184 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Diese Zahl umfasst sowohl die angestellten Mitarbeitenden bis zur Karrierestufe „Juniorgruppenleiterinnen und -leiter“ als auch extern finanzierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, unabhängig von der Dauer ihrer Tätigkeit während des Jahres 2023. Von den insgesamt 1824 Mitarbeitenden waren 937 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. (Quelle: ÖAW-Jahresbericht 2023). Neben der Region stärkt die ÖAW als Arbeitgeber den gesamten Forschungsstandort Österreich.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

In der LV-Periode wurde ein intensiver Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft durch die aktive Wahrnehmung der Rolle der ÖAW in der Gesellschaft, insbesondere für Kinder und Jugendliche, erzielt, was sich in der Anzahl der ÖAW-Schulvorträge „Akademie im Klassenzimmer“ an weiterführenden Schulen österreichweit sowie den Seminaren der Sommer- bzw. Winterschulen im Rahmen der Österreichischen Studienstiftung widerspiegelt.

Gesamtbeurteilung

Die ÖAW hat die Zielsetzungen der LV 2021-2023 sehr gut und über ihre ursprüngliche Zielsetzung hinaus umgesetzt. Die intensive Nutzung europäischer Förderprogramme, insbesondere im Rahmen von Horizon Europe, hat sich durch beständig hohe Antragszahlen als äußerst erfolgreich erwiesen. Die ÖAW-Forschenden haben durch ihre zahlreichen und qualitativ hochwertigen Anträge eine bedeutende Beteiligung am Horizon Europe Programm erreicht, was die kontinuierliche Förderung und Weiterentwicklung ihrer Forschungsprojekte sicherstellt. Allein im Jahr 2023 konnten fünf ERC Starting Grants und zwei ERC Consolidator Grants eingeworben werden.
Die ÖAW bekennt sich zu einer zielgruppenübergreifenden Diversitätspolitik und zur Schaffung eines in sozialer und kultureller Hinsicht diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes. In diesem Umfeld können alle Beschäftigten ihre individuellen Potenziale und ihre Leistungsfähigkeit in einem von Offenheit und Integration geprägten Klima unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit (Frauen und Männer, ältere und jüngere Mitarbeitende, Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft und Religion etc.) entfalten. Daher wurde der ÖAW-Frauenförderplan im Sinne eines umfassenden ÖAW-Gleichstellungsplans weiterentwickelt.
Die ÖAW würdigt mit der Vergabe diverser Preise Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher für herausragende wissenschaftliche Leistungen in verschiedenen Fachbereichen. Diese Preise werden jährlich bzw. alle zwei Jahre ausgeschrieben. Die Anzahl der neu bewilligten Post-DocTrack Positionen pro Jahr konnte von 10 auf 13 erhöht werden.
In der LV-Periode wurde ein intensiver Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft durch die aktive Wahrnehmung der Rolle der ÖAW in der Gesellschaft, insbesondere für Kinder und Jugendliche, erzielt. Dies spiegelt sich in der Anzahl der ÖAW-Schulvorträge „Akademie im Klassenzimmer“ an weiterführenden Schulen österreichweit sowie den Seminaren der Sommer- bzw. Winterschulen im Rahmen der Österreichischen Studienstiftung wider.
Im Zeitraum von 2021 bis 2023 hat die ÖAW international kompetitive Spitzenforschung in verschiedenen Forschungsgebieten der anwendungsoffenen Grundlagenforschung betrieben. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Erschließung neuer Forschungsfelder. Im Rahmen dieser Initiative wurden sowohl eine Einrichtung zur Antisemitismusforschung als auch eine zur Metabolismusforschung etabliert.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die ÖAW alle fünf Zielvorgaben und die damit verbundenen Maßnahmen erreicht bzw. sogar übertroffen hat.


Verbesserungspotentiale

Verbesserungspotenziale werden laufend erhoben und fließen in die Planung künftiger Leistungsvereinbarungen ein; entsprechende Anpassungen wurden bereits in der aktuellen Leistungsvereinbarung 2024–2026 berücksichtigt. Die zentralen Einrichtungen der Forschung und Forschungsförderung gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) zeichnen sich dadurch aus, dass Qualitätssicherung, Evaluierung und Peer Review durchgängig gesetzlich oder durch Satzung und Geschäftsordnung vorgesehen sind. D.h. die Steuerung der Einrichtung bzw. die Vergabe von Forschungsmitteln erfolgt nach internationalen Standards, wirkungsorientiert und nach strengen Qualitätskriterien. Die Entwicklung von Maßnahmen und deren Überprüfung erfolgt bei allen Einrichtungen auf der Ebene von Personen, Forschungsgruppen, Abteilungen, Fachbereichen und ganzen Einrichtungen. Die WFA bildet einen Teil dieser Qualitätssicherung sehr gut ab, weshalb der WFA-Prozess derzeit und auch voraussichtlich auch in Zukunft sehr gut funktioniert. Es darf darüber hinaus auf die vertiefenden Bestimmungen des FoFinaG im § 8 zu Monitoring und Evaluierung hingewiesen werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen